Beschlussvorlage - VO/9298/20-5-6
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradring Lüneburg: Planungen des Abschnitts Altenbrückertorstraße/ Ilmenaustraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Merve Künkenrenken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Mobilität
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Vorberatung
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08.04.2026
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●
Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Die entsprechend der Vorgaben des Ratsbeschlusses vom 13.11.2025 zur Vorlage VO/9298/20-5-3 vorgenommen Änderungen der Vorplanung für den Abschnitt des Fahrradrings „Altenbrückertorstraße/Ilmenaustraße“ werden zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage der geänderten Vorplanungdie Leistungsphasen 3 bis 6 gemäß § 47 HOAI (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) für den Abschnitt Ilmenaustraße und Altenbrückertorstraße auszuarbeiten und die zur Umsetzung erforderlichen weiteren Planungsschritte einzuleiten.
- Im Übrigen sind die Vorgaben des vorgenannten Ratsbeschlusses zu beachten.
Sachverhalt
- Historie und Planungsstand
Die Hansestadt Lüneburg verfolgt mit der Radverkehrsstrategie 2025 und den Leitlinien Radverkehrspolitik 2030+ das Ziel, den Radverkehr als selbstständige und gleichberechtigte Mobilitätsform zu stärken. Die Einrichtung eines innerstädtischen Fahrradrings stellt dabei ein zentrales Infrastrukturprojekt dar. Ziel ist es, den Radverkehr gebündelt, sicher und komfortabel durch das Stadtgebiet zu führen, dabei zentrale Achsen zu verknüpfen und die Erreichbarkeit der Innenstadt zu erhöhen.
Aufbauend auf den bereits umgesetzten Teilabschnitten – Wallstraße (2020) und Haagestraße (2023) – wurde im Jahr 2024 ein interdisziplinärer Planungsauftrag für den Gesamtverlauf des Fahrradrings vergeben. Beauftragt wurden das Ingenieurbüro Brandt und das Ingenieurbüro Urbanus (beide Lübeck). Die Beauftragung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6. Gegenwärtig liegen die Vorplanungen (Leistungsphasen 1 und 2) für mehrere Abschnitte vor.
Die Vorplanungen zum Abschnitt Altenbrückertorstraße Ilmenaustraße wurden mit der VO/9298/20-5 durch die Verwaltung dem Mobilitätsausschuss am 17.09.2025 vorgestellt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 den hierzu eingebrachten „Änderungsantrag zum Fahrradring Lüneburg: Planungen des Abschnitts
Altenbrückertorstraße/ Ilmenaustraße“ (Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU und FDP vom 11.11.2025, VO/9298/20-5-3) u.a. mit folgenden Vorgaben für die weitere Planung beschlossen:
- Beibehaltung der derzeit vorhandenen Parkplatzzahl (keine Reduzierung gegenüber dem Bestand).
- Ausweisung der Ilmenaustraße als unechte Fahrradstraße mit Freigabe für den motorisierten Individualverkehr.
- Nutzung der im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz durch Radverkehr“ bewilligten Bundesfördermittel.
- Sicherstellung, dass die bauliche Ausgestaltung den Anforderungen der Förderstelle entspricht und förderfähig bleibt.
- Keine baulichen Eingriffe, die den ruhenden Verkehr oder die Erreichbarkeit für Anwohner, Lieferverkehr und Gewerbetreibende verschlechtert, und eine Gestaltung der Uferfläche für mehr Aufenthaltsqualität berücksichtigt.
- Anpassungen der Planung in Folge des Beschlusses
Die Planung für die Ilmenaustraße wurde durch die Verwaltung unter weitestgehender Berücksichtigung der Maßgaben des Rates überarbeitet. Unverändert gelten folgende wesentliche Planungsinhalte fort:
- Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf einer durchgehend 5,50 m breiten Fahrbahn
- Sanierung des Fahrbahnbelags in Teilen auf Basis baulicher Zustandsbewertungen
- Vereinheitlichung der Beläge und Ausstattungselemente
- Barrierefreie Gestaltung und – wo möglich – Verbreiterung der Gehwege
- Erhalt des Zweirichtungsverkehrs
- Einrichtung einer unechten Fahrradstraße, d.h. mit Freigabe für motorisierten Verkehr
- Erhalt sämtlicher Bestandsbäume
- Schutzmaßnahmen für abbiegenden Radverkehr durch Sperrflächen / Inseln.
Die überarbeitete Planung des Abschnitts Ilmenaustraße und Altenbrückertorstraße ist so konzipiert, dass sie die Sicherheit und Sichtbarkeit des Radverkehrs verbessert, die Geschwindigkeit für den Pkw-Verkehr reduziert und auskömmliche Flächen für den Fußverkehr schafft.
Um die übrigen Maßgaben des Ratsbeschlusses vom 13.11.2025 zu erfüllen, wurden folgende Anpassungen an den Plänen vorgenommen:
- Änderung der Parkstände im südlichen Planungsabschnitt auf Querparken; dadurch reduziert sich dort die Gehwegbreite auf 1,50 m auf einer Weglänge von ca. 100 m; die ursprüngliche sah hingegen vor, die Gehwegbreite auf 2,50 m bzw. 3,50 m zu verbreitern und damit auch eine ausreichende Begegnugnsbreite zu gewährleisten
- Schaffung einer Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr in der fünften Parkbucht von Süden; dadurch entfällt ein Bestands-Pkw-Stellplatz; das zusätzliche Querungsangebot soll die anteilig reduzierte Gehwegbreite ausgleichen.
- Versetzen der Bordanlage auf einer Länge von rd. 85 m auf der Westseite der Ilmenaustraße zum Erhalt der notwendigen Fahrbahnbreite, weil das Querparken im südlichen Planungsabschnitt – bei Gewährleistung der Breite für den Fußverkehr auf der Ostseite von 1,50 m – eine Fahrbahnverschiebung erfordert. Hierdurch ist im Vergleich zum Längsparken mit Mehrkosten im voraussichtlich mittleren fünfstelligen Bereich zu rechnen.
- Im nördlichen Planungsabschnitt wurden die Fahrradbügel anders angeordnet, um zwei weitere Pkw-Stellplätze einzurichten. Dadurch sind vorerst zwei Fahrradbügel entfallen.
Die folgende Tabelle zeigt relevante Eckpunkte der Varianten.
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Bestand |
Variante „unechte Fahrradstraße“ |
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Anordnung der Parkstände |
Quer (Senkrechtaufstellung) |
Quer (Senkrechtaufstellung) |
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Anzahl der Parkstände |
72 |
72-73 |
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Anzahl Straßenbegleitende Bäume |
15 |
15 |
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Fahrradstraße möglich |
nein |
ja |
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Förderung der Fahrbahn über laufenden Förderantrag möglich |
-/- |
ja |
Beitrag der Maßnahme zur Erfüllung der Ziele des Radentscheids:
Der Abschnitt Ilmenaustraße und Altenbrückertorstraße trägt zur Erfüllung der Ziele des Radentscheids bei. In dem Abschnitt werden ca. 340 m an Radverkehrsanlagen in Form einer Fahrradstraße geschaffen. Darüber hinaus wird die Sicherheit an der Einmündung/Kreuzung Ilmenaustraße und Altenbrückertorstraße für den Radverkehr durch die vorgelegte Planung verbessert.
- Weiteres Vorgehen
Nach Beschlussfassung wird auf Basis der Vorplanung die Entwurfsplanung ausgearbeitet. Anschließend folgen die Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen. Ziel ist eine bauliche Umsetzung im Rahmen der Förderlaufzeit des Förderantrags im Bundesprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“. Die Umsetzung erfolgt in enger Koordination mit den angrenzenden Abschnitten.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Klimaschutz |
++ |
+ |
- |
-- |
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Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz |
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+ |
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Klimaanpassung |
++ |
+ |
- |
-- |
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Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/Fassaden-begrünung; Schutz von Baumstandorten, Neuan-pflanzungen) |
|
+ |
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Erhaltung der Kaltluftschneisen/Förderung eines gesunden Stadtklimas |
|
+ |
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Förderung des Hitzeschutzes |
|
+ |
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Verringerung der Auswirkungen von Starkregen-ereignissen (z.B. Verringerung der Bodenversiege-lung) |
|
+ |
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Umwelt- und Naturschutz |
++ |
+ |
- |
-- |
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Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung |
|
+ |
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Erhaltung und Förderung der Biodiversität (Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme) |
|
+ |
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Mobilität |
++ |
+ |
- |
-- |
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Sichere Mobilität |
++ |
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Bezahlbare Mobilität |
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+ |
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Barrierefreie Mobilität |
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+ |
|
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Stadt der kurzen Wege |
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+ |
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Klimagerechte Verkehrsmittelwahl |
++ |
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|
Gesundheit und Wohlergehen |
++ |
+ |
- |
-- |
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Verringerung der Zahl von Todesfällen und Erkrankungen aufgrund von Verkehrsunfällen |
++ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum
Ausgaben / Einnahmen:
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Zur Umsetzung der Maßnahme |
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Auszahlungen/ Aufwendungen |
Investiv |
HH-Plan |
1.457.900€ |
1.056.500€ + 842.900 € fallen gelassener HAR aus 2025 |
0 |
0 |
0 |
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Lt. Vorlage |
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Einzahlungen/ Erträge |
Investiv |
HH-Plan |
0€ |
0€ |
0€ |
0€ |
0€ |
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Lt. Vorlage |
Die Einnahmeerwartung wird in die Finanzplanung 2027 ff. aufgenommen. |
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Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:
Bericht zur Kostenentwicklung erfolgt in einem der kommenden Mobilitätsausschüsse.
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Investitionsnummer: |
541-516 |
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Teilhaushalt: |
72000INV |
Produkt: |
541001 |
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sofern ja (*wenn zutreffend, bitte diese Zeile löschen / wenn nicht zutreffend Zeile + Absatz darunter löschen): |
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Haushaltsjahr: |
Finanzplanung 2025 – 2027 Gesamtprojekt = 3.234.900 € |
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Mittelherkunft: |
laufender Ansatz |
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Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: ja
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Bezeichnung der Drittmittel: |
Bundesfördermittel “Klimaschutz durch Radverkehr” |
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Antrag gestellt: |
ja |
Antrag bewilligt: |
ja |
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Höhe beantragter / bewilligter Drittmittel: (Festbetrag / Quotale Förderung - bitte Quote angeben) |
2.638.903,30 € für das Gesamtprojekt |
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Förderzeitraum: |
01.10.2025 – 30.09.2029 |
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Erläuterung
Der Fahrradring ist in der Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 veranschlagt. Der Anmeldung lag ein entsprechender Zeitplan der einzelnen Abschnitte zugrunde. Zwischenzeitlich wurde sich darauf verständigt, dass die vorhandenen Haushaltsansätze insgesamt den Handlungsrahmen für alle erforderlichen Abschnitte darstellen.
Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
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|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1,7 MB
|
