Mitteilungsvorlage - MV/12395/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Reaktivierung der Bahnstrecke Soltau-Lüneburg und Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit der SinON GmbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Bearbeitung:
- Merve Künkenrenken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Mobilität
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Kenntnisnahme
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08.04.2026
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Sachverhalt
Mit der Mitteilungsvorlage MV/12112/25 wurde zuletzt im Ausschuss für Mobilität am 05.11.2025 zum aktuellen Stand der Reaktivierungsplanungen des Landes Niedersachsen bzw. der Schieneninfrastrukturgesellschaft Ost-Niedersachsen GmbH (SinON) für die Bahnstrecke Lüneburg – Soltau berichtet. Eine Beschlussfassung zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen SinON und Hansestadt Lüneburg ist durch den Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2026 erfolgt (BV/12374/26).
Die Arbeiten an den Entwurfs- und Genehmigungsplanungen der SinON als Vorhabensträgerin stehen kurz vor Abschluss und werden anschließend ausgelegt. Parallel zu der öffentlichen Auslegung der Pläne zum Planfeststellungsverfahren wird die SinON Informationsveranstaltungen für Anlieger:innen entlang der Strecke anbieten. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren können Stellungnahmen zum Vorhaben abgegeben werden. Nach den Aussagen der SinON wird das Planfeststellungsverfahren voraussichtlich im Frühjahr 2027 abgeschlossen sein, sodass Bauarbeiten entlang der Strecke Mitte 2027 beginnen könnten und mit einem Bauabschluss zu Ende 2028 gerechnet wird.
Die SinON GmbH wird im Stadtgebiet Veränderungen an den technischen Anlagen (Bahnübergänge, Halbschranken, Brücken etc.) vornehmen und Schallschutzmaßnahmen umsetzen. Die Schieneninfrastruktur, inklusive der Bahnsteige, die unmittelbare Zuwegung zu den Bahnsteigen, die Beleuchtung und die unmittelbaren Ausstattungselemente der Bahnsteige an den Haltepunkten (Wetterschutz etc.) im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg werden durch die SinON GmbH hergerichtet. Die Herstellung des Umfeldes der Haltepunkte mit entsprechenden Mobilitätsangeboten und Angeboten für den ruhenden Verkehr (B&R-Anlagen, P&R-Anlagen, Ladeinfrastruktur, ÖPNV-Haltepunkte etc.) sowie die Anbindung an die übrigen Verkehrsräume ist Aufgabe der Hansestadt Lüneburg und soll in enger Abstimmung mit der SinON stattfinden.
Die Verwaltung der Hansestadt plant zur Gestaltung der Haltepunkte bzw. deren Umfelder Fördermittel der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) im Rahmen der Förderrichtlinie „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ zu beantragen. Die Antragsunterlagen sind so zu gestalten, dass diese dem Niveau einer Entwurfsplanung entsprechen. Die Antragsfrist ist der 31.05.2026, sodass die Erstellung der einzureichenden Planunterlagen nicht zuletzt aus Kapazitätsgründen durch ein Planungsbüro abgedeckt werden muss (siehe: https://www.lnvg.de/foerderung/oepnv-foerderung/verknuepfungsanlagen-oepnv-spnv ).
Mit der SinON GmbH wurden die Abgrenzungen zwischen schienengebundener Infrastruktur und Umfeldgestaltung bereits abgestimmt; eine zielgerichtete Zusammenarbeit und die fachliche Abstimmung der Planungsprozesse stehen im beidseitigen Interesse und erfolgt bereits sehr vertrauensvoll.
Um eine zeitlich aufeinander abgestimmte Planung und eine erfolgreiche Beantragung der Fördermittel bei der LNVG gewährleisten zu können, wurde zwischenzeitlich eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Schieneninfrastrukturgesellschaft Ost-Niedersachsen GmbH und der Hansestasdt Lüneburg abgeschlossen (vgl. BV/12374/26). Die Vereinbarung beinhaltet die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 nach HOAI über das Planungsbüro der SinON GmbH (SPETTMANN + KAHR GmbH & Co. KG) abzubilden um eine Synergien nutzende und in sich konsistente, widerspruchsfreie Planung der Haltepunkte und Umfeldgestaltungen zu ermöglichen. Das Büro Spettmann+Kahr hat als Basis für eine Ausführung der Leistungsphasen 1-3 nach HOAI für den Haltepunkt am Bahnhof Rettmer eine Kostenindikation vorgelegt. Für den Haltepunkt an der Uelzener Straße / Kurpark liegt diese noch nicht vor; sie sollen für diesen Haltepunkt jedoch ebenfalls über das Planungsbüro der SinON GmbH abgedeckt werden.
Die noch konkret zu beziffernden Herstellungskosten für die infrastrukturelle Umsetzung werden inklusive der zu erwartenden Förderungsleistungen der LNVG (75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) auf Basis der Entwurfsplanung ermittelt und bei den Haushaltsplanungen 2027 und 2028 berücksichtigt.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Klimaschutz |
++ |
+ |
- |
-- |
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Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz |
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+ |
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Natürlicher Klimaschutz: Förderung intakter Ökosysteme, die CO2 speichern (z.B. Wälder, Gewässer, naturnahe Grünflächen) |
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+ |
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Klimaanpassung |
++ |
+ |
- |
-- |
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Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/Fassaden-begrünung; Schutz von Baumstandorten, Neuan-pflanzungen) |
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Erhaltung der Kaltluftschneisen/Förderung eines gesunden Stadtklimas |
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Förderung des Hitzeschutzes |
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Verringerung der Auswirkungen von Starkregen-ereignissen (z.B. Verringerung der Bodenversiege-lung) |
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Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, insb. Reduzierung des (Trink-) Wasserverbrauchs |
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Nachhaltige Städte und Gemeinden |
++ |
+ |
- |
-- |
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Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen) |
++ |
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Förderung klimafreundlicher Bauvorhaben |
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+ |
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Mobilität |
++ |
+ |
- |
-- |
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Sichere Mobilität |
++ |
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Bezahlbare Mobilität |
++ |
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Barrierefreie Mobilität |
++ |
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Stadt der kurzen Wege |
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+ |
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Klimagerechte Verkehrsmittelwahl |
++ |
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Nachhaltiges Wirtschaftswachstum |
++ |
+ |
- |
-- |
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Wirtschaftswachstum erfolgt ohne Umweltzerstörung |
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+ |
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Verbesserung der Ressourceneffizienz |
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+ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Ausgaben / Einnahmen:
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Zur Umsetzung der Maßnahme |
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Auszahlungen/ Aufwendungen |
Investiv |
HH-Plan |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
0 € |
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Lt. Vorlage |
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Kosten müssen noch beziffert und ab 2027 angemeldet werden |
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Einzahlungen/ Erträge |
Investiv |
HH-Plan |
0 € |
75 % der zuwendungsfähigen Baukosten |
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Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: nein
Berücksichtigung im Zuge der künftigen HH-Planung
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: nein
aber Vorbereitung eines Förderantrages bei der LNVG
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Bezeichnung der Drittmittel: |
Landesförderung von Verknüpfungsanlagen ÖPNV/SPNV an Bahnhöfen |
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Antrag gestellt: |
nein |
Antrag bewilligt: |
nein |
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Höhe beantragter / bewilligter Drittmittel: (Festbetrag / Quotale Förderung - bitte Quote angeben) |
Nach Antragstellung ist eine 75%ige Förderung der zuwendungsfähigen Kosten zu erwarten |
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Förderzeitraum: |
2027 – 2028 |
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Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: nein
