Anfrage - AF/12392/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die beigefügte Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Die Verwaltung hat Verständnis dafür, dass verkehrliche Einschränkungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen – gleich für welchen Verkehrsträger – als belastend wahrgenommen werden. Die Erteilung verkehrsrechtlicher Anordnungen erfolgt auf Grundlage der geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und unter sorgfältiger Abwägung der Belange aller Verkehrsteilnehmenden. Maßgeblich sind hierbei insbesondere die Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie die Aufrechterhaltung eines möglichst reibungslosen Verkehrsablaufs.

 

Konkrete Messungen zu Wartezeiten o.Ä. werden nicht vorgenommen. Nach aktuellem Feedback liegen in den betreffenden Bereichen keine schwerwiegenden Verkehrsprobleme oder akute Beschwerdelagen vor. Gleichwohl ist bei der Durchführung größerer Baumaßnahmen erfahrungsgemäß mit temporären Einschränkungen und Behinderungen insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten/Stoßzeiten zu rechnen, die sich nicht vollständig vermeiden lassen. Diese Einschränkungen stellen grundsätzlich eine hinzunehmende Folge notwendiger Infrastrukturmaßnahmen dar. Die Hansestadt ist dabei verpflichtet und zugleich bestrebt, die Beeinträchtigungen auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken und Umleitungsführungen entsprechend zu optimieren. Ein prioritäres Ziel bei der Einrichtung von Umleitungsführungen ist die Gewährleistung des Einsatz- und Rettungswesens, so dass unverhältnismäßig lange Rückstauungen im Straßenbereich in jedem Fall zu vermeiden sind.

 

Mit Blick auf die Verkehrsqualität nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) ist festzuhalten, dass dieses auf dauerhaften, verkehrsplanerische Erwägungen basiert. Baumaßnahmen und zufällige Ereignisse (z.B. Unfälle, Fahrzeugpannen und deren Folgen) stellen nach dem HBS lediglich vorübergehende Störungen dar, welche nicht berücksichtigt werden, da sie nicht planerisch beeinflussbar sind. Auch bei längeren Baustellen findet daher keine explizite Ermittlung und Überwachung der Verkehrsqualität nach dem HBS für beispielsweise vom Umleitungsverkehr betroffene Straßen statt.

 

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Anlagen

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