Antrag - AT/12390/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Während der Baustellensperrung in der Dahlenburger und Bleckeder Landstraße wird die Verwaltung folgende Maßnahmen prüfen und ggf. umsetzen:

 

1) Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h

2) Kontaktaufnahme mit der Polizei, um regelmäßige Verkehrskontrollen vor Ort durchzuführen

3) Anfrage zur Aufstellung einer Verkehrsüberwachungsanlage

4) Aufstellen des Verkehrszeichens 277.1 (Überholverbot einspuriger Fahrzeuge)

5) Aufbringen einer Fahrradpiktogrammkette auf der Fahrbahn

6) Anpassung der Radverkehrsführung von der Dahlenburger Landstraße Richtung Pulverweg (z. B. Fahrbahnführung ab der Bahnhofstraße mit Fahrrad-Piktogrammen bzw. Anrampung bei der Kreuzung Pulverweg)

 

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Sachverhalt

 

Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt aus den nachfolgend aufgeführten Gründen, den Antrag abzulehnen.

 

Die beantragten Maßnahmen können entweder aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden, eine Umsetzung ist aus den dargelegten Gründen nicht erforderlich oder bereits erfolgt.

 

Die Organzuständigkeit für dieses Anliegen liegt gem. § 85 NKomVG bei der Oberbürgermeisterin.

 

Vorbemerkung:

Eingangs ist zu erwähnen, dass die Verwaltung die den Einsatzkräften vorbehaltenen Rettungsgassen auf der Westseite des Pulverwegs und deren tatsächliche Nutzung durch Rettungsdienste zuletzt evaluiert hat. Bereits nach eigenen Beobachtungen von Mitarbeitenden der Verwaltung findet demnach keine häufige Nutzung durch die Einsatzkräfte statt, weshalb die Verwaltung plant, die Nutzung der Rettungsgasse auch auf den Radverkehr zu erweitern.

 

Nach Rücksprache mit den Rettungsdiensten ist es möglich, die Rettungsgasse gleichzeitig zu nutzen. Im Einsatzfall müssten Radfahrende dann beiseite fahren. Auf diese Weise ist der Fahrzeugverkehr nicht mit dem Radverkehr auf der Kernfahrbahn in Fahrtrichtung zur Dahlenburger Landstraße vermischt und die Radfahrenden können geschützter fahren. Die Verwaltung prüft daher die genaue Ausgestaltung und Verbesserungen für eine gemeinsame Nutzung. Eine Anordnung von Tempo 30 und eines Überholverbotes sind dann nicht notwendig.

 

Stellungnahme zu den beantragten Maßnahmen:

 

Während der Baustellensperrung in der Dahlenburger und Bleckeder Landstraße soll die Verwaltung folgende Maßnahmen prüfen und ggf. umzusetzen:

 

1) Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h

 

Es besteht trotz erhöhten Verkehrsaufkommens durch den Umleitungsverkehr keine verkehrsrechtliche Grundlage und kein Erfordernis für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Pulverweg.

 

2) Kontaktaufnahme mit der Polizei, um regelmäßige Verkehrskontrollen vor Ort durchzuführen

 

Die zuständige Polizeiinspektion Lüneburg/Uelzen/Lüchow-Dannenberg wurde um vermehrte Kontrollen gebeten.

 

3) Anfrage zur Aufstellung einer Verkehrsüberwachungsanlage

 

Die Entscheidung für Kontrollen des fließenden Verkehrs und das Aufstellen von Verkehrsüberwachungsanlagen liegt beim Landkreis Lüneburg. Die Hansestadt Lüneburg wird eine entsprechende Anfrage an den Landkreis richten.

 

4) Aufstellen des Verkehrszeichens 277.1 (Überholverbot einspuriger Fahrzeuge)

 

Eine Anordnung des Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot einspuriger Fahrzeuge) ist aus verkehrsrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung der von der Verwaltung beabsichtigten Nutzungsmöglichkeit der Rettungsgasse für den Radverkehr ebenfalls nicht erforderlich.

 

5) Aufbringen einer Fahrradpiktogrammkette auf der Fahrbahn

 

Der Erlass des Nds. Verkehrsministeriums zu Fahrradpiktogrammketten sieht keine Anwendung im Rahmen einer temporären Baustellensituation und keine Markierung der Piktogrammketten in Gelb vor. Der Anwendungsbereich ist damit auf dauerhafte Anordnungen begrenzt.

Auch sind die Voraussetzungen für die verkehrsrechtliche Anordnung einer dauerhaften Markierung einer Fahrradpiktogrammkette in der Farbe weiß nicht nach dem Erlass erfüllt. Denn die großzügige Fahrbahnbreite und die gesamte Straßenbreite unter Berücksichtigung der Nebenanlangen erlaubt andere – auch bauliche – Maßnahmen zugunsten der Schaffung von Radverkehrsanlagen, die nach der Erlasslage dem Aufbringen einer Piktogrammkette vorgehen.

 

6) Anpassung der Radverkehrsführung von der Dahlenburger Landstraße Richtung Pulverweg (z. B. Fahrbahnführung ab der Bahnhofstraße mit Fahrrad-Piktogrammen bzw. Anrampung bei der Kreuzung Pulverweg)

 

Im Rahmen der Umgestaltung der Dahlenburger Landstraße erfolgen bereits bauliche Änderungen an der Einmündung Pulverweg, indem dieser Einmündungsbereich durch Rampensteine auf Niveau des Rad- und Gehwegs angehoben wird. Auf der gegenüberliegenden Seite des Einmündungsbereichs wird außerdem der hochbordgeführte Radweg in Fahrtrichtung stadtauswärts für einige Meter auf Fahrbahnniveau abgesenkt, sodass der Radverkehr unter Beachtung des Verkehrs auf die Fahrbahn und über den Linksabbiegestreifen in den Pulverweg einfahren kann.

 

Bis zu dieser Stelle besteht auf der Südseite der Altenbrückertorstraße/Übergang zur Dahlenburger Landstraße ab der Bahnhofstraße in Richtung Pulverweg eine angeordnete Radwegebenutzungspflicht durch Verkehrszeichen 241-30 getrennter Rad- und Gehweg.

Aus Sicherheitsgründen ist es weiterhin zu vermeiden, dass der Radverkehr unter der Bahnbrücke gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr auf der vielbefahrenen Straße geführt wird. Anhand der örtlichen Gegebenheiten kann daher keine bessere Radverkehrsführung erfolgen.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Mobilität

++

+

-

--

 

Sichere Mobilität

 

 

-

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:  nein

 

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

 

 

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Anlagen

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