Beschlussvorlage - BV/12387/26
Grunddaten
- Betreff:
-
überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Lieferung und Installation einer Brandmeldeanlage im Gebäude Museum Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Maja Lucht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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12.03.2026
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Beschlussvorschlag
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Lieferung und Installation einer Brandmeldeanlage und einer Einbruchmeldeanlage im Gebäude Museum Lüneburg (Investitionsnummer 252-001) in Höhe von 350.000 Euro wir für das Haushaltsjahr 2025 nach § 117 NKomVG zugestimmt.
Die Mittel zur Deckung werden aus der Investitionsnummer 243-023 Brandschutz weiterführende Schulen bereitgestellt. Im Anschluss an die Bereitstellung erfolgt die Mittelübertragung als Haushaltsausgaberest in das Jahr 2026.
Sachverhalt
Die kombinierte Brandmelde- und Einbruchmeldeanlage des Museumsgebäudes in der Willy-Brandt-Straße 1 ist technisch überaltert und aus Sicherheitsgründen zu ersetzen. Die vorherige Anlage war als kombinierte, produktabhängige Brandmelde- und Einbruchmeldeanlage ausgeführt. Im Zuge der Erneuerung soll das System künftig getrennt und produktunabhängig aufgebaut werden.
Die Neuinstallation einer Brandmeldeanlage sowie einer Einbruchmeldeanlage stellt eine Investition dar und geht räumlich über das bisherige System hinaus. Die Sicherstellung einer funktionsfähigen Brandmeldeanlage ist gemäß Baugenehmigung eine Pflichtaufgabe.
Für die Planung und Baubegleitung wurde von der Verwaltung ein Fachplanungsbüro beauftragt im Wert von rd. 72.000 Euro. Die Kostenschätzung für Lieferung und Installation der Anlagen liegt derzeit noch nicht abschließend vor, wird sich voraussichtlich jedoch auf rund 350.000 Euro belaufen. Hinzu kommen weitere Kosten für die hochbaulichen Begleitungsarbeiten (Wanddurchbrüche, Anstricharbeiten). Die Gesamtkosten werden auf voraussichtlich rd. 450.000 Euro geschätzt. Der Gesamtbetrag wird durch die Mittelübertragung von Haushaltsresten aus der Investitionsnummer 252-001 zur Verfügung gestellt.
Im Zuge regelmäßiger Sicherheitsbegehungen werden in Abstimmung mit Brandschutz-gutachtern fortlaufend brandschutzgerechte Um- und Einbauten in Schulgebäuden vorgenommen, beispielsweise Nachrüstung von Brandmelde- oder Rauchabzugsanlagen oder Brandschutztüren. Soweit diese Maßnahmen im Zusammenhang mit laufenden Bauprojekten umgesetzt werden können, werden sie aus dem jeweiligen Projektbudget finanziert. Im Falle von teilweise Erneuerungen oder größeren Instandsetzungen erfolgt die Finanzierung über den Ergebnishaushalt. Der Umfang der Maßnahme ergibt sich häufig erst im Zuge der Planung. Aus diesem Grunde – um jederzeit handlungsfähig zu bleiben – wurde ein Haushaltsansatz gebildet für Brandschutzmaßnahmen an Schulen. Der Ansatz wurde jedoch im Jahr 2025 nicht in Anspruch genommen. Die ausgeführten Maßnahmen an Schulen hatten einen konsumtiven Charakter und waren daher aus dem Ergebnishaushalt zu begleichen. Für andere Maßnahmen befindet man sich noch in der Planungsphase und die Umsetzung erfolgt aus dem Ansatz 2026.
Die Mittel aus dem Haushaltsansatz sollen weiterhin zweckentsprechend für Maßnahmen des baulichen Brandschutzes eingesetzt werden. Daher wird die Verwendung für die Erneuerung der Brandmeldeanlage im Museumsgebäude vorgeschlagen.
Das Museum verfügt über eine große museumspädagogische Abteilung und bietet ganzjährig zahlreiche Programme für Schulklassen an. Die Erneuerung der Brandmeldeanlage stellt sicher, dass diese Angebote auch künftig unter den erforderlichen sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen stattfinden können.
Ergänzende Stellungnahme vom 12.03.2026:
1. Warum ist die Brandmeldeanlage technisch überaltert?
Das Museum wurde am 01.03.2015 eröffnet. Die Brandmeldeanlage (BMA) wurde im Rahmen der damaligen Baugenehmigung als wesentliche Kompensationsmaßnahme gefordert und ist daher brandschutzrechtlich weiterhin erforderlich.
Der Gebäudekomplex ist sehr groß. Entsprechend umfangreich ist die installierte Brandmeldeanlage mit mindestens 300 Rauchmeldern. Diese professionellen Melder sind gemäß geltender Vorschriften alle acht Jahre auszutauschen. Die Stückkosten liegen bei ca. 150 bis 300 Euro pro Melder, sodass bereits aus dem turnusmäßigen Austausch ein erheblicher finanzieller Aufwand entsteht.
Im Rahmen der Neuplanung wird geprüft, ob auf Grundlage eines überarbeiteten Brandschutzkonzeptes eine Reduzierung der Anzahl der Rauchwarnmelder möglich ist. Dabei sind jedoch auch versicherungsrechtliche sowie leihvertragliche Anforderungen zu berücksichtigen, da Museen bei der Entleihung von Exponaten häufig bestimmte brandschutztechnische Standards nachweisen müssen. Die Anzahl der Rauchwarnmelder kann kompensiert werden durch andere technische Maßnahmen im Rahmen der Brandmeldeanlage (Schalter für natürlichen Rauchabzug usw.).Ziel ist eine sinnvolle Anpassung des Brandmelde-Managements, um die Folgekosten dauerhaft zu senken, ohne das brandschutztechnische Sicherheitsniveau zu gefährden.
Hinzu kommt, dass die Anlage herstellergebunden ist. Nach Mitteilung des Herstellers (Siemens) sind wesentliche Ersatzteile nicht mehr produzierbar. Ein Austausch einzelner Komponenten durch alternative oder nachgefertigte Bauteile ist brandschutzrechtlich nicht zulässig, da jede Änderung sachverständig abgenommen werden muss. Nicht zugelassene Bauteile (z. B. durch Eigenfertigung) sind daher ausgeschlossen. Dadurch ist die technische Zukunftsfähigkeit nicht mehr gesichert. Es handelt sich somit nicht um einen spontanen Defekt, sondern um eine absehbare technische Abgängigkeit aufgrund fehlender Ersatzteilverfügbarkeit und hoher Störanfälligkeit.
2. Warum wird jetzt gehandelt? Liegt ein akuter Ausfall vor?
Es liegt kein technischer Totalausfall vor. Die Maßnahme ist planvoll vorbereitet. Es wurde ein Fachplanungsbüro beauftragt mit der Prüfung der bestehenden Anlage sowie der Neuplanung mit dem Ziel auch künftig Folgekosten zu reduzieren, durch z.B. ein verändertes Brandschutzmanagement und eine anders strukturierte Brandmeldeanlage.
Allerdings ist die Anlage störanfällig und Ersatzteile – um die Störanfälligkeit weiter zu reduzieren - wären nicht mehr lieferbar. Nach Neustarts kommt es wiederholt zu Fehlalarmen, was regelmäßig Feuerwehreinsätze auslöst. Ein weiteres Zuwarten würde das Risiko eines nicht mehr reparablen Ausfalls erhöhen, da der Bestand an eingelagerten Ersatzteilen bei dem Hersteller oder Fachfirmen sich in den letzten Monaten deutlich reduziert.
Die erste Kostenschätzung liegt erst seit der 9. Kalenderwoche vor. Vorher bestanden keine Zahlen zum Finanzbedarf. Es handelt sich zudem um eine erste, noch nicht abschließende Annahme. Dennoch ist absehbar, dass in erheblicher Größenordnung ein Finanzbedarf besteht, auch um Folgekosten zu reduzieren.
Die Anlage ist aktuell noch betriebsfähig, jedoch mit erhöhtem Instandhaltungsaufwand, Fehlalarmen und steigenden Risiken. Wirtschaftlich sinnvoll erscheint daher nach den Erkenntnissen aus der Fachplanung ein Ersatz, der sich zeitnah an die Planungsphase anschließt.
3. Warum erfolgt die finanzielle Bedarfsmeldung jetzt und nicht erst für den Haushalt 2027?
Eine Anmeldung für den Haushalt 2027 ist grundsätzlich möglich. Dies würde jedoch zu einem Planungsverzug von etwa einem Jahr führen.
Da bereits ein Fachplanungsbüro beauftragt wurde, die technische Notwendigkeit nachvollziehbar ist und freie Mittel zur Verfügung stehen, erscheint es wirtschaftlich sinnvoll, die Planung und Umsetzung ohne Verzögerung voranzutreiben, statt weiterhin erhöhte Instandhaltungs- und Störkosten zu tragen.
4. Kann Ähnliches auch andere Gebäude betreffen?
Nicht jedes Neubau- oder Schulgebäude verfügt über eine derart umfassende Brandmeldeanlage. Eine flächendeckende BMA dieser Größenordnung wie im Museum ist schon ungewöhnlich. Zur Bauzeit hat man mit der Anlage andere brandschutztechnische Herausforderungen kompensiert, ggf. ohne das Wissen der späteren Folgekosten, da sich DIN-Normen verändert haben.
Dort, wo Brandmeldeanlagen vorhanden sind, gilt inzwischen ebenfalls die Pflicht zum Austausch der Rauchmelderkomponenten alle acht Jahre. Dadurch sind die Unterhaltungskosten für BMA-Anlagen grundsätzlich in allen Gebäuden gestiegen.
Problematisch wird es insbesondere dann, wenn Anlagen herstellergebunden sind und keine Ersatzteilverfügbarkeit mehr besteht. In neueren Projekten wird daher bewusst auf produktunabhängige Systeme geachtet.
Vergleichbare Anlagen in Schulen oder anderen Gebäuden sind nicht bekannt.
5. Warum wurden die vorhandenen Haushaltsmittel nicht für Brandschutzverbesserungen an Schulen verwendet?
Die bereitgestellten Haushaltsmittel waren für investive Brandschutzmaßnahmen vorgesehen. Brandschutzverbesserungen an Schulen wurden und werden fortlaufend umgesetzt. Grundlage hierfür sind regelmäßige Sachverständigenprüfungen und Begehungen der Brandschutzprüfer des Landkreises, die den baulichen und organisatorischen Brandschutz bewerten.
Erst im Anschluss an diese Prüfungen und weitergehende technische Untersuchungen stellt sich heraus, welche Art von Maßnahme konkret erforderlich ist. Dabei ist zu unterscheiden zwischen:
• Bauunterhaltungsmaßnahmen (konsumtiv), z. B. Austausch einer vorhandenen Tür gegen eine Brandschutztür, Schaffung eines Bypasses als zweite Rettungsmöglichkeit
• aktivierbaren Investitionen (investiv), z. B. Einbau einer neuen Brandschutztür an einer Stelle, an der zuvor keine Tür vorhanden war.
Diese Abgrenzung ist im Vorfeld nur eingeschränkt planbar. Der ursprüngliche investive Haushaltsansatz wurde gebildet, da man beim Thema Brandschutz kurzfristig handlungsfähig sein möchte. In der praktischen Umsetzung hat sich jedoch gezeigt, dass viele der festgestellten Maßnahmen im Jahr 2025 entweder als Bauunterhaltung aus dem konsumtiven Haushalt zu finanzieren waren oder im Rahmen ohnehin geplanter Bauprojekte mit umgesetzt werden konnten. Der spezifische investive Einzelansatz wurde daher entgegen der ursprünglichen Annahme nicht in Anspruch genommen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass kein Bedarf besteht. Für das Jahr 2026 ist ein neuer Ansatz für brandschutztechnische Verbesserungen in Schulen vorgesehen. Und es wird erst gegen Ende des Jahres 2026 absehbar sein, ob erneut die umzusetzenden Maßnahmen aus dem Ergebnishaushalt zu begleichen waren. Sollte dies für 2 Jahre hintereinander so sein, ist der Ansatz im Investitionshaushalt zu überdenken.
Die bisherige Erfahrung zeigt, dass brandschutztechnische Maßnahmen nur begrenzt exakt prognostizierbar sind. Die tatsächliche Einordnung als konsumtive Maßnahme oder Investition ergibt sich häufig erst im Planungs- und Umsetzungsprozess.
6. Warum erfolgt die Beschlussvorlage kurzfristig?
Die zeitliche Einbringung der Vorlage steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den laufenden Jahresabschlussarbeiten des Finanzdezernats. Derzeit werden Haushaltsreste geprüft, aufgelöst oder – sofern sachlich begründet – in das Folgejahr übertragen.
Für eine Übertragung von Haushaltsmitteln in das Folgejahr ist eine konkrete Maßnahme mit hinterlegter Begründung und Dimensionierung erforderlich. Aufgrund der Größenordnung der hier in Rede stehenden Maßnahme ist hierfür eine formelle Beschlussfassung notwendig.
Ein Abwarten bis April würde bedeuten, dass die Jahresabschlussbuchungen abgeschlossen wären und eine Übertragung der Mittel nicht mehr möglich wäre.
Eine frühere Vorlagenerstellung war nicht möglich, da die erste belastbare Kostenschätzung des beauftragten Fachplanungsbüros erst seit der 9. Kalenderwoche vorliegt. Erst damit bestand überhaupt eine Grundlage, um den finanziellen Umfang sachgerecht zu dimensionieren und eine Beschlussvorlage vorzubereiten.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Gesundheit und Wohlergehen |
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Gesundheitsförderung und Prävention |
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Hochwertige Bildung |
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- |
-- |
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Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind |
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+ |
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Freizeitangebote für Jugendliche |
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+ |
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Kulturförderung |
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+ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum
Ausgaben / Einnahmen:
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Zur Umsetzung der Maßnahme |
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Auszahlungen/ Aufwendungen |
Investiv |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
350.000 |
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Ergebnis-haushalt |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Folgekosten (ERGHH) |
Sachaufwand |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Personal-aufwand |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Einzahlungen/ Erträge |
Investiv |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Ergebnis-haushalt |
HH-Plan |
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Lt. Vorlage |
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Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: nein
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Investitionsnummer: |
252-001 |
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Teilhaushalt: |
40010 Kultur |
Produkt: |
252001 |
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Bereitstellung außer- oder überplanmäßig |
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Deckung in Höhe von: |
350.000 |
erfolgt aus: Brandschutz Schulen |
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Investnummer: |
243-023 |
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Teilhaushalt: |
55000 |
Produkt: |
24300102 |
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Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja
Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: nein
