Beschlussvorlage - BV/12377/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung für die Feuerwehr Lüneburg in Höhe von 510.000 € wird für das Haushaltsjahr 2025 nach § 117 NKomVG zugestimmt.

 

Die Mittel zur Deckung werden aus der Investitionsnummer 411-011 „Kliniken Lüneburg (PKL und SKL)“ bereitgestellt.  Im Anschluss an die Bereitstellung erfolgt die Mittelübertragung als Haushaltsausgaberest in das Jahr 2026.

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Sachverhalt

Das im Fuhrpark der Feuerwehr Lüneburg befindliche Tanklöschfahrzeug (TLF 8W, LG-DS 155) auf Unimog Fahrgestell wurde im Jahr 1983 mit Mitteln aus dem Soltau-Lüneburg Abkommen und der Landesforst sowie eigenen Haushaltsmitteln für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung beschafft. Dieses Fahrzeug eignet sich für diese Zwecke besonders, da es ein hohes geländegängiges Fahrgestell besitzt sowie spezielle Ausrüstung hierfür mit sich führt. Diese Eigenschaften machen das Fahrzeug besonders und können durch die anderen Fahrzeuge der Feuerwehr Lüneburg nicht kompensiert werden. Aufgrund der zunehmenden vegetativen Trockenperioden ist ein Fahrzeug dieser Art für das Gebiet der Hansestadt Lüneburg unabdingbar. Insbesondere bei Bränden in schwer zugänglichen Wald- und Heideflächen würde dies zu erheblichen einsatztaktischen Einschränkungen führen und die effektive Brandbekämpfung deutlich erschweren. Hieraus könnten sowohl ökologische Schäden als auch eine Gefährdung angrenzender Infrastruktur resultieren.

 

Bei der vergangenen Hauptuntersuchung und der damit verbundenen Durchsicht wurde festgestellt, dass der Rahmen des Fahrgestells eine starke Durchrostung aufweist. Der Schaden ist auf eine Leckage am Wassertank zurückzuführen. Somit hat das Tanklöschfahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden. Der Schaden konnte aufgrund der nicht einsehbaren Lage ohne großen Aufwand nicht entdeckt werden. Daraufhin wurde bei der Firma Wille Fahrzeugbau GmbH & Co. KG das Fahrzeug vorgeführt, um ein Angebot zur Reparatur des Schadens zu erhalten. Dieses Angebot umfasst die Reparatur des Rahmens und des Wassertanks und weist einen voraussichtlichen Betrag in Höhe von 14.256,20 € auf. Dabei wurde telefonisch durch die Firma Wille mitgeteilt, dass weitere Schäden am Rahmen oder Wassertank aufgrund des 42-jährigen Alters nicht ausgeschlossen sind. Um dies bestätigen zu können muss zunächst der feuerwehrtechnische Aufbau vom Fahrgestell mit einem Kran abgehoben werden. Hierbei besteht zusätzlich die große Gefahr, dass der Aufbau aufgrund des Fahrzeugalters irreparabel beschädigt wird. Hier sind Durchrostungen und Materialermüdungen aufgrund der Verwindung des Fahrzeugs im Betrieb sehr wahrscheinlich und im Vorfeld nicht zu sehen. Aus diesen Gründen ist eine Reparatur des Fahrzeugs sehr riskant und kostenintensiv. Zu dem bereits aufgeführten Betrag des Angebots können weitere unvorhergesehene Kosten hinzukommen. Die Reparatur ist unter Berücksichtigung des folgenden Sachverhalts als nicht wirtschaftlich anzusehen.

 

Weiterhin ist es jedoch zwingend notwendig, ein Fahrzeug dieser Klasse vorzuhalten und einzusetzen. Die Geländegängigkeit und Wasserwattiefe sind mit keinem Fahrzeug der Feuerwehr Lüneburg zu ersetzen. Aus diesen Gründen ist der Besitz eines derartigen einsatzbereiten Fahrzeugs bereits vor der Wald- und Vegetationsbrandsaison ab etwa März unabdingbar. Eine Dringlichkeitsbeschaffung gemäß § 14 Absatz 4 Vergabeverordnung (VgV) ist anzustreben.

 

Für das Haushaltsjahr 2026 ist planmäßig vorgesehen ein neues Waldbrandtanklöschfahrzeug mit der Lieferung im Jahr 2028, auszuschreiben. Der hier genannte, dann 45 Jahre alte Unimog, soll aufgrund des Alters und der altersbedingten Schäden ausgemustert und veräußert werden. Es ist mit einem etwaigen Verkaufserlös in diesem Zustand von etwa 15.000 € bis 20.000 € zu rechnen. Für diese ersetzende Beschaffung sind aktuell 600.000 € im Haushalt mit einer Verpflichtungsermächtigung für die Auszahlung in 2028 vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Marktlage sowie der starken Preissteigerungen im Feuerwehrfahrzeugsektor (bis zu 12 % jährlich möglich) ist geplant, den Haushaltsansatz für 2028 für Fahrzeuge mit der Mittelanmeldung 2027 je nach aktueller Markterkundung um weitere 150.000 bis 200.000 € zu erhöhen, um ein Waldbrandtanklöschfahrzeug überhaupt beschaffen zu können.  Somit ist mit einem aktuellen Kaufpreis eines derartigen Fahrzeugs inkl. feuerwehrtechnischer Beladung nach Mitteilung eines Feuerwehrfahrzeugherstellers mit ca. 750.000 € zu rechnen.

 

Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist daher festzustellen, dass einer möglichen Reparatur mit voraussichtlichen Mindestkosten in Höhe von 14.256,20 € ein 42 Jahre altes Fahrzeug gegenübersteht, bei dem aufgrund des Alters und der festgestellten Durchrostung weitere erhebliche Schäden nicht ausgeschlossen werden können. Selbst bei erfolgreicher Reparatur ist nicht von einer langfristigen und verlässlichen Nutzbarkeit auszugehen. Demgegenüber steht die Möglichkeit, ein sofort verfügbares Vorführfahrzeug zu einem Kaufpreis von ca. 510.000 € zu beschaffen, welches gegenüber der ursprünglich für 2028 vorgesehenen Neubeschaffung mit derzeit prognostizierten Gesamtkosten von rund 750.000 € einen Preisvorteil von etwa 200.000 € bietet. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden weiteren Preissteigerungen im Feuerwehrfahrzeugsektor stellt die kurzfristige Beschaffung daher auch aus wirtschaftlicher Sicht die nachhaltigere Lösung dar.

 

Um jetzt eine Dringlichkeitsbeschaffung gemäß VgV durchführen zu können, muss ein Feuerwehrfahrzeughersteller ein für die Feuerwehr Lüneburg geeignetes und einsetzbares Waldbrandtanklöschfahrzeug als sogenanntes Vorführfahrzeug vorhalten. Die Hersteller Rosenbauer International AG und Schlingmann GmbH & Co. KG haben ein derartiges Fahrzeug auf Unimog Fahrgestell für die Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung vorrätig, welche kurzfristig verfügbar sind. Nach Rücksprache mit dem Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg sind diese Fahrzeuge geeignet und einsetzbar. Ein etwaiger Verkaufserlös ist bei der Bewertung der Dringlichkeitsbeschaffung nachrangig zu betrachten.

Unter Berücksichtigung der Kosten für den Erwerb des Fahrzeuges sowie die Beladung, der weiteren Kosten für Funktechnik, die individuelle Fahrzeugkennzeichnung und der Abholungs- bzw. Überführungskosten sind für die Beschaffung dieses Fahrzeugs Haushaltsmittel von 510.000 € erforderlich. Dies stellt einen deutlichen preislichen Vorteil i. H. v. gut 200.000 € gegenüber einem Neufahrzeug bei einer geplanten Beschaffung dar.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Klimaschutz

++

+

-

--

 

Schutz intakter Ökosysteme, die CO2 speichern (z.B.  Wälder, Gewässer, naturnahe Grünflächen)

 

+

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Auszahlungen/ Aufwendungen

Investiv

HH-Plan

0

0

600.000 

0

0

Lt. Vorlage

510.000 

0

0

0

0

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  nein

 

Investitionsnummer:

126-001

Teilhaushalt:            

32200

Produkt:

126001

sofern nein

Bereitstellung außerplanmäßig

Deckung in Höhe von:

510.000 €

erfolgt aus:

„Kliniken Lüneburg (PKL und SKL)“

Investnummer:

411-011

Teilhaushalt:            

22000

Produkt:

414001

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

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