Beschlussvorlage - BV/12370/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Annahme der in der Anlage aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kommunen sind befugt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen sowie ähnliche Zuwendungen einzuwerben, anzunehmen oder an Dritte weiterzuleiten, die an der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben mitwirken. Das Verfahren hierzu ist in §§ 111 Abs. 8 NKomVG sowie § 26 KomHKVO gesetzlich geregelt.

 

Für die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen bis zu einem Wert von 100 € ist die Oberbürgermeisterin zuständig. Die Annahmebefugnis wird im Rahmen der Geschäftsverteilung auf die jeweils zuständigen Dezernenten übertragen. Liegt der Wert der Zuwendung über 100 € bis einschließlich 2.000 €, obliegt die Entscheidung dem Verwaltungsausschuss. Bei einem Wert von mehr als 2.000 € ist der Rat zuständig.

 

Mit dieser Vorlage werden die in der Anlage aufgeführten Zuwendungsfälle gemäß Nr. 4.3.1 der Dienstanweisung der Hansestadt Lüneburg zur Einwerbung, Entgegennahme und Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen (Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen) dem Rat zur Annahme vorgelegt.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:  nein  

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

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Anlagen

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