Beschlussvorlage - BV/12367/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ausführungen werden zu Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen und formalen Schritte für die Bürgschaft des aufzunehmenden Darlehens zugunsten der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH i.H.v. 8.500.000 € umzusetzen. Die Bürgschaft umfasst auch die Sicherung der Nebenleistungen, wie insbesondere Zinsen und Kosten.

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Sachverhalt

Im Investitionsplan 2026 der Abwassser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) sind Investitionen von insgesamt 24.498.070,13 € vorgesehen.

 

Für die damit verbundenen Projekte sind laut Wirtschaftsplan 2026 notwendige Fremdmittel in Höhe von insgesamt 13.814.000 € in Anspruch zu nehmen. Hiervon werden 8.941.000 € in 2026 für den Bereich Kanal benötigt. Die folgenden Projekte sollen durch das Darlehen finanziert werden: „21.03.01 Neubau SW RW BG Am Wienebüttler Weg“, „24.03.10 SW/RW Dahlenburger Landstraße“, „24.03.21 SW-Kanal Querung Pirolweg“ und „26.03.02 Kanalsanierung – Stadtteil Rettmer“.

 

Da im Bereich Kanal Kredite mit einer Laufzeit von 50 Jahren benötigt werden, soll ein bestehender Vertrag mit der Sparkasse Lüneburg ausgeweitet werden.

 

In 2018 wurde mit der Sparkasse Lüneburg ein langfristig angelegter Kreditvertrag zur Finanzierung von Investitionen im Bereich Kanal abgeschlossen. Der Kreditvertrag beinhaltet von 2019 bis 2029 eine Auszahlung von bis zu 15.000.000 € zum Substanzgehalt des Kanalanlagevermögens. Es wurde vereinbart, dass die AGL innerhalb jeden Jahres ein Kreditvolumen von 1.500.000 € in Anspruch nimmt. Am Ende des Jahres wird dies in einen Kredit mit einer Laufzeit von 50 Jahren umgewandelt. Mit Ratsbeschluss vom 01.11.2018 (VO/8020/18) wurde beschlossen, dass die Hansestadt Lüneburg für 80 % der Kredithöhe bürgt.

 

Die Inanspruchnahme des diesjährigen Kreditvolumens soll von 1.500.000 € auf 8.500.000 € erhöht werden. Die Gesamtsumme des Kreditvertrages steigt somit auf 24.500.000 € an, da bereits in 2025 das Kreditvolumen erhöht wurde. Zur Erhöhung der Ausfallbürgschaft für des zugunsten der AGL gewährten Darlehens ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU-Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens (6.800.000 €) betragen darf. Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaften zugunsten der AGL übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der AGL eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäß Bürgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.

 

Die Abwassergesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Hansestadt Lüneburg und überwiegend im hoheitlichen Aufgabenbereich der Abwasserentsorgung tätig. 80% der Entgelte der Hansestadt Lüneburg an die Gesellschaft finanzieren sich aus Gebühren, die auf Basis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erhoben werden. Eine abgesicherte Einzahlungs- und Ertragssituation ist hier rechtlich verankert.

 

Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwanges ist damit eine dauerhafte, rechtlich belastbare und kontinuierlich mindestens kostendeckende Finanzierung der Gesellschaft sichergestellt. Der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit ist damit annähernd ausgeschlossen.

 

Es wird empfohlen, entsprechend der geplanten fremdmittelfinanzierten Maßnahmen gemäß Investitionsplan 2026 der beantragten Bürgschaftsübernahme in Höhe von 80% der Darlehenssumme zuzustimmen.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Umwelt- und Naturschutz

++

+

-

--

 

Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung

 

+

 

 

Schutz von Wasserökosystemen und des Grundwassers

 

+

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja: Kenntnisnahme Kommunalaufsicht im Anschluss erforderlich

 

Freiwillige Aufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Einzahlungen/ Erträge

Investiv

 

 

 

 

 

 

Ergebnis-haushalt

 

Jährliche Bürgschaftsprovision (konkrete Berechnung erst nach Abschluss möglich)

 

 

Teilhaushalt:            

22000

Produkt:

111012

 

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

 

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Anlagen

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