Beschlussvorlage - BV/12362/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2025 für folgende Sachverhalte zugestimmt:

 

  •            Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 2.545.000 EUR
  •            Zuschuss an die Museumsstiftung in Höhe von 350.000 EUR 
  •            Steuer-Rückstellung in Höhe von 425.000 EUR
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Sachverhalt

Im Rahmen des Jahresabschlusses sind diverse Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchzuführen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen sind.

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 hat im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von EUR 51.704.300 ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der durch den Rat am 19.12.2024 beschlossenen haushaltswirtschaftlichen Sperre in Höhe von EUR 6.500.000 sowie den gebildeten Haushaltsresten aus 2024 in Höhe von EUR 3.597.800 ergibt sich ein planerischer Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von EUR 48.802.100. Gegenwärtig ist unter Einbeziehung der noch durchzuführenden Abrechnungen und Schlussbuchungen (u.a. Finanzvertrag) absehbar, dass ein geringerer Fehlbetrag unterhalb des geplanten Ergebnisses erreicht wird. Die haushaltswirtschaftliche Sperre 2025 wird in voller Höhe eingehalten.

Die genaue Höhe steht nach Abschluss aller Buchungen am 31.03.2026 fest. Die Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 129 Abs. 1 Satz 1 NKomVG wird voraussichtlich eingehalten.

 

Seit Einführung der Doppik sind jährlich wiederkehrende Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen und bilanziell zu berücksichtigen. So sind im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten auch Rückstellungen gemäß § 45 KomHKVO für unterlassene Instandhaltungen bzw. sonstige Rückstellungen zu bilden.

 

Rückstellungen für Sachaufwendungen mussten im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 in Höhe von voraussichtlich rd. EUR 3.438.950 aus noch verfügbaren Haushaltsermächtigungen in den jeweiligen Budgets gebildet werden (zurückzuführen auf nicht ausgeführte oder Neu-Priorisierungen). Der darin enthaltene Anteil für Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung beträgt voraussichtlich rd. EUR 335.300. Zu den bisherigen Rückstellungsbildungen folgen nach Beschluss weitere Buchungen (s.u.).

 

Ebenso mussten Personalrückstellungen für Altersteilzeit in Höhe von rd. EUR 63.776, das Defizit im Personalbudget (s.u.) erhöhend, gebildet werden. Die Personalrückstellungen für geleistete Überstunden und nicht genommenen Urlaub wurden im Jahr 2025 in Höhe von rund EUR 206.000 erhöht. Die durchschnittlichen Überstunden sowie Resturlaubstage je Mitarbeiter:in haben sich jedoch im Vergleich zum Vorjahr reduziert.

 

Bei den Pensionsrückstellungen sind Mehraufwendungen errechnet worden, welche auf Besoldungserhöhungen und die Berücksichtigung von Vordienstzeiten (Beamte) zurückzuführen sind. Wie in der Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen und interne Services am 18.07.2025 berichtet, sind diese Mehraufwendungen jedoch nicht zahlungswirksam. Die Ansätze für die Zuführung, Herabsetzungen und Auflösung zu Pensionsrückstellungen werden im Saldo aufgrund dieser Jahresabschlussbuchungen in Höhe von rd. EUR 4.887.887 überschritten. Unter Hinzunahme des außerordentlichen Ergebnisses können die Mehraufwendungen durch zahlungsunwirksame außerordentliche Erträge im Jahresergebnis kompensiert werden.

 

Die Bildung von Pensionsrückstellungen sowie die Verbuchung von Abschreibungen erfolgt gem. § 117 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG in Verbindung mit § 45 Abs. 3 KomHKVO auch bei einer Überschreitung der veranschlagten Ansätze ohne dass eine über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung, d.h., dass kein Beschluss zur Verbuchung notwendig ist.

 

Neben den oben genannten Rückstellungsbildungen sind weitere Rückstellungen bzw. Haushaltsausgabereste für nachfolgende Sachverhalte zu bilden, deren Deckung nicht mehr aus den entsprechenden Budgets erfolgen kann. Die Mittel sind als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen im Rahmen der Gesamtdeckung bereit zu stellen.

 

Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Bildung eines Haushaltsausgaberestes für Zuschüsse an die Museumsstiftung in Höhe EUR 350.000

Bezugnehmend auf die Vorlage BV/12184/25 werden 350.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden. Zu der Begründung wird auf die Vorlage verwiesen.

 

Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen aus dem Finanzausgleich (Gemeindeanteile an der Einkommensteuer).

 

Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Bildung einer Rückstellung für Steuerzahlungen in Höhe von EUR 425.000

Die Betriebe gewerblicher Art (BgA) der Hansestadt Lüneburg sind mit ihren Gewinnen steuerpflichtig, d.h. die aus den jeweiligen Jahres-Gewinnermittlungen resultierenden und zu versteuernden Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Kapitalertragsteuer. Für den BgA Parkraumbewirtschaftung hat das zuständige Finanzamt bereits über eine notwendige Korrektur der Gewinnermittlung 2023 informiert. Hieraus resultieren voraussichtlich Steuernachzahlungen für 2023 und 2024 sowie erhöhte Steuer-Vorauszahlungen für 2025 und 2026 Zur Berücksichtigung einer Steuer-Rückstellung im Jahresabschluss 2025 ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig.

 

Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen aus dem Finanzausgleich (Gemeindeanteile an der Einkommensteuer).

 

Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Bildung von Instandhaltungsrückstellungen für diverse Liegenschaften in Höhe von EUR 2.545.000

 

Der Bereich Gebäudemanagement verfügt nach Durchführung aller Buchungen nicht mehr über ausreichend Mittel um notwendige Instandhaltungsrückstellungen zum Erhalt des kommunalen Vermögens zu bilden. Für die Bildung von Rückstellungen besteht ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 2.545.000 €:

  • Brandschutzertüchtigung – Klosterhof: 50.000 €
  • Heizungs- und Steuerungstechnik – Gymnasium Johanneum: EUR 520.000
  • Erneuerung der Elektroverteilung – Feuerwache Rettmer: EUR 15.000
  • WC-Sanierung: Gymnasium Herderschule: EUR 430.000
  • Brandschutz Aula – Gymnasium Herderschule: EUR 500.000
  • Erneuerung Blitzschutz – Kita Marienplatz: EUR 30.000
  • Grundsanierung – Kalandhaus: EUR 1.000.000

 

Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen aus dem Finanzausgleich (Gemeindeanteile an der Einkommensteuer, EUR 1.705.000 und Schlüsselzuweisungen, EUR 770.000) sowie Minderaufwendungen für sonstige Zuschüsse und Beraterleistungen (Bereich Stadtentwicklung, EUR 70.000).

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