Beschlussvorlage - BV/12340/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) hat der Rat gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen geprüft.
  2. Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 NBauO beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Bebauungsplan Nr. 182 „Rettmer-Nord“ als Satzung.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Umwelt- und Naturschutz

++

+

-

--

 

Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung

 

x

 

 

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung  (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen)

 

x

 

 

Mobilität

++

+

-

--

 

Klimagerechte Verkehrsmittelwahl
(Weitesgehend Autofreies Quartier)

 

x

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten
(Altersgerechtes Wohnen mit Betreuung vorgesehen)

 

x

 

 

Nachhaltiges Wirtschaftswachstum

++

+

-

--

 

Schaffung von Arbeitsplätzen
(Hofladen, Hofcafe)

 

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja

 

Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum

Der Vorhabenträger verpflichtet sich mit der Kostenübernahmeerklärung (BV/12355/26) dazu, die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplans (BV/8924/20) und die Aktualisierung des Flächennutzungsplans (BV/8923/20) zu übernehmen. Die entsprechenden Aufträge werden im Namen der Hansestadt Lüneburg und auf Rechnung des Vorhabenträgers vergeben.

 

Gesamtkosten für die Bauleitplanungen (B-Plan und F-Plan)

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

Aufwendungen

des Vorhabenträgers

59.004,04 €

0,00 €

 0,00 €

 0,00 €

 0,00 €

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  nein

Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten für die Bauleitplanungen. Die Übernahme ist entsprechend abzusichern.

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

Bezeichnung der Drittmittel:

Kostenübernahme durch Vorhabenträger

Höhe zugesagter Drittmittel:

54.277,91 € (davon 15.000,00 € schriftlich)

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

 

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Anlagen

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