Beschlussvorlage - BV/12340/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 182 "Rettmer Nord"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Gwendolyn Bauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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09.03.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Die während der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 2 BauGB) hat der Rat gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen geprüft.
- Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 NBauO beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Bebauungsplan Nr. 182 „Rettmer-Nord“ als Satzung.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in der Sitzung am 23.04.2020 die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 182 „Rettmer Nord“ (VO/8924/20) und der 89. Änderung des Flächennutzungsplans „Rettmer Nord“ (VO/8923/20) gefasst.
Das Plangebiet liegt nördlich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 108 „Rettmers Höhe“ und wird nordöstlich durch den Margeritenweg und südwestlich durch die Heiligenthaler Straße und K36 begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die sich im privaten Eigentum befindlichen Flurstücke 11/78, 9/1 und tlw. 11/77 sowie das städtische Flurstück 47/2 der Flur 4 in der Gemarkung Rettmer. Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 7,5 ha.
Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbauland im Zusammenhang mit nicht störenden landwirtschaftlichen und gärtnerischen Nutzungen.
Um eine geregelte städtebauliche Entwicklung abzusichern wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung erstmals am 31.05.2021 vorgestellt. Anschließend fand die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung im Zeitraum vom 05.07.2021 bis einschließlich des 06.08.2021 statt.
Am 06.11.2023 wurde der überarbeitete Bebauungsplanentwurf dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung erneut vorgestellt und der Verwaltungsausschuss fasste am 07.11.2023 den Beschluss zur erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (VO/10443/23-1) nachdem der Vorhabenträger 2023 gewechselt hat.
Die erneute frühzeitige Beteiligung wurde im Zeitraum vom 19.02.2024 bis einschließlich dem 19.03.2024 durchgeführt.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (VO/11390/24) wurde am 20.08.2024 vom Verwaltungsausschuss gefasst und am 22.08.2024 im Rat zur Kenntnis genommen. Der Planentwurf wurde vom 23.08.2024 bis einschließlich 23.09.2024, mit der Gelegenheit zur Stellungnahme, im Internet veröffentlicht und im Bereich Stadtplanung der Hansestadt Lüneburg ausgelegt.
Der Bebauungsplanentwurf wurde nach der Veröffentlichung im Internet angepasst. Zur Umsetzung der vorgenannten Planungsziele werden im Bebauungsplan neben einem allgemeinen Wohngebiet und einem urbanen Gebiet auch Grünflächen und Flächen für Landwirtschaftliche Nutzungen festgesetzt. Der von Änderungen betroffenen Öffentlichkeit (der Erbbauberechtigte) wurde im Februar 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Zudem fand am 18.02.2026 eine Informationsversammlung für alle interessierten Lüneburger:innen statt, in welcher unter anderem die Inhalte dieses Bauleitplanverfahrens vorgestellt wurden.
Der Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan gem. § 2 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt. Da die Festsetzungen eines Bebauungsplans aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind, ist dieser in einem Parallelverfahren entsprechend zu ändern. Über die Feststellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans ist gesondert zu beschließen (VO/12342/26).
Der Geltungsbereich, der Bebauungsplan samt Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteil der Beschlussvorlage. Die Unterlagen werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Dem Rat wird empfohlen auf Grundlage der anliegenden Planunterlagen und Abwägungsvorschläge den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 182 „Rettmer Nord“ zu fassen. Der Satzungsbeschluss durch den Rat ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Umwelt- und Naturschutz |
++ |
+ |
- |
-- |
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Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung |
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x |
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Nachhaltige Städte und Gemeinden |
++ |
+ |
- |
-- |
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Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen) |
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x |
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Mobilität |
++ |
+ |
- |
-- |
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Klimagerechte Verkehrsmittelwahl |
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x |
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Gesundheit und Wohlergehen |
++ |
+ |
- |
-- |
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Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten |
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x |
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Nachhaltiges Wirtschaftswachstum |
++ |
+ |
- |
-- |
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Schaffung von Arbeitsplätzen |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum
Der Vorhabenträger verpflichtet sich mit der Kostenübernahmeerklärung (BV/12355/26) dazu, die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplans (BV/8924/20) und die Aktualisierung des Flächennutzungsplans (BV/8923/20) zu übernehmen. Die entsprechenden Aufträge werden im Namen der Hansestadt Lüneburg und auf Rechnung des Vorhabenträgers vergeben.
Gesamtkosten für die Bauleitplanungen (B-Plan und F-Plan)
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Zur Umsetzung der Maßnahme |
Aufwendungen des Vorhabenträgers |
59.004,04 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: nein
Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten für die Bauleitplanungen. Die Übernahme ist entsprechend abzusichern.
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: nein
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: ja
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Bezeichnung der Drittmittel: |
Kostenübernahme durch Vorhabenträger |
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Höhe zugesagter Drittmittel: |
54.277,91 € (davon 15.000,00 € schriftlich) |
Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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414,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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39,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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4
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(wie Dokument)
|
13,8 MB
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5
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(wie Dokument)
|
9,8 MB
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6
|
(wie Dokument)
|
5 MB
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7
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
|
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|
8
|
(wie Dokument)
|
18,6 MB
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|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
4,3 MB
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|
10
|
(wie Dokument)
|
37,6 MB
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