Antrag - AT/12091/25-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat möge beschließen:

 

§ 1 Zieldefinition (neu)

Der Zweck des Antrags wird präzisiert:

Ziel ist nicht die Stärkung der Artenvielfalt, sondern die Externalisierung kommunaler Verantwortung für ein menschengemachtes Problem an die Natur, vorzugsweise in Form von Greifvögeln mit ausreichender Beißkraft.

 

§ 2 Tierschutzverständnis (geändert)

Der Begriff „tierschutzgerecht“ wird ersetzt durch:

„tierschutzgerecht (im Sinne eines schnellen Endes durch professionelle Drittvögel statt langsamen Verhungerns durch ordnungspolitische Maßnahmen)“.

 

§ 3 Maßnahmenkatalog (neu)

  1. Anstelle einer ungezielten Ansiedlung von Greifvögeln ist sicherzustellen, dass ausschließlich leistungsstarke, hochqualifizierte Falken zum Einsatz kommen (Mindestanforderung: 8 Tauben pro Stunde, Probezeit 6 Monate).
  2. Die Falken dürfen:
  •           nicht ausgebildet worden sein im Müllfressen,
  •           keinen Hang zu vegetarischer Ernährung haben,
  •           keine emotionale Bindung zu Tauben entwickeln.

 

§ 4 Folgeabschätzung (neu)

Für den Fall, dass:

  •           die Taubenpopulation erfolgreich dezimiert wird oder
  •           die Falken mangels Tauben beginnen, sich von Müll, Hähnchenknochen oder Stadttauben-Ersatzstoffen zu ernähren,

ist vorsorglich ein Anschlusskonzept zur Regulierung der Falkenpopulation vorzulegen (z. B. durch Uhus, Panther oder andere geeignete Prädatoren).

 

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Anlagen

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