Antrag - BV/12248/25-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat möge folgende Ergänzung zur Vorlage BV/12248/25 beschließen:

 

5. Der Rat erkennt die Notwendigkeit zur sachlichen Priorisierung von Infrastruktur-projekten an. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, ihre Infrastrukturprojekte, die keine unmittelbare Bildungsinfrastruktur darstellen, nach Dringlichkeit und nach dem Durchführungsjahr im Zeitraum der Jahre 2026 bis 2031 zu reihen. Diese Priorisierung erfolgt anhand der Maßstäbe der guten fachlichen Praxis und berücksichtigt in Anlehung an den Eckwertebe-schluss des Rates zum Investitions-programm 2024 (VO/10673/23) die tatsächliche kassenwirksame Umsetzbarkeit der Projekte in den Einzeljahren. Auf der Grundlage einer solchen Priorisierung sind Infrastrukturprojekte mit der geringsten Dringlichkeit zeitlich zurückzustellen. Die Priorisierung ist dem Rat zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.“

 

Geänderte Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses vom 10.03.2026:

 

Über den Änderungsantrag wird nicht abgestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle Änderungsanträge in der Umsetzung des Bildungspakts aufzugreifen und dem Rat hierzu zu berichten.

 

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Sachverhalt

Die im Änderungsantrag formulierte Zielrichtung entspricht im Grundsatz dem bereits praktizierten Verfahren der Haushaltsaufstellung.

Sofern der Rat eine ausdrückliche Bekräftigung dieses Vorgehens im Zusammenhang mit dem Bildungspakt wünscht, kann der Ergänzung zugestimmt werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der geltenden Zuständigkeits- und Haushaltsregelungen.

 

Die Organzuständigkeit für dieses Anliegen liegt gem. § 85 NKomVG bei der Oberbürgermeisterin (->Vorbereitung der Haushaltsplanung). 

 

Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:

 

Mit der Beschlussvorlage zum „Bildungspakt Lüneburg“ schlägt die Verwaltung dem Rat vor, eine grundsätzliche Entscheidung über die strategische Bedeutung von Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zu treffen. Damit soll die besondere Bedeutung von Investitionen in Schulen sowie in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung unterstrichen und ein langfristiger Orientierungsrahmen für deren prioritäre Berücksichtigung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt geschaffen werden.

 

Ziel des Bildungspaktes ist es insbesondere, ein klares Signal an Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie weitere Bildungseinrichtungen zu senden, dass der Ausbau und die Modernisierung der Bildungsinfrastruktur langfristig eine zentrale Aufgabe der Stadt darstellt und ein wesentlicher Teil der verfügbaren Infrastrukturmittel hierfür eingesetzt werden soll.

 

Vor dem Hintergrund der begrenzten finanziellen Spielräume sowie des Eckwertebeschlusses des Rates ist zugleich bekannt, dass nicht alle investiven Maßnahmen zeitgleich in den Haushaltsplan aufgenommen und umgesetzt werden können. Gerade deshalb kommt dem vorgesehenen Grundsatzbeschluss besondere Bedeutung zu: Er definiert die strategische Ausrichtung der kommunalen Investitionspolitik zugunsten der Bildungsinfrastruktur.

 

Die konkrete Priorisierung von einzelnen Infrastrukturmaßnahmen erfolgt – wie auch bisher – im Rahmen der Haushaltsplanung sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Hier werden die von den Fachbereichen eingebrachten Maßnahmen nach Dringlichkeit, Planungsstand, Umsetzbarkeit und vorgesehenem Durchführungsjahr geordnet und dem Rat im Zuge der Haushaltsaufstellung zur Entscheidung vorgelegt. Für einzelne größere Schulbaumaßnahmen ist vorgesehen, diese im Jahr 2026 gesondert vorzustellen, um eine frühzeitige politische Beratung zu ermöglichen und die anschließende Einordnung in die Haushaltsplanung zu erleichtern.

 

Da bislang kein Haushalt eine vollständige Finanzierung aller vorgeschlagenen Maßnahmen ermöglicht hat, werden Infrastrukturmaßnahmen mit geringerer Dringlichkeit im Rahmen der Haushaltsaufstellung regelmäßig zeitlich zurückgestellt.

 

Wie bereits in der Haushaltsplanung für die Jahre 2025 und 2026 praktiziert, wird auch künftig ergänzend eine Übersicht über Maßnahmen vorgelegt, die fachlich grundsätzlich innerhalb der Finanzplanung erforderlich wären, jedoch im jeweiligen Haushaltszeitraum nicht berücksichtigt werden können. Gründe hierfür können insbesondere begrenzte finanzielle Mittel, fehlende Planungskapazitäten, noch ausstehende politische Beschlüsse oder noch nicht abgeschlossene konzeptionelle Grundlagen sein. Die vorbereitenden Ausschüsse und der Rat haben auf dieser Grundlage die Möglichkeit, die Haushaltsaufstellung ausführlich zu beraten. 

 

Vor diesem Hintergrund wird das im Änderungsantrag formulierte Anliegen bereits im Rahmen der etablierten Verfahren der Haushaltsaufstellung und der anschließenden Haushaltsberatungen umgesetzt. Der Bildungspakt ersetzt keine Priorisierung einzelner Infrastrukturmaßnahmen, sondern definiert die strategische Zielrichtung, innerhalb derer die Priorisierung im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgt.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

Leitfragen:

  1. Welche Ziele bzw. Unterziele sind von meinem Vorhaben, das in der Vorlage beschrieben wird, betroffen?
  2. Hat mein Vorhaben positive oder negative Auswirkungen auf die Erreichung der Ziele bzw. Unterziele?

 

Ausfüllen der Tabelle:

  1. Bitte bewerten Sie nur die Unterziele, die für Ihr Vorhaben relevant sind (positiv oder negativ).
  2. Bei Bedarf können am Ende der Tabelle unter „Ergänzungen“ eigene Unterziele ergänzt und bewertet werden.
  3. Bitte löschen Sie alle Ziele und Unterziele, die für Ihr Vorhaben nicht relevant sind (jeweils Text und Zeile löschen).

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Klimaschutz

++

+

-

--

 

Ausbau erneuerbarer Energien

 

 

 

 

Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz

 

 

 

 

Sicherstellung eines allgemeinen Zugangs zu bezahlbarer, verlässlicher und sauberer Energiedienstleistungen

 

 

 

 

Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden

 

 

 

 

Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (z.B. Einsatz von recycelfähigen Baustof-fen, Berücksichtigung von Lebenszykluskosten)

 

 

 

 

Natürlicher Klimaschutz: Förderung intakter Ökosysteme, die CO2 speichern (z.B.  Wälder, Gewässer, naturnahe Grünflächen)

 

 

 

 

Klimaanpassung

++

+

-

--

 

Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/Fassaden-begrünung; Schutz von Baumstandorten, Neuan-pflanzungen)

 

 

 

 

Erhaltung der Kaltluftschneisen/Förderung eines gesunden Stadtklimas

 

 

 

 

Förderung des Hitzeschutzes

 

 

 

 

Verringerung der Auswirkungen von Starkregen-ereignissen (z.B. Verringerung der Bodenversiege-lung)

 

 

 

 

Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, insb. Reduzierung des (Trink-) Wasserverbrauchs

 

 

 

 

Umwelt- und Naturschutz

++

+

-

--

 

Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung

 

 

 

 

Schutz von Wasserökosystemen und des Grundwassers

 

 

 

 

Erhaltung und Förderung der Biodiversität (Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme)

 

 

 

 

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung  (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen)

 

 

 

 

Förderung klimafreundlicher Bauvorhaben

 

 

 

 

Sporteinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche (Frei-) Räume mit Erholungsmöglichkeiten

 

 

 

 

Mobilität

++

+

-

--

 

Sichere Mobilität

 

 

 

 

Bezahlbare Mobilität

 

 

 

 

Barrierefreie Mobilität

 

 

 

 

Stadt der kurzen Wege

 

 

 

 

Klimagerechte Verkehrsmittelwahl

 

 

 

 

Nachhaltige/r Konsum und Produktion

++

+

-

--

 

Verringerung der Nahrungsmittelverschwendung

 

 

 

 

Verringerung des Abfallaufkommens

 

 

 

 

Förderung des Konsums regionaler Produkte

 

 

 

 

Nachhaltige Beschaffung im öffentlichen Sektor

 

 

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Gewährleistung hochwertiger Gesundheitsdienste für alle

 

 

 

 

Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten

 

 

 

 

Gesundheitsförderung und Prävention

 

 

 

 

Verringerung der Zahl von Todesfällen und Erkrankungen aufgrund von Verkehrsunfällen

 

 

 

 

Verringerung aller Formen der Armut

 

 

 

 

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind

 

 

 

 

Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle

 

 

 

 

Freizeitangebote für Jugendliche

 

 

 

 

Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.)

 

 

 

 

Kulturförderung

 

 

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

 

 

 

 

Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 

 

 

 

Förderung von Führung in Teilzeit

 

 

 

 

Beteiligungsmöglichkeiten für alle zur Gestaltung der Stadtentwicklung

 

 

 

 

Förderung von Männern in Sozialen- und Gesundheitsberufen

 

 

 

 

Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen

 

 

 

 

Nachhaltiges Wirtschaftswachstum

++

+

-

--

 

Wirtschaftswachstum erfolgt ohne Umweltzerstörung

 

 

 

 

Verbesserung der Ressourceneffizienz

 

 

 

 

Förderung einer Kreislaufwirtschaft

 

 

 

 

Förderung von Innovationen und Neugründungen von Unternehmen

 

 

 

 

Erweiterung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien

 

 

 

 

Schaffung von Arbeitsplätzen

 

 

 

 

Ergänzungen

++

+

-

--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                        nein 

 

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:     nein

 

 

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Anlagen

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