Antrag - BV/12248/25-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zum Bildungspakt Lüneburg (Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 09.02.2026, eingegangen 09.02.2026)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Maja Lucht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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12.03.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge folgende Ergänzung zur Vorlage BV/12248/25 beschließen:
5. Der Rat erkennt die Notwendigkeit zur sachlichen Priorisierung von Infrastruktur-projekten an. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, ihre Infrastrukturprojekte, die keine unmittelbare Bildungsinfrastruktur darstellen, nach Dringlichkeit und nach dem Durchführungsjahr im Zeitraum der Jahre 2026 bis 2031 zu reihen. Diese Priorisierung erfolgt anhand der Maßstäbe der guten fachlichen Praxis und berücksichtigt in Anlehung an den Eckwertebe-schluss des Rates zum Investitions-programm 2024 (VO/10673/23) die tatsächliche kassenwirksame Umsetzbarkeit der Projekte in den Einzeljahren. Auf der Grundlage einer solchen Priorisierung sind Infrastrukturprojekte mit der geringsten Dringlichkeit zeitlich zurückzustellen. Die Priorisierung ist dem Rat zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen.“
Geänderte Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses vom 10.03.2026:
Über den Änderungsantrag wird nicht abgestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle Änderungsanträge in der Umsetzung des Bildungspakts aufzugreifen und dem Rat hierzu zu berichten.
Sachverhalt
Die im Änderungsantrag formulierte Zielrichtung entspricht im Grundsatz dem bereits praktizierten Verfahren der Haushaltsaufstellung.
Sofern der Rat eine ausdrückliche Bekräftigung dieses Vorgehens im Zusammenhang mit dem Bildungspakt wünscht, kann der Ergänzung zugestimmt werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der geltenden Zuständigkeits- und Haushaltsregelungen.
Die Organzuständigkeit für dieses Anliegen liegt gem. § 85 NKomVG bei der Oberbürgermeisterin (->Vorbereitung der Haushaltsplanung).
Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:
Mit der Beschlussvorlage zum „Bildungspakt Lüneburg“ schlägt die Verwaltung dem Rat vor, eine grundsätzliche Entscheidung über die strategische Bedeutung von Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zu treffen. Damit soll die besondere Bedeutung von Investitionen in Schulen sowie in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung unterstrichen und ein langfristiger Orientierungsrahmen für deren prioritäre Berücksichtigung im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt geschaffen werden.
Ziel des Bildungspaktes ist es insbesondere, ein klares Signal an Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie weitere Bildungseinrichtungen zu senden, dass der Ausbau und die Modernisierung der Bildungsinfrastruktur langfristig eine zentrale Aufgabe der Stadt darstellt und ein wesentlicher Teil der verfügbaren Infrastrukturmittel hierfür eingesetzt werden soll.
Vor dem Hintergrund der begrenzten finanziellen Spielräume sowie des Eckwertebeschlusses des Rates ist zugleich bekannt, dass nicht alle investiven Maßnahmen zeitgleich in den Haushaltsplan aufgenommen und umgesetzt werden können. Gerade deshalb kommt dem vorgesehenen Grundsatzbeschluss besondere Bedeutung zu: Er definiert die strategische Ausrichtung der kommunalen Investitionspolitik zugunsten der Bildungsinfrastruktur.
Die konkrete Priorisierung von einzelnen Infrastrukturmaßnahmen erfolgt – wie auch bisher – im Rahmen der Haushaltsplanung sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Hier werden die von den Fachbereichen eingebrachten Maßnahmen nach Dringlichkeit, Planungsstand, Umsetzbarkeit und vorgesehenem Durchführungsjahr geordnet und dem Rat im Zuge der Haushaltsaufstellung zur Entscheidung vorgelegt. Für einzelne größere Schulbaumaßnahmen ist vorgesehen, diese im Jahr 2026 gesondert vorzustellen, um eine frühzeitige politische Beratung zu ermöglichen und die anschließende Einordnung in die Haushaltsplanung zu erleichtern.
Da bislang kein Haushalt eine vollständige Finanzierung aller vorgeschlagenen Maßnahmen ermöglicht hat, werden Infrastrukturmaßnahmen mit geringerer Dringlichkeit im Rahmen der Haushaltsaufstellung regelmäßig zeitlich zurückgestellt.
Wie bereits in der Haushaltsplanung für die Jahre 2025 und 2026 praktiziert, wird auch künftig ergänzend eine Übersicht über Maßnahmen vorgelegt, die fachlich grundsätzlich innerhalb der Finanzplanung erforderlich wären, jedoch im jeweiligen Haushaltszeitraum nicht berücksichtigt werden können. Gründe hierfür können insbesondere begrenzte finanzielle Mittel, fehlende Planungskapazitäten, noch ausstehende politische Beschlüsse oder noch nicht abgeschlossene konzeptionelle Grundlagen sein. Die vorbereitenden Ausschüsse und der Rat haben auf dieser Grundlage die Möglichkeit, die Haushaltsaufstellung ausführlich zu beraten.
Vor diesem Hintergrund wird das im Änderungsantrag formulierte Anliegen bereits im Rahmen der etablierten Verfahren der Haushaltsaufstellung und der anschließenden Haushaltsberatungen umgesetzt. Der Bildungspakt ersetzt keine Priorisierung einzelner Infrastrukturmaßnahmen, sondern definiert die strategische Zielrichtung, innerhalb derer die Priorisierung im Rahmen der Haushaltsplanung erfolgt.
Klima und Nachhaltigkeit
Leitfragen:
- Welche Ziele bzw. Unterziele sind von meinem Vorhaben, das in der Vorlage beschrieben wird, betroffen?
- Hat mein Vorhaben positive oder negative Auswirkungen auf die Erreichung der Ziele bzw. Unterziele?
Ausfüllen der Tabelle:
- Bitte bewerten Sie nur die Unterziele, die für Ihr Vorhaben relevant sind (positiv oder negativ).
- Bei Bedarf können am Ende der Tabelle unter „Ergänzungen“ eigene Unterziele ergänzt und bewertet werden.
- Bitte löschen Sie alle Ziele und Unterziele, die für Ihr Vorhaben nicht relevant sind (jeweils Text und Zeile löschen).
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Klimaschutz |
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+ |
- |
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Ausbau erneuerbarer Energien |
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Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz |
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Sicherstellung eines allgemeinen Zugangs zu bezahlbarer, verlässlicher und sauberer Energiedienstleistungen |
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Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden |
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Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (z.B. Einsatz von recycelfähigen Baustof-fen, Berücksichtigung von Lebenszykluskosten) |
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Natürlicher Klimaschutz: Förderung intakter Ökosysteme, die CO2 speichern (z.B. Wälder, Gewässer, naturnahe Grünflächen) |
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Klimaanpassung |
++ |
+ |
- |
-- |
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Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/Fassaden-begrünung; Schutz von Baumstandorten, Neuan-pflanzungen) |
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Erhaltung der Kaltluftschneisen/Förderung eines gesunden Stadtklimas |
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Förderung des Hitzeschutzes |
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Verringerung der Auswirkungen von Starkregen-ereignissen (z.B. Verringerung der Bodenversiege-lung) |
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Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, insb. Reduzierung des (Trink-) Wasserverbrauchs |
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Umwelt- und Naturschutz |
++ |
+ |
- |
-- |
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Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung |
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Schutz von Wasserökosystemen und des Grundwassers |
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Erhaltung und Förderung der Biodiversität (Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme) |
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Nachhaltige Städte und Gemeinden |
++ |
+ |
- |
-- |
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Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen) |
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Förderung klimafreundlicher Bauvorhaben |
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Sporteinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche (Frei-) Räume mit Erholungsmöglichkeiten |
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Mobilität |
++ |
+ |
- |
-- |
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Sichere Mobilität |
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Bezahlbare Mobilität |
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Barrierefreie Mobilität |
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Stadt der kurzen Wege |
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Klimagerechte Verkehrsmittelwahl |
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Nachhaltige/r Konsum und Produktion |
++ |
+ |
- |
-- |
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Verringerung der Nahrungsmittelverschwendung |
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Verringerung des Abfallaufkommens |
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Förderung des Konsums regionaler Produkte |
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Nachhaltige Beschaffung im öffentlichen Sektor |
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Gesundheit und Wohlergehen |
++ |
+ |
- |
-- |
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Gewährleistung hochwertiger Gesundheitsdienste für alle |
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Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten |
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Gesundheitsförderung und Prävention |
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Verringerung der Zahl von Todesfällen und Erkrankungen aufgrund von Verkehrsunfällen |
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Verringerung aller Formen der Armut |
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Hochwertige Bildung |
++ |
+ |
- |
-- |
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Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind |
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Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle |
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Freizeitangebote für Jugendliche |
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Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.) |
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Kulturförderung |
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Weniger Ungleichheiten |
++ |
+ |
- |
-- |
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Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit |
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Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie |
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Förderung von Führung in Teilzeit |
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Beteiligungsmöglichkeiten für alle zur Gestaltung der Stadtentwicklung |
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Förderung von Männern in Sozialen- und Gesundheitsberufen |
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Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen |
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Nachhaltiges Wirtschaftswachstum |
++ |
+ |
- |
-- |
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Wirtschaftswachstum erfolgt ohne Umweltzerstörung |
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Verbesserung der Ressourceneffizienz |
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Förderung einer Kreislaufwirtschaft |
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Förderung von Innovationen und Neugründungen von Unternehmen |
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Erweiterung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien |
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Schaffung von Arbeitsplätzen |
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Ergänzungen |
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+ |
- |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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205,9 kB
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