Beschlussvorlage - BV/12331/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Firma Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA wird befristet bis zum 31.12.2045 eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach §§ 8 – 10 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 15 Wasserhaushaltsgesetz erteilt. Die Einzelheiten, insbesondere die gestaffelte jährlich zulässige Grundwasserentnahmemenge, folgt aus dem der Vorlage als Anlage beigefügten Bescheidentwurf. 

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Sachverhalt

Mit dieser Vorlage wird dem Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, der Firma Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA eine bis zum Jahr 2045 befristete Erlaubnis zur Grundwasserentnahme nach dem Wasserhaushaltgesetz (WHG) zu erteilen. Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses folgt aus § 76 Abs. 2 NKomVG.

 

Die Firma Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA stellte am 21.06.2023 einen Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8-10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m § 15 WHG zur (fortgesetzten) Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke in ihrer Betriebsstätte Lüneburg, Otto-Brenner-Straße 15, 21337 Lüneburg. Für das Jahr 2026 beträgt die beantragte Erlaubnismenge 1,1 Mio. m3 auf Grundlage der im Jahr 1994 durch die Hansestadt Lüneburg erteilten waserrechtlichen Erlaubnis. Ab dem Jahr 2026 bis zum Jahr 2029 sieht die Antragstellerin eine stufenweise Reduzierung der Grundwassserentnahmemengen auf 550.000 m3 pro Jahr, weil der Einsatz von Grundwasser zu Kühlzwecken durch die stufenweise Investition in eine Kälteanlage kompensiert werden soll.

 

Für die beantragte Fortsetzung der Grundwasserentnahme in der Rechtsform einer gehobenen Erlaubnis in nach §§ 15 Abs. 2 WHG i.V.m. § 11 Abs. 2 WHG ein Verfahren durchzuführen, in dem die Betroffenen und beteiligten Behörden Einwendungen geltend machen können. Die Antragstellerin hat zudem die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt.

 

Die bisher der Antragstellerin erteilte Erlaubnis lief am 31.12.2024 aus. Um ihr bis zu einer abschließenden Entscheidung die Grundwasserentnahme zu Produktionszwecken zu ermöglichen, wurde der Firma Dr. Paul Lohmann GmbH & Co. KGaA gemäß § 17 WHG der vorzeitige Beginn der Grundwasserentnahme gewährt. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wurde zunächst bis zum 31.12.2025 gewährt und sodann bis zum 31.03.2026 verlängert, um bis zur abschließenden Entscheidung des Verwaltungsausschusses einen rechtssicheren Zustand zu schaffen.

 

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vorlage VO/11595/24 verwiesen.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich das beschriebene Verfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

 

Das Verfahren wurde zunächst auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg bekanntgemacht und es wurde auf die ausgelegten Unterlagen im Umweltverträglichkeitsportal Niedersachsen (UVP-Portal) verwiesen. Die Unterlagen wurden vom 29.11.2024 bis 03.01.2025 im UVP-Portal Niedersachsen veröffentlicht.  Die Erörterung der Eingaben fand am 08.04.2025 statt. Das Protokoll (Anlage 2) wurde an die Beteiligten versandt. Die im Erörterungstermin vorgebrachten Aspekte sind in der Entscheidung abgewogen worden (siehe Anlage 3).

 

Der Antrag ist nun entscheidungsreif. Der vorbereitete Bescheid ist als nicht öffentliche Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Nach einer positiven Entscheidung des Verwaltungsausschusses wird der Bescheid im UVP-Portal veröffentlicht und an die Antragstellerin versandt.


Die Erlaubnis umfasst folgende Eckdaten:

 

Die gehobene Erlaubnis wird bis zum 31.12.2045 befristet. Um den gebotenen sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser Rechnung zu tragen, ist ein Stufenkonzept zur Verringerung und Halbierung der bisherigen Grundwasserentnahme von ursprünglich 1.100.000 m³/a auf zukünftig 550.000 m³/a vorgesehen. Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis enthält daher folgende Staffelung zur Reduzierung der Grundwasserentnahme:


Stufenkonzept:        

2026

950.000 m³/a

2027

800.000 m³/a

2028

700.000 m³/a

ab 2029

550.000 m³/a

 

Der Grundwasserkörper wird durch die Reduzierung der jährlichen Entnahmemenge gegenüber der alten Erlaubnismenge entlastet. Die festgesetzten Nebenbestimmungen dienen der Überwachung der in § 47 WHG definierten Bewirtschaftungsziele und der Durchführung der Gewässeraufsicht. 

Teil dieser Nebenbestimmungen ist die Forderung eines jährlichen Monitoringberichts zur Bewertung der entnahmebedingten Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt.


Die Befristung auf 20 Jahre berücksichtigt das im Antrag begründete berechtigte Interesse der Antragstellerin. Sie entspricht gemäß Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 23.04.2024 „Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers“ dem zulässigen Rahmen und berücksichtigt die wirtschaftlichen Interessen sowie die zur Umsetzung des Stufenkonzeptes notwendige Planungssicherheit der Antragstellerin.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Klimaschutz

++

+

-

--

 

Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz

 

 

X

 

Klimaanpassung

++

+

-

--

 

Nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, insb. Reduzierung des (Trink-) Wasserverbrauchs

 

X

 

 

Umwelt- und Naturschutz

++

+

-

--

 

Schutz von Wasserökosystemen und des Grundwassers

 

X

 

 

Nachhaltiges Wirtschaftswachstum

++

+

-

--

 

Verbesserung der Ressourceneffizienz

 

X

 

 

Ergänzungen

++

+

-

--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Pflichtaufgabe ohne Gestaltungsspielraum

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Auszahlungen/ Aufwendungen

Investiv

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Ergebnis-haushalt

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Folgekosten (ERGHH)

Sachaufwand

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Personal-aufwand

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Einzahlungen/ Erträge

Investiv

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

 

 

 

 

 

Ergebnis-haushalt

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

10.030 €

 

 

 

 

 

Die Einnahmen begründen sich durch die Kostenentscheidung gemäß AllGO.

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