Beschlussvorlage - VO/11776/25-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Änderung der Anlagerichtlinie für die Hospitalstiftungen (Änderungsantrag von Ratsfrau Esders vom 06.02.2026, eingegangen am 06.02.2026)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Lars Tammen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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12.02.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, ergänzend zur vorliegenden Vermögens- und Anlagerichtlinie zu prüfen und dem Rat schriftlich zu berichten,
- inwieweit die bestehenden Nachhaltigkeits- und Ethikkriterien der Anlagerichtlinie über reine Ausschlusskriterien hinaus weiter konkretisiert werden können, ohne den Grundsatz des langfristigen Vermögenserhalts zu gefährden;
- ob und in welchem Umfang Elemente eines wirkungsorientierten (Impact-)Investing-Ansatzes grundsätzlich für die Vermögensanlagen der Hospitalstiftungen geeignet wären;
- welche rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen oder Hürden einer stärkeren Wirkungsorientierung derzeit entgegenstehen;
- welche Erfahrungen andere Kommunen (z. B. Frankfurt am Main, Freiburg, Hamburg) mit wirkungsorientierten Anlageansätzen gemacht haben und welche Schlussfolgerungen sich daraus für Lüneburg ableiten lassen;
- wie eine stärkere Ausrichtung der Vermögensanlage an den SDGs der Vereinten Nationen konzeptionell abgebildet werden könnte, insbesondere im Hinblick auf soziale Infrastruktur, Pflege, Gesundheit, nachhaltige Stadtentwicklung und Klimaschutz;
- welche Möglichkeiten bestehen, soziale und ökologische Wirkungen von Vermögensanlagen künftig messbar, transparent und nachvollziehbar darzustellen, etwa im Rahmen der bestehenden Berichterstattung;
- in welcher Form im öffentlichen Teil dargestellt werden kann, bei welchen Instituten Vermögensverwaltungsmandate bestehen und nach welchen allgemeinen Nachhaltigkeitskriterien diese vergeben werden.
Die Verwaltung wird gebeten, die Ergebnisse der Prüfung sowie mögliche Handlungsoptionen und Empfehlungen bis zur nächsten regulären Sitzung sowohl dem Stiftungsrat als auch dem Rat vorzulegen.
Sachverhalt
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
Die Organzuständigkeit für dieses Anliegen liegt gemäß Satzungen der Hospitalstiftungen §7 Abs. 2 beim Rat.
Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:
Die Vorstellung der Prüfungsergebnisse gem. Antrag im Stiftungsrat sowie Rat würde den Entscheidungsprozess hinauszögern. Das Prüfergebnis ist bereits Bestandteil dieser Stellungnahme. Es wird weiterhin auf die bisherige politische Beratung verwiesen.
Der Stiftungsrat hat seine Aufgabe der Erarbeitung eines Vorschlags für eine Richtlinie zur Vermögensbewirtschaftung zur Entscheidung durch den Rat der Hansestadt Lüneburg gemäß §7 Abs. 2 („Aufgaben und Zuständigkeiten des Stiftungsrates“) wahrgenommen. Das Gremium hat unter Beteiligung der anwesenden Fraktionen in drei Sitzungen am 24.03.2025 (VO/11776/25), 01.12.2025 (VO/11776/25-1 – mit redaktionellen Änderungswünschen vertagt) und 29.01.2026 (VO/11776/25-1) den TOP „Änderung der Anlagerichtlinie für die Hospitalstiftungen“ beraten. Der Beschlussvorschlag am 29.01.2026 wurde mit 4 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung an den Rat der Hansestadt weitergeleitet.
Eine erneute Befassung im Stiftungsrat ist daher nicht angezeigt.
Schwerpunkt der Beratungen im Stiftungsrat war jeweils der Bereich Nachhaltigkeit. Im Vergleich zur Anlagerichtlinie aus dem Jahr 2016/2019 wurde festgestellt, dass die Verpflichtung, nachhaltig zu investieren, sehr viel deutlicher herausgearbeitet ist. Im Verlauf der Beratungen wurde immer wieder das Spannungsfeld zwischen den grundsätzlichen Anlageerfordernissen Liquidität, Sicherheit und Rendite auf der einen Seite und möglichen Einschränkungen bei der erforderlichen Tiefe der (Risiko-)Streuung von Anlagealternativen aufgrund von zu restriktiven Nachhaltigkeitsvorgaben auf der anderen Seite deutlich.
Mit der Realisierung des Stiftungszwecks „der vorrangigen Gewährung von Unterkunft in den Stiftungsgebäuden für benachteiligte und bedürftige Senior:innen“ des die Stiftungsverwaltung bereits einen großen Teil des Stiftungsvermögens bzw. Erträgen daraus bereits im Sinne des „Impact-Investing“ unmittelbar und wirkungsorientiert für die „Altenhilfe“ ein. Die finanzielle Rendite tritt gerade bei der Zurverfügungstellung von Wohnraum für die definierte Zielgruppe gegenüber der sozialen bzw. gesellschaftlichen Rendite – bspw. nach den SDGs der UN - in den Hintergrund. Die ordentlichen Aufwendungen im Produkt „31511 Soziale Einrichtungen für Ältere“ betragen bei den Hospitalstiftungen geplant für 2026 z.B. rund €1.600.000,- und die Transferaufwendungen für gemeinnützige Projekte Dritter im Bereich Altenhilfe €813.800,-. Durch die Investitionen im „Wienebütteler Weg“ zur Schaffung von weiterem Wohnraum für die Zielgruppe wird der Anteil an wirkungsorientierten Investitionen noch einmal erhöht (Baufeld 15: ca. 10 Mio. €). Dazu kommen Investitionskostenzuschüsse z.B. für die HerbergePlus oder das Paul-Gerhardt-Haus. In den gemeinsamen Beratungen von Stiftungsrat und Stiftungsverwaltung dominierte auch vor diesem Hintergrund das Selbstverständnis, dass Investitionen im liquiden Anlagevermögen durch zu nachlässige Vorgaben bei ESG-Kriterien nicht zu konterkarieren sind.
Zu beachten ist, dass sich der Anteil der liquiden Vermögensanlage, für die die Anlagerichtlinie in erster Linie einschlägig ist, im Verhältnis zum gesamten Stiftungsvermögen im niedrigen einstelligen Prozentbereich befindet.
Die Stiftungen werden zum Zwecke der Kapitalanlage von depotverwaltenden Kreditinstituten (nachfolgend Finanzdienstleister genannt) unterstützt. Bei dieser externen Beratung soll grundsätzlich die Dienstleistung „Beratungsdepot“ erfolgen.
Den vorliegenden Änderungsantrag bzw. Prüfauftrag sieht die Stiftungsverwaltung grundsätzlich weitgehend als Bestätigung des eingeschlagenen Weges bzgl. der Fortentwicklung der Anlagerichtlinie.
Zu 1)
Stiftungsrat und Stiftungsverwaltung sehen sich in der Verantwortung der stetigen Weiterentwicklung der Vorgaben, insbesondere bzgl. der Nachhaltigkeitskriterien. Nationale und internationale (EU-)Vorgaben befinden sich im Fluss (z.B. SFDR Sustainable Finance Disclosures Regulation – Verpflichtungen für Finanzmarktteilnehmer / „Greenwashing“). Die Entwicklung wird durch die Stiftungsverwaltung eng beobachtet und regelmäßig im Stiftungsrat berichtet.
Zu 2)
Elemente eines wirkungsorientierten (Impact-)Investing-Ansatzes sind für die Vermögensanlagen der Hospitalstiftungen grundsätzlich geeignet und durch die vorliegende Anlagerichtlinie nicht ausgeschlossen. Die Ansätze im Impact-Investing sind sehr vielfältig. Die Einzelfälle sind zu prüfen. Praktische Erfahrungen gibt es bereits bei einer seit Jahren bestehenden (Fonds-)Anlage mit “impact”-Betonung für das Hospital zum Graal.
Zu 3)
Es bestehen keine grundsätzlichen Hürden. Die Vorgaben der Anlagerichtlinie sind zu beachten. Da die Stiftungsverwaltung das Management der liquiden Vermögensanlage der Hospitalstiftungen an Finanzdienstleister deligieren möchte, scheinen direkte Beteiligungen im Bereich “Impact”-Investing – möglicherweise mit zusätzlichen besonderen steuerrechtichen Fragestellungen – auch unter Beachtung des Verhältnisses der liquiden Anlagebausteine zum Gesamtvermögen ausgeschlossen. Das Thema “Impact-Investing” wird als ein Punkt in den Ausschreibungsunterlagen an die Finanzdienstleister berücksichtigt. Die Erweiterung des Anlageuniversums auf “Alternative Investments” soll hier bereits unterstützend wirken.
Zu 4)
Der §2 Anlagerichtlinie wurde unter anderem zusammen mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen überarbeitet und im Sinne des „Best-Practice“ wurden Anlagerichtlinien weiterer Stiftungen beachtet. Zur Überprüfung der Praxistauglichkeit wurden die Entwürfe zusätzlich zwischendurch Finanzdienstleistern zur Verfügung gestellt, die sich bei der Beratung gemeinnütziger Organisationen hervortun. Das beschriebene Spannungsfeld wurde auch hier deutlich. Die Stiftungsverwaltung wurde in Diskussionen deutlich darauf hingewiesen, dass noch restriktive Nachhaltigkeitskriterien – als Mindeststandrads - zu einer massiven Einschränkung des Anlageuniversums führen würden.
Die Hospitalstiftungen sind Mitglieder im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Die Stiftungsverwaltung beteiligt sich aktiv im Arbeitskreis „Kommunale Stiftungen“ des Bundesverbandes. Auch hier ist die Wirkungsorientierung der liquiden Vermögensanlage ein wichtiges Thema. Die Stiftungsverwaltung wird die Erfahrungen hieraus weiterhin einfließen lassen.
Zu 5)
Siehe Punkt 1 „Selbstverpflichtung“
Zu 6)
Die Finanzdienstleister, die künftig mit den Mandaten betraut werden, sind sowohl durch die Anlagerichtlinie als auch durch gesetzliche Vorgaben zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Die Stiftungsverwaltung wird über die Erfahrungen bzgl. dieser Nachweise berichten.
Zu 7)
Die Stiftungsverwaltung wird nach Bestätigung der Änderungen der Anlagerichtlinie durch den Rat, das Management der liquiden Vermögenswerte der Hospitalstiftungen neu ausschreiben. Elementares Element ist dabei die Anlagerichtlinie, deren Vorgaben nicht verletzt werden dürfen. Die Auswertung wird in einer der kommenden Stiftungsratssitzungen vorgelegt.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Klimaschutz |
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- |
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Ausbau erneuerbarer Energien |
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Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz |
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+ |
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Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (z.B. Einsatz von recycelfähigen Baustof-fen, Berücksichtigung von Lebenszykluskosten) |
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+ |
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Umwelt- und Naturschutz |
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+ |
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-- |
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Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung |
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+ |
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Erhaltung und Förderung der Biodiversität (Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme) |
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+ |
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Mobilität |
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+ |
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-- |
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Klimagerechte Verkehrsmittelwahl |
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+ |
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Gesundheit und Wohlergehen |
++ |
+ |
- |
-- |
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Gesundheitsförderung und Prävention |
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+ |
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Nachhaltiges Wirtschaftswachstum |
++ |
+ |
- |
-- |
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Verbesserung der Ressourceneffizienz |
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+ |
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Förderung einer Kreislaufwirtschaft |
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+ |
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Schaffung von Arbeitsplätzen |
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+ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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98,4 kB
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