Beschlussvorlage - BV/12335/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für das Gesamtprojekt Dahlenburger Landstraße mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1,2 Mio. € wird nach §117 NKomVG zugestimmt.

Die Mittel zur Deckung werden aus dem Gesamthaushalt der Hansestadt Lüneburg wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsjahr 2025 (Mittelübertragung erfolgt im Anschluss al Haushaltsausgaberest):

a) 541-029 Lichtsignalanlagen     80.000 €

b) 541-140 An der Soltauer Bahn   169.300 €

c) 411-001 Kliniken Lüneburg (PKL und SKL)  630.700 €

Haushaltsjahr 2026

d) 541-140 An der Soltauer Bahn   200.000 €

e) 541-037 Erbstorfer Landstraße  120.000 €

 

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Sachverhalt

In der anfänglichen Planungsphase aus dem Jahr 2019 war vorgesehen, den Bereich vom Pulverweg bis über den Schützenplatz hinaus umzubauen, um bestehende Unfallhäufungspunkte zu entschärfen, sowie das neu geplante Baugebiet „LUCIA“ verkehrlich nach aktuellem Stand der Technik anzubinden.

Im weiteren Planungsverlauf wurde deutlich, dass die AGL im selben Streckenabschnitt der Dahlenburger Landstraße eine Erneuerung bzw. Erweiterung der Schmutz- und Regenwasserkanäle zwingend durchführen muss. Die Ausbaustrecke für den Kanalbau erstreckt sich vom Pulverweg bis über den Ziegelkamp hinaus. Vor diesem Hintergrund wurde eine koordinierte Umsetzung der Maßnahmen fokussiert, um Synergieeffekte zu nutzen und Mehrfachaufbrüche zu vermeiden und somit die Einschränkungen für die Öffentlichkeit auf ein absolut notwendiges Maß zu reduzieren.

Da auch der vorhandene Straßenquerschnitt und der Straßenaufbau im Abschnitt bis zum Ziegelkamp nicht regelkonform war, wurde auch die Ausbaustrecke des Straßenbaus bis zum Ziegelkamp erweitert. Zielsetzung der Hansestadt Lüneburg war eine einheitliche und regelkonforme Herstellung der Verkehrsanlagen in 2 Bauabschnitten (BA). Die zugehörigen Planungen wurden vielfach vorgestellt und kommuniziert. Zuletzt im Mobilitätsausschuss am 11.03.2025 und bei der gemeinsamen Öffentlichkeitsveranstaltung mit der DB InfraGo am 05.06.2025.

Zum Zeitpunkt der konkreten Ausschreibungsphase lag die Kostenschätzung für den 2. BA Am Schwalbenberg bis zum Ziegelkamp aufgrund von Preissteigerungen deutlich über den zur Verfügung stehenden Mitteln. Das Vergabeverfahren musste zwingend eingeleitet werden, da eine zeitliche Verschiebung im Hinblick auf den Baubeginn und auf die bevorstehende Eröffnung des LUCIA-Gebietes nicht möglich war. In diesem Zusammenhang bestehen konkrete zeitliche Vereinbarungen zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Hotel in Lüneburg Besitz GmbH (VA 18.03.25 VO/11783/25).  Zudem war die Bauausführung für den Kanalbau durch die AGL bereits vergeben, sodass eine Zurückstellung der Gesamtmaßnahme bis zur Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für den Straßenbau keine Option darstellen konnte. Vor diesem Hintergrund wurde der geplante 2. BA eingekürzt auf den Bereich Am Schwalbenberg bis Feuerwehreinfahrt THZ, um mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ein Vergabeverfahren einleiten zu können. Der Abschnitt Feuerwehreinfahrt bis THZ wurde als 3. BA zurückgestellt.

Für den 2. BA lag die Kostenberechnung bei rd. 2.670.000 Euro. Zwei Angebote wurden abgegeben. Das günstigste lag mit rd. 36 % über der Kostenschätzung. Der Zuschlag wurde an die Firma Walter Pasemann GmbH & Co. KG mit einem Auftragsvolumen von 3.630.000 Euro erteilt. Eine Auftragserteilung konnte erfolgen, da die zusätzlich erforderlichen Mittel zum Vergabezeitpunkt innerhalb des Budget FB 7 zur Verfügung gestellt werden konnten (VA Beschluss 17.06.2025 VO/11879/25). Die Kostensteigerung war insbesondere auf allgemeine Preissteigerungen sowie einer sehr hohen Auslastung der Bauunternehmen zu diesem Zeitpunkt zurückzuführen.

Die seinerzeit zeitlich vorweglaufende Ausschreibung der AGL hatte ähnliche Kostensteigerungsraten im Submissionsergebnis ergeben. Auch hier erfolgte auf Grund der abgewogenen Abhängigkeiten der Zuschlag.

Die Vergabesituation der Gesamtbaumaßnahme stellt sich wie folgt dar:

  • 1. BA (Pulverweg): gemeinsame Ausschreibung mit der AGL; das Angebot lag unterhalb der Kostenberechnung und im Rahmen des Haushaltsansatzes.
  • 2. BA: getrennte Ausschreibung.
    • AGL: Schwalbenberg bis Ziegelkamp
    • Hansestadt: Schwalbenberg bis Feuerwehreinfahrt TZH, das Ausschreibungsergebnis lag über der Kostenschätzung, fehlende Mittel konnten für eine Vergabe bereitgestellt werden
  • 3. BA:   Alleinige Ausschreibung
    • Hansestadt: Feuerwehreinfahrt THZ bis Ziegelkamp, Mittelbereitstellung ist überplanmäßig erforderlich

Die erforderlichen Herstellungskosten für den verbleibenden 3.  BA im Bereich Feuerwehreinfahrt THZ bis Ziegelkamp betragen gemäß der vorliegenden Kostenberechnung voraussichtlich 660.000 Euro.

Der 3. BA soll im Sommer 2026 ausgeschrieben werden, um einen nahtlosen Übergang vom 2. in den 3. BA zu gewährleisten und möglichst ein Angebot des bereits vor Ort tätigen Bauunternehmens zu erhalten. Insgesamt wird zu diesem Zeitpunkt von einer weniger starken Auslastung aller Bauunternehmen ausgegangen, woraus sich wirtschaftliche Vorteile ergeben können, die sich ggf. positiv auf die Höhe der Angebotsabgabe auswirken werden. Vor diesen Hintergründen wird ein Submissionsergebnis im Rahmen der Kostenberechnung als sehr realistisch angesehen.

Ein gesonderter Förderantrag für die Leistungen des 3. BA wurde bei der zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingereicht und im Rahmen der Vorprüfung bereits positiv beschieden. Bei einer endgültigen Förderzusage ist vorgesehen den 3. BA mit 60% der zuwendungsfähigen Kosten zu fördern.

Weitere Kosten:

Die Lichtsignalanlagen (LSA) werden durch die Firma Yunex hergestellt und sind – mit Ausnahme der Fundamentarbeiten – nicht Bestandteil der Bauausschreibung. Die Beauftragung erfolgt gesondert im Zuge einer freihändigen Vergabe. Hierfür wurden Kosten in Höhe von 200.000 Euro veranschlagt.

Die Verkehrssicherung wurde seitens der AGL ausgeschrieben und beauftragt. Mit Übernahme der jeweiligen Baufelder trägt die Hansestadt die Kosten der Verkehrssicherung für die von ihr genutzten Bereiche. Diese werden auf ca. 90.000 Euro kalkuliert.

Aufgrund der nicht lückenlos kalkulierbaren sehr schwierigen Bodenverhältnisse in der Dahlenburger Landstraße sowie möglicher unvorhergesehener Ereignisse müssen  vorsorglich 250.000 Euro für den 2. BA für Nachträge eingeplant werden. Sowohl seitens der Hansestadt als auch seitens der AGL wurden Bodengutachten durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass der Untergrund im Bereich der Dahlenburger Landstraße keine homogene Bodenbeschaffenheit aufweist und stellenweise bereits in geringen Tiefen tonhaltige Schichten angetroffen werden. Ein nicht greifbares Restrisiko in der Ansprache des Untergrundes kann nicht ausgeschlossen werden und liegt im Risikobereich des jeweiligen Auftraggebers.

Vor diesem Hintergrund ist der Umfang eines gegebenenfalls erforderlichen Bodenaustausches sowie der Einsatz von Geotextilien (Vlies) im Vorfeld der Bauausführung nicht abschließend und belastbar kalkulierbar.

Die bislang zur Verfügung gestellten Mittel im Projekt Dahlenburger Landstraße sind vollständig an bereits erteilte Aufträge gebunden. Für den 3. BA und aufgrund der dargestellten weiteren Kostenentwicklungen ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von insgesamt 1.200.000 Euro für die Maßnahme „Dahlenburger Landstraße“.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Mobilität

++

+

-

--

 

Sichere Mobilität

 

+

 

 

Barrierefreie Mobilität

 

+

 

 

Ergänzungen

++

+

-

--

Infrastruktur

Modernisierung der Infrastruktur

++

 

 

 

Erhaltung des Anlagevermögens

++

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Auszahlungen/ Aufwendungen

Investiv

HH-Plan

2.731.300€

0

0

780.000€

0

Lt. Vorlage

3.931.300€

0

0

0

0

Einzahlungen/ Erträge

Investiv

HH-Plan

1.655.000€

0

0

390.000€

0

Lt. Vorlage

2.000.000€

0

0

0

0

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja / nein

 

Investitionsnummer:

541-060

Teilhaushalt:            

72000

Produkt:

5410

sofern ja (*wenn zutreffend, bitte diese Zeile löschen / wenn nicht zutreffend Zeile + Absatz darunter löschen):

Haushaltsjahr:

2025 / 2026

Mittelherkunft:

Haushaltsausgaberest

laufender Ansatz

=2.731.300 €

sofern nein (*wenn zutreffend, bitte diese Zeile löschen / wenn nicht zutreffend Zeile + Absatz darunter löschen):

Bereitstellung überplanmäßig 1.200.000 €

Deckung in Höhe von:

a)   80.000 € (HH-Jahr 2025)

b) 169.300 € (HH-Jahr 2025)

c) 630.700 € (HH-Jahr 2025)

d) 200.000 € (HH-Jahr 2026)

e) 120.000 € (HH-Jahr 2026)

erfolgt aus:

a)Lichtsignalanlagen

b)An der Soltauer Bahn

c)Kliniken Lüneburg (PKL und SKL)

d)An der Soltauer Bahn

e)Erbstorfer Landstraße

Investnummer:

a) 541-029 b) 541-140 c) 411-001 d) 541-140 e) 541-037

Teilhaushalte:            

a) 35000

b) 72000

c) 22000

d)& e) 72000

Produkte:

a) 541001

b) 541001

c) 414001

d)& e) 541001

 

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  in Bearbeitung

 

Bezeichnung der Drittmittel:

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Antrag gestellt:

ja

Antrag bewilligt:

in Bearbeitung

Höhe beantragter / bewilligter Drittmittel: (Festbetrag / Quotale Förderung - bitte Quote angeben)

60% der zuwendungsfähigen Kosten

Förderzeitraum:

Keine Zeitvorgabe vom Fördermittelgeber

 

Für die Maßnahme 3. BA wurde ein Förderantrag gstellt, der in der Vorprüfung positiv betschieden worden ist. Bei einer endgültigen Zusage würde der 3. BA mit 60% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

 

Für die Verkehrssicherung für den 2. BA wurde ein Antrag gestellt. Ebenso für die LSA. Diese befinden sich noch in der Prüfung. Bei einer Fördermittelzusagen wären auch hier 60% der zuwendnungsfähigen Kosten als Förderung zu erwarten.

 

Erforderliche Nachträge sind nicht förderfähig.

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  nein

 

 

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