Mitteilungsvorlage - MV/12349/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aktualisierung vom 05.03.2026

 

Gem. § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG entscheidet die Oberbürgermeisterin bzw. der Stadtkämmerer über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen von unerheblicher Bedeutung.

 

Die Wertgrenze zur Unerheblichkeit wurde in § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg auf 250.000€ festgesetzt. Über die Fälle von unerheblicher Bedeutung ist der Rat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.

 

Im Jahr 2025 wurden neun über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen für die Hansestadt Lüneburg mit einem Gesamtvolumen von 886.200 € (Stand 04.03.2026) bereitgestellt.

 

Im Jahr 2025 wurde für das Hospital St. Nikolaihof zwei außer- bzw. überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 57.600 € bereitgestellt. Für das Hospital Zum Graal wurde eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 22.000 € bereitgestellt (Stand 04.03.2026).

 

Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 

Die Jahresabschlussarbeiten sind zum Stand 27.02.2026 noch in Gange, sodass in den folgenden Tagen ggf. noch Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 129 Abs. 1 Satz 1 NKomVG wird voraussichtlich eingehalten.

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Anlagen

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