Mitteilungsvorlage - MV/12349/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Unerhebliche über- und außerplanmäßige Bereitstellungen im Jahr 2025
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Sebastian Brauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen und Interne Services
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Vorberatung
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05.03.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Kenntnisnahme
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12.03.2026
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Sachverhalt
Aktualisierung vom 05.03.2026
Gem. § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG entscheidet die Oberbürgermeisterin bzw. der Stadtkämmerer über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen von unerheblicher Bedeutung.
Die Wertgrenze zur Unerheblichkeit wurde in § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg auf 250.000€ festgesetzt. Über die Fälle von unerheblicher Bedeutung ist der Rat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.
Im Jahr 2025 wurden neun über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen für die Hansestadt Lüneburg mit einem Gesamtvolumen von 886.200 € (Stand 04.03.2026) bereitgestellt.
Im Jahr 2025 wurde für das Hospital St. Nikolaihof zwei außer- bzw. überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 57.600 € bereitgestellt. Für das Hospital Zum Graal wurde eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 22.000 € bereitgestellt (Stand 04.03.2026).
Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Die Jahresabschlussarbeiten sind zum Stand 27.02.2026 noch in Gange, sodass in den folgenden Tagen ggf. noch Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 129 Abs. 1 Satz 1 NKomVG wird voraussichtlich eingehalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,8 kB
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