Anfrage - AF/12332/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die beigefügte Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.: Welche Bundes- und Landesfördermittel und in welcher Höhe, die noch nicht im

kommunalen Haushalt 2025/26 enthalten sind, erwartet die Verwaltung der

Hansestadt in den Jahren 2026ff.?

 

Es wird auf die beigefügte tabellarische Übersicht zu den Förderungen 2025ff. für die Hansestadt Lüneburg verwiesen (Anlage 2).

 

Zu 2.: Wie und in welchem Umfang wird die Verwaltung diese Mittel für welche

Investitionen für Ausgaben?

 

Es wird auf die beigefügte tabellarische Übersicht zu den Förderungen 2025ff. für die Hansestadt Lüneburg verwiesen (Anlage 2).

 

Zu 3.: Auf welcher Grundlage soll dies passieren (Nachtragshaushalt, überplanmäßiger

Einnahmen/Ausgaben, außerplanmäßiger Einnahmen/Ausgaben)?

 

Ein Nachtragshaushalt ist, wie bereits des Öfteren dargestellt, weiterhin nicht erforderlich. Die Verwaltung wird die finanziellen Mittel für bestehende Investitionsvorhaben unter Beteiligung der politischen Gremien zur Verfügung stellen. Für neue Investitionsvorhaben werden die erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 veranschlagt.

 

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Anlagen

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