Personalvorlage - BV/12327/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Hansestadt Lüneburg wählt Frau Maja Lucht für eine achtjährige Amtszeit ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zur Stadtbaurätin.

 

Gemäß § 109 Abs. 1 NKomVG in Verbindung mit § 13 der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit und die Einweisung in eine dem Amt entsprechende Planstelle der Besoldungsgruppe B4 Nds. Besoldungsgesetz sowie eine Dienstaufwandsentschädigung nach § 3 der Niedersächsischen Kommunal-besoldungsverordnung (NKBesVO).

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Sachverhalt

Aktualiserung vom 12.02.2026:

 

Die Amtszeit der derzeitigen Stadtbaurätin endet mit Ablauf des 31. Mai 2026. Nach § 109 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird eine Beamtin bzw. ein Beamter auf Zeit auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin vom Rat für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Nach § 109 Abs. 1 Satz 3 NKomVG ist die Stelle grundsätzlich öffentlich auszuschreiben.

 

Am 11.11.2025 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen (BV/12174/25), die Stelle Stadtbaurätin/Stadtbaurat (m/w/d) mit Unterstützung der Personalberatungsgesellschaft zfm Bonn neu zu besetzen. Die zfm hat im Rahmen des Auswahlprozesses die Gestaltung und Veröffentlichung der Stellenanzeigen inkl. Bewerbungsmanagement übernommen. Nach Bewerbungsschluss wurden durch die zfm psychologische Beurteilungen und eine Kurzeinschätzung der Kandidaten:innen erstellt, außerdem hat die zfm das Auswahlverfahren begleitet.

 

Die Bewerbungsfrist endete am 21.12.2025. Insgesamt sind 20 (Stand 12.02.2026) Bewerbungen eingegangen. Davon hat zfm der Oberbürgermeisterin fünf Kandidat:innen für persönliche Gespräche empfohlen. Nach diesen Gesprächen haben sich zwei Kandidat:innen am 11.02.2026 im Verwaltungsausschuss einem durch die zfm moderierten Verfahren gestellt.

 

Der Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung einstimmig für eine Empfehlung von Frau Maja Lucht ausgesprochen.

 

Frau Maja Lucht wird von Frau Oberbürgermeisterin Kalisch dem Rat zur Wahl vorgeschlagen.

 

Nach § 109 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird eine Beamtin bzw. ein Beamter auf Zeit auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin vom Rat für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. Die Wahl erfordert die Mehrheit der Mitglieder des Rates. Wird diese nicht erreicht, so ist der Vorschlag abgelehnt. Ein weiterer Wahlgang findet nicht statt.

 

Der Stadtbaurat/Die Stadtbaurätin erhält eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B4 sowie eine Dienstaufwandsentschädigung nach § 3 der Niedersächsischen Kommunal-besoldungsverordnung (NKBesVO). Der konkrete Dienstbeginn wird abgestimmt.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Folgekosten (ERGHH)

Personal-aufwand  (Besoldung, Beihilfe und Versorgung)

HH-Plan

 

 

 

 

 

Lt. Vorlage

195.860 (anteilig)

195.860€

195.860€

195.860€

195.860€

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

Teilhaushalt:            

PERSONAL

Produkt:

111028

Haushaltsjahr:

2026 - 2034

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

 

 

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  ja / nein

 

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  ja

 

sofern ja:

Vollzeitäquivalent:

1,0

Vergütung:

B4

Personalaufwand befristet:

ja

sofern ja, befristet bis

8 Jahre

 

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