Beschlussvorlage - BV/12325/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Anhörung des Ortsrates Ochtmissen (§ 94 NKomVG) wählt der Rat der Hansestadt Lüneburg gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG Frau / Herrn ____________________ als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nord.

 

Nach Anhörung des Ortsrates Ochtmissen (§ 94 NKomVG) wählt der Rat der Hansestadt Lüneburg gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG Frau / Herrn ____________________ als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nord.

 

Nach Anhörung des Ortsrates Oedeme (§ 94 NKomVG) wählt der Rat der Hansestadt Lüneburg gemäß § 4 NSchÄG und § 67 NKomVG Frau / Herrn ____________________ als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Süd.

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Sachverhalt

Die Hansestadt Lüneburg ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt. Für jeden dieser Bezirke ist jeweils eine Schiedsperson zuständig. Ferner gibt es derzeit eine stellvertretende Schiedsperson gemeinsam für beide Schiedsbezirke, für die Zukunft soll jeder Schiedsamtsbezirk jedoch eine eigene Stellvertretung haben. Die Schiedspersonen und ihre Stellvertretungen sind ehrenamtlich tätig.

 

Die Aufgabe der Schiedspersonen besteht darin, zwischen Streitparteien bei zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen zu schlichten und diese durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Dies betrifft überwiegend Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber z.B. auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung. In bestimmten Fällen ist erst ein Schiedsamtsverfahren durchzuführen, bevor der gerichtliche Klageweg bestritten werden kann.

 

Die Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nord, Herr Dr. Jahnke, hat sein Amt zum 31.01.2026 niedergelegt. Auch die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson endet im Herbst 2026, für eine Wiederwahl steht sie nicht zur Verfügung.

 

Es sind daher eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Lüneburg-Nord sowie jeweils eine stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsamtsbezirke Lüneburg-Nord und Lüneburg-Süd zu bestimmen. Die Schiedspersonen und ihre Stellvertretungen werden vom Rat der Hansestadt Lüneburg für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

 

Die Fraktionen und Gruppen des Rates wurden im Januar 2026 gebeten, geeignete Personen zu benennen. Des Weiteren erfolgte ein entsprechender Aufruf in der Landeszeitung, der Homepage der Hansestadt sowie in den sozialen Netzwerken.

 

Daraufhin sind acht Bewerbungen bei der Hansestadt Lüneburg eingegangen, eine Interessentin hat ihre Bewerbung jedoch zwischenzeitlich wieder zurückgezogen.

Unter Berücksichtigung des § 3 Absatz 3 Nr. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG), wonach nicht berufen werden soll, wer nicht im jeweiligen Schiedsamtsbezirk wohnt, stehen somit letztlich folgende Personen zur Wahl:

 

Für das Amt der Schiedsperson sowie für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Nord:

 

- Baumelt, Christian

- Deja-Walkenbach, Doris

- Kirchner, Josef

- Meyer, Heidi

- Mindorf, Nicole

- Winterberg, Charlotte

 

Für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Süd:

 

- Hegel, Nicole

 

In einem Informations- und Austauschgespräch, an dem auch der Bezirksvorsitzende des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS), der entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum NSchÄG am gesamten Verfahren zu beteiligen war, teilgenommen hat, konnten sich die Interessenten vorstellen und umfänglich über das von ihnen angestrebte Amt informieren.

 

Alle Interessenten erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieses Ehrenamtes und bekennen sich zudem zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (siehe „Übersicht Bewerbende“). Ferner ergeben sich aus den Bewerbungsunterlagen sowie aufgrund des persönlichen Eindrucks – hierzu wird auf den beigefügten Vermerk zum Informations- und Austauschgespräch verwiesen - keine grundsätzlichen Bedenken, dass alle nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Schiedsamt geeignet sind.

 

Gemäß § 94 Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 NKomVG sind vor Beschlussfassung des Rates die Ortsräte Oedeme (für den Schiedsbezirk Süd) und Ochtmissen (für den Schiedsbezirk Nord) anzuhören.

 

Die Anlagen zur Vorlage sind zum Schutz der personenbezogenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber als nichtöffentlich gekennzeichnet und nur durch Mitglieder der in der Beratungsfolge vorgesehenen Gremien einsehbar.

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