Beschlussvorlage - BV/12304/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Häcklingen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Farina Barz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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12.02.2026
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Sachverhalt
Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) werden die Ortsbrandmeister und ihre Stellvertreter für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung der vorgeschlagenen Personen beschließt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters. Das Vorschlagsrecht liegt nach § 20 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 6 bei der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr.
Die Amtszeit des bisherigen stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Häcklingen, Herrn Frank Schettler, endete mit Ablauf des 31.01.2026.
Am 10.01.2026 wurde Herr Cornelius Grimm von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Häcklingen als stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis vorliegen, kann er am 12.02.2026 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Häcklingen ernannt werden.
Der Kreisbrandmeister wurde nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG angehört. Er unterstützt die Ernennung von Herrn Cornelius Grimm zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Häcklingen zu.
Diese Vorlage wird in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr – voraussichtlich am 17.03.2026 – zur Kenntnis gegeben, damit auch eine Information der beratenden Mitglieder sichergestellt ist. Eine vorherige Beteiligung des Fachausschusses ist nicht möglich, da die Amtszeit des bisherigen stellvertretenden Ortsbrandmeisters am 31.01.2026 endete und eine zeitnahe Ernennung des Nachfolgers geboten ist.
