Antrag - AT/12269/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat möge beschließen:

 

  1. Die Verwaltung richtet in Abstimmung mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen eine zentrale „Fach- und Koordinierungsstelle Barrierefreiheit“ ein.
  2. Die Stelle entwickelt gesamtstädtische Leitbilder, Konzepte sowie verbindliche Planungs- und Umsetzungsgrundlagen zur Herstellung von Barrierefreiheit und Barrierearmut im öffentlichen Raum, in öffentlichen Einrichtungen und im digitalen Bereich.
  3. Sie übernimmt eine dezernatsübergreifende Koordinierungs- und Beratungsfunktion innerhalb der Verwaltung und arbeitet eng mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen zusammen.
  4. Darüber hinaus berät die Stelle externe Anbieter*innen öffentlicher Angebote, soweit diese gesetzlichen Verpflichtungen zur Barrierefreiheit unterliegen.
  5. Die erforderlichen personellen und finanziellen Mittel sind im Haushalt bereitzustellen.

 

Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses vom 10.02.2026:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt verwiesen.

 

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Sachverhalt

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen und den Beirat für Menschen mit Behinderungen zu stärken.

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

In der Hansestadt Lüneburg bestehen mit der Koordinierungsstelle „Teilhabe, Antidiskriminierung und Extremismusprävention“, der Koordinatorin für die Inklusion an Schulen sowie mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen fachlich versierte und engagierte Akteure auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Bereichen. Sie dienen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Mitarbeitenden der Verwaltung sowie der Schulen als Anlaufstellen und beraten zu unterschiedlichen Aspekten von Barrierefreiheit und Inklusion, auch in Planungs- und Entscheidungsprozessen der Stadtverwaltung. Insbesondere der ehrenamtlich tätige Beirat für Menschen mit Behinderungen weist dabei häufig auch auf Zusammenhänge hin, die über eine einzelne (Bau)Maßnahme hinausgehen, und verfügt über eine hohe Praxisnähe sowie spezifische Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten. Darüber hinaus gibt es mit dem niedersächsischen Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit einen weiteren Ansprechpartner, der bei Fragen zu Barrierefreiheit zur Verfügung steht.

 

Für eine Kommune der Größenordnung Lüneburgs, die als kreisangehörige Stadt zudem nicht für alle öffentlichen Bereiche zuständig ist, scheint es sachgerecht, insbesondere das Engagement des Beirates für Menschen mit Behinderungen gezielt weiter zu stärken.

Unter anderem nimmt Beirat für Menschen mit Behinderung bereits an den Sitzungen des Arbeitskreises Verkehr mehrfach im Jahr teil und bringt seine Fachexpertise zu konkreten verkehrlichen Planungen aktiv ein.

 

Eine darüber hinausgehende Einrichtung einer zentralen Fach- und Koordinierungsstelle für Barrierefreiheit, die zusätzlich beratende oder konzeptionelle Aufgaben übernimmt, wird hingegen nicht als zielführend erachtet. Es besteht die Gefahr, dass parallele Strukturen aufgebaut werden, ohne dass hierdurch ein zusätzlicher Mehrwert für die konkrete Umsetzung barrierefreier Maßnahmen entsteht. Zielführender erscheint es, die vorhandenen Strukturen weiter zu stärken mit dem Ziel, dass sich der Beirat künftig noch stärker in die städtischen Gremien einbringen und mit den vorhandenen Stellen austauschen und abstimmen kann. Die Referentin für Inklusion und gesellschaftlichen Zusammenhalt der Koordinierungsstelle „Teilhabe, Antidiskriminierung und Extremismusprävention“ wird weiterhin eng mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten.

 

Um den Beirat für Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu stärken, braucht es mehr engagierte Personen, die sich zur Wahl stellen. Eine umfassende und breit gestreute Bekanntmachung der bevorstehenden Beiratswahl ist daher entscheidend, damit viele Menschen erreicht und zur Teilnahme ermutigt werden. Die Hansestadt Lüneburg wird den Landkreis Lüneburg, der die Bekanntmachung durchführt, dabei nach Kräften unterstützen. In der öffentlichen Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen am 15.01.2026 hat die Hansestadt Lüneburg zudem signalisiert, die Einrichtung einer eigenen Geschäftsstelle aktiv unterstützen und gemeinsam mit dem Landkreis weiterverfolgen zu wollen.

 

Ergänzend ist festzuhalten, dass Barrierefreiheit in der Hansestadt Lüneburg bereits heute fester Bestandteil insbesondere der Planungs- und Umsetzungsprozesse im Hoch- und Tiefbau ist. Die Berücksichtigung barrierefreier Anforderungen gehört zu den fachlichen Aufgaben der zuständigen Planerinnen und Planer sowie der Bauleitung und wird im Rahmen von Neubauten, Umbauten und Sanierungen entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorgaben und technischen Regelwerke umgesetzt. Für Schulgebäude erhalten die Schulen sowie auch die Bauverwaltung bzw. der Schulträger zusätzlich fachliche Unterstützung durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung sowie – in spezifischen Fragestellungen – durch das Integrationsamt. Auch hier ist die fachliche Begleitung somit bereits in bestehenden Strukturen verankert.

 

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Mobilität

++

+

-

--

 

Sichere Mobilität

 

 

 

 

Bezahlbare Mobilität

 

 

 

 

Barrierefreie Mobilität

 

+

 

 

Stadt der kurzen Wege

 

 

 

 

Klimagerechte Verkehrsmittelwahl

 

 

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

 

 

 

 

Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 

 

 

 

Förderung von Führung in Teilzeit

 

 

 

 

Beteiligungsmöglichkeiten für alle zur Gestaltung der Stadtentwicklung

 

+

 

 

Förderung von Männern in Sozialen- und Gesundheitsberufen

 

 

 

 

Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen

 

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja, zum jetzigen Zeitpunkt nicht bezifferbar

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  nein

 

 

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  ja, eine Prognose ist derzeit nicht möglich

 

 

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Anlagen

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