Anfrage - AF/12271/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die beigefügte Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:

 

I.

Gibt es Planungen der Hansestadt Lüneburg zur Radverkehrsführung im außerörtlichen Teil der Hauptstraße im Ortsteil Häcklingen?

• Wenn ja: Um welche Maßnahmen handelt es sich und zu wann sind diese vorgesehen?

• Wenn nein: Warum sieht die Hansestadt Lüneburg hier keinen Handlungsbedarf?

 

Siehe zur Beantwortung Antwort zu II.

 

II.

Ergänzende Fragen zur Planung 2023:

• Welche Planungsgrundlagen wurden der Erneuerung des Gehwegbelags 2023 zugrunde gelegt?

• Warum wurde bei der Erneuerung 2023 von einer regelkonformen Ausführung nach ERA 2010 abgesehen?

• Wurden bei der Planung 2023 Alternativen geprüft (z.B. Verbreiterung, Radfahrstreifen,

Geschwindigkeitsreduzierung)?

 

Es ist richtig, dass der Gehweg nicht gemäß ERA 2010 instandgesetzt wurde. Grund hierfür ist, dass das im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befindliche Grundstück nicht über die hierfür erforderliche Breite verfügt.

Um einen regelkonformen Gehweg mit einer Breite von 2,50 m herzustellen, hätte die Stadt einen Grundstücksstreifen von mindestens 1,50 m hinzuerwerben müssen. Die erforderliche Breite dieses zusätzlichen Streifens ergibt sich aus dem topografischen Profil sowie einem Höhenversatz von 50–75 cm zwischen Gehweg und Ackerfläche.

 

Der Bereich Mobilität hat sich damals intensiv mit dem Eigentümer der nördlich angrenzenden Ackerfläche hinsichtlich eines möglichen Grunderwerbs auseinandergesetzt.

 

Da ein Grundstückserwerb nicht möglich war, hat sich die Stadt entschieden, ausschließlich die mangelhafte Oberfläche zu erneuern. Eine Verbreiterung des Gehwegs in südlicher Richtung war aufgrund des vorhandenen Baumbestands ebenfalls nicht möglich.

 

III.

Frage zum Winterdienst:

Wie ist der Winterdienst für diesen außerörtlich gelegenen Abschnitt der Hauptstraße geregelt?

 

Zur Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH vom 19.11.2025 auf eine entsprechende Anfrage des Ratsherrn Grimm, FDP-Fraktion, zur Sitzung des Mobilitätsausschusses am 03.12.2025 verwiesen.

 

Zusammenfassend

Nach Austausch mit der Verwaltung wurde die Einschätzung des Ortsvorstehers von Häcklingen, Herrn Wolfgang Güth, in die fachliche Bewertung einbezogen. Herr Güth berichtet von einer regelmäßigen Nutzung des Weges mit dem Fahrrad und hält die aktuelle Situation – trotz der nicht idealen Breite – in der alltäglichen Nutzung für vertretbar. Aus seiner Sicht ist eine Aufhebung der Freigabe für den Radverkehr nicht angezeigt, da dies die Situation für Radfahrende auf der Fahrbahn bei erlaubten 70 km/h eher verschärfen würde. Eine grundlegende bauliche Anpassung scheitert derzeit u.a. an den Grundstücksverhältnissen und fehlenden Haushaltsmitteln.

 

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Anlagen

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