Beschlussvorlage - VO/11872/25-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

  1.      im Rahmen der neu aufzustellenden gesamtstädtischen Verkehrszählung, -prognose und -entwicklung die Bedarfe aller Verkehrsarten zu berücksichtigen und die Anforderungen von Zugänglichkeit wichtiger Orte, Verkehrssicherheit und Flächengerechtigkeit mit aufzunehmen und

 

  1.      projektspezifisch Mittel für die Planung von 1-2 Umgestaltungen entsprechender Straßen pro Jahr anzumelden. Der entsprechende Mittelbedarf für die potentiell daraus erwachsenden jeweiligen Baumaßnahmen wird projektspezifisch erst nach Abschluss der Entwurfsplanung unter Berücksichtigung der entsprechenden Fördermöglichkeiten in die Haushaltsplanungen der Folgejahre aufgenommen.
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Sachverhalt

 

Der Nachhaltige Urbane Mobilitätsplan (NUMP), enthält Vorschläge zur sukzessiven Verbesserung der Mobilität in der Hansestadt Lüneburg und zeigt konkrete Schritte zur Umsetzung für einen Zeithorizont bis 2040 auf. Dem Handlungskonzept des NUMP ist der empfohlene Umsetzungsstart der jeweiligen Maßnahmenvorschläge zu entnehmen. Hierbei wurden u. a. die Priorisierung der Maßnahmenvorschläge sowie sinnvolle Verknüpfungen von unterschiedlichen Handlungsfeldern durch die Gutachter berücksichtigt, um einen ableistbaren Plan aufzustellen und relevante Zusammenhänge abzubilden.

 

Dem Ratsbeschluss vom 28.11.2024 zur „Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplans (NUMP)“ folgend (siehe hierzu VO/11412/24-5), bedarf es zur Umsetzung einzelner Maßnahmenvorschläge je eines Beschlusses des Rates, sofern es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Infolgedessen wurde in 2025 erstmalig das durch selbigen Ratsbeschluss vorausgesetzte Format des „NUMP-Umsetzungsdialoges“ durchgeführt. In dem hierzu anberaumten Termin wurden vier der Maßnahmensteckbriefe mit den durch den Ratsbeschluss empfohlenen, relevanten Akteur:innen der Lüneburger Stadtgesellschaft konstruktiv diskutiert (siehe hierzu MV/12048/25). Für den Start der Umsetzungsphasen der Maßnahmensteckbriefe „F1 Netzkonzeption Fuß“, „M1 Netzkonzeption Kfz“, „S4 50 Knotenpunkte und Querungen für Lüneburg“ sowie „S5 Sichere Schulumfelder“ hat die Verwaltung nun auf Basis der Debatte im Umsetzungsdialog sowie mithilfe der Empfehlungen aus dem Gutachten den o.g. Beschlussvorschlag erstellt, der für das Haushaltsaufstellungsverfahren für die Jahre 2027 und 2028 den finanziellen Handlungsrahmen der Verwaltung vorgibt. Bis zu den Haushaltsberatungen im 3. Quartal 2026 wird - bei positivem Beschluss zum Maßnahmensteckbrief - eine weitere Maßnahmenkonkretisierung zur angestrebten Mittelverwendung in den Haushaltsjahren erfolgen.

 

Unverändert bleibt nach Aufnahme der Ansätze in den Haushaltsplan und dessen Inkrafttreten das vorgelagerte Verfahren der Einbindung des Arbeitskreises Verkehrs, der Beteiligung ggf. weiterer Stakeholder, sowie der üblichen Gremienbeteiligung bei Maßnahmen und infrastrukturellen Planungen, die nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung zu betrachten sind.

 

Die Inanspruchnahme von Haushaltsansätzen steht auch weiterhin unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Freigabe durch das Dezernat II und verfügbarer Personalressourcen zur operativen Bearbeitung der Maßnahmenempfehlungen.

 

Im Rahmen der Erstellung des NUMP wurde deutlich, dass für eine fundierte Bewertung und Beplanung des Straßennetzes bislang keine ausreichende Datengrundlage vorliegt. Seit der letzten umfassenden Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes im Jahr 1990 für die Hansestadt Lüneburg haben sich die verkehrsplanerischen Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen weiterentwickelt. Aufbauend auf den Ergebnissen des NUMP bedarf es einer Neuaufstellung der letztmals in 2013 aktualisierten Verkehrserhebung, der die Schwerpunkte des NUMP gesamtstädtisch analysiert, mit qualifizierenden Verkehrszahlen hinterlegt und so auch weitere Planungsinstrumente wie den Zonengliederungsplan und die gesamtstädtische Verkehrssteuerung den Anforderungen entsprechend aktualisiert.

 

Vorrangiges Ziel des Maßnahmensteckbriefes M1 „Netzkonzeption Kfz“ (siehe hierzu NUMP-Abschlussbericht S. 47 - 49) ist daher die Schaffung einer belastbaren und differenzierten Datenbasis, etwa durch Verkehrsanalysen, Erhebungen zur Belastung einzelner Straßenzüge und eine funktionale Bewertung der Netzebenen. Diese Grundlage soll künftige Entscheidungen zu Steuerung, Priorisierung und Maßnahmengestaltung unterstützen. Für diese Maßnahme sind die benötigten Mittel mit 100.000 Euro in 2026 sowie je 300.000 Euro in 2027 und 2028 bereits im Haushaltsbeschluss (siehe VO/11459/24) vom 19.12.2024 enthalten

 

Zudem wurden im Rahmen des NUMP die Straßen des klassifizierten Straßennetzes hinsichtlich ihrer Funktion für die verschiedenen Verkehrsträger geprüft und ein Zielnetz abgeleitet. Aus den Umsetzungshinweisen des Maßnahmensteckbriefs M1 geht hervor, dass mehrere Straßen hinsichtlich ihrer Klassifikation überprüft, ggf. abgestuft und baulich umgestaltet werden sollten. Die Umgestaltung soll dabei insbesondere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie Neuverteilung von Flächen umfassen, um unterschiedlichen Ansprüchen an den Straßenraum durch eine integrierte Straßenraumgestaltung besser gerecht zu werden. Damit sollen Kfz-Verkehre auf weniger sensible Straßenabschnitte gelenkt, die Erreichbarkeit der Innenstadt und Gewerbegebiete gesichert und der Umweltverbund gestärkt werden. Die Verfügbarkeit entsprechender Landes- und Bundesfördermittel wird geprüft.

 

                       

 

 

Ergebnisse aus dem NUMP-Umsetzungsdialog 2025

 

Große Einigkeit bestand darüber, dass die Erstellung einer qualifizierten Datengrundlage der erste und unverzichtbare Schritt ist, um fundierte Entscheidungen über Anpassungen im Straßennetz treffen zu können. Dabei ist eine abschnittsweise, realitätsnahe und sicherheitsorientierte Betrachtung der Straßenräume erforderlich. Gleichzeitig wurde hervorgehoben, dass die Netzkonzeption Kfz nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit den Konzepten für Fuß-, Rad- und ÖPNV-Netze weiterentwickelt werden muss. Beispielsweise sollen Zählungen dort stattfinden, wo mehrere Netze zusammentreffen.

 

Aus dem Umsetzungsdialog ging der Wunsch nach einer weniger Kfz-orientierten Netzgestaltung hervor. Künftig soll das Straßennetz stärker auf Zugänglichkeit wichtiger Orte, Verkehrssicherheit und Flächengerechtigkeit ausgerichtet werden. Dabei gilt es, Durchgangsverkehre zu reduzieren, lokale Erreichbarkeiten zu sichern und Konflikte mit dem Umweltverbund zu minimieren.

 

Die Rückmeldungen der Teilnehmenden verdeutlichen, dass vor allem innenstadtnahe und verkehrlich hoch belastete Achsen mit diverser Verkehrsmittelnutzung zu prüfen sind. Es wurde hervorgehoben, dass nicht komplette Routen im Fokus stehen sollen, sondern gezielt einzelne Streckenabschnitte, die besonderen Anpassungsbedarf haben. So wäre beispielsweise im Korridor Im Dorf – Oedemer Weg vor allem der innenstadtnahe Abschnitt des Oedemer Wegs als vorrangig zu prüfen.

 

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Umwelt- und Naturschutz

++

+

-

--

 

Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung

 

+

 

 

Mobilität

++

+

-

--

 

Sichere Mobilität

 

+

 

 

Bezahlbare Mobilität

 

+

 

 

Barrierefreie Mobilität

 

+

 

 

Stadt der kurzen Wege

 

+

 

 

Klimagerechte Verkehrsmittelwahl

++

 

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

 

 

 

 

 

Verringerung der Zahl von Todesfällen und Erkrankungen aufgrund von Verkehrsunfällen

++

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Ausfüllen der Tabelle:

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja

 

Pflichtaufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Investive Auszahlungen

100.000

300.000

300.000

 

 

Aufwendungen

im

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2026, 2027 und 2028

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

SK 4431100, KS 35020; KT 54700108

Investitionsnummer:

 

Teilhaushalt:

35000

Produkt:

547001 – Förderung ÖPNV und Mobilität

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

 

 

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Anlagen

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