Beschlussvorlage - VO/11127/24-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Angepasster Planungsvorschlag: Umbau der Sternkreuzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- (auswählen)
- Bearbeitung:
- Jörg-Dieter Silex
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Mobilität
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Vorberatung
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04.02.2026
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Der verkehrsgerechte Umbau der sog. Sternkreuzung (Kreuzung Sülztorstraße/Uelzener Straße/Soltauer Straße) ist eine der in der Radverkehrsstrategie 2025 ausgewiesenen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs (vgl. VO/8218/19-1 sowie Anlage 1 zu VO/7906/18). Zur konzeptionellen Einordnung der Radverkehrsstrategie wird auf die Vorlage „Radverkehrsstrategie 2035 – Fortschreibung der Radverkehrsstrategie 2025“ verwiesen, die dem Mobilitätsausschuss zur Vorberatung ebenfalls frü die Sitzung am 04.02.2026 vorgelegt wird (VO/12148/25).
In der Radverkehrsstrategie 2025 wird unter Nr. 4.8 der Handlungsbedarf an der Sternkreuzung wie folgt zusammengefasst:
- Herstellen von anforderungsgerechten und sicheren Radverkehrsführungen im gesamten Knotenbereich durch im Führungen im Fahrbahnbereich
- Konfliktvermeidung mit Fußerverkehr wegen zu geringer Aufstellflächen in den Eckbereichen
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für alle Zufahrten:
- Schaffung durchgängiger Führungen für den Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen
- Verbesserung der Geradeausfahrbeziehung im Knoten Richtung Uelzener Straße und Sülztorstraße
- Vermeidung der Konflikte mit dem querenden Radverkehr
- Vermeidung von mehrfachen Wartezeiten durch Querung der Dreiecksinseln
Auf Grundlage der im Radverkehrskonzept 2025 für den Umbau empfohlenen Maßnahmen mit dem zugehörigen „Detailplan: Entwurfsskizze zur Radverkehrsführung Nord-Süd-Achse“ hat die Verwaltung durch das Ingenieurbüro dänekamp und partner eine Entwurfsplanung erstellen lassen, die Anfang 2024 dem Mobilitätsausschuss vorgestellt wurde. Auf die Vorlage VO/11127/24 sowie die in der Ausschussitzung am 14.02.2024 gezeigte Präsentation (s. Anlage zum Sitzungsprotokoll) sowie das Sitzungsprotokoll wird wegen der Einzelheiten. Unter Berücksichtigung der Kritik und Anregungen, die zu dieser Planung erfolgten, hat die Verwaltung eine Anpassung der Planungen vorgenommen.
Die Planungen für eine neue Variante (2026_1) wurden am 12.11.2025 im AK-Verkehr vorgestellt und von den vertretenen Verbänden und Intuitionen insgesamt positiv aufgenommen. Insbesondere die klare Trennung von Rad- und Fußverkehr aus der Uelzener Straße kommend durch einen Grünstreifen sowie die Verbreiterung von Rad- und Gehwegen wurden ausdrücklich begrüßt.
Die Entzerrung der Aufstellflächen im südlichen Bereich der Sternkreuzung aus der Uelzener Straße nach Norden durch eine Signalisierung des Radverkehrs fand besondere Zustimmung bei Fuss e.V. und der Polizeiinspektion, da die Sicherheit der Wartenden (u.a. auch viele Schüler:innen) dadurch erhöht und Konflikte zwischen Rad- und Fußverkehr in diesem Bereich reduziert werden können. Der VCD betonte insbesondere auch die Protected Bike Lane in der Sülztorstraße in Richtung Süden, da auch dies Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmer:innen entschärfen könne. Angeregt wurde, ob die Führung für Rad- und Fußverkehr auf dem Oltrogge-Platz angepasst werden könnte, sodass Rad- und Fußverkehr weniger kreuzen. Dieser Änderungswunsch wurde in der dargestellten Variante umgesetzt. Es herrschte Verständnis dafür, dass nicht alle Kreuzungsverkehre verhindert werden können und es wurde bereits positiv zur Kenntnis genommen, dass der Radverkehr in Richtung Norden zukünftig an den Oltrogge-Platz vorbeifahren können wird.
Die Anregungen der vertretenden Verbände und Institutionen flossen in die Planung der aktuellen Variante mit ein.
Vorzugsvariante 2026_2 als ergänzende Planung zur zunächst entwickelten Variante 2026_1:
Die Variante 2026_2 wurde nach der Präsentation im AK-Verkehr vom 12.11.2025 aufgrund der eingegangenen Anregungen entwickelt. Schwerpunkt der Variante 2026_2, die dem Ausschuss mit dieser Vorlage als Vorzugsvariante vorgestellt wird, ist die Vermeidung von Flächenkonflikten am Oltrogge-Platz.
Für den Ausbau der Sternkreuzung wurde aufgrund der angespannten Haushaltslage eine kostenreduzierte Variante entwickelt. Der Schwerpunkt der Variante liegt in der Nord-Süd-Achse Uelzener Straße – Kreuzung – Sülztorstraße (Hauptroute Radverkehr Nr. 1) und dem Umbau des Kreuzungsbereiches selbst. Die erweiterten Planungsgrenzen aus der Linden- und Soltauer Straße, die im Mobilitätsausschuss 02/2024 präsentiert wurden, sind zur Kostenreduktion bis zum Kreuzungsbereich zurückgezogen worden. Dies hat keine Auswirkung auf das ursprüngliche Ziel, den fuß- und radverkehrsrechten Umbau der Sternkreuzung.
Die Kostenschätzung für Variante 2026_2 in Höhe von 2.900.000 € wurde mit den Einheitspreisen 2025 kalkuliert.
Aufgrund der schlechten Straßenzustände in der Soltauer Straße und der Lindenstraße empfiehlt die Straßenbauverwaltung, die bestehenden Planungsgrenzen für den Umbau der Sternkreuzung zu erweitern. Hintergrund ist die Möglichkeit, einen Synergieeffekt mit der vorgesehenen Baumaßnahme zu nutzen.
Durch die Zusammenlegung beider Maßnahmen kann die Instandsetzung in einem gemeinsamen Bauablauf erfolgen. Dies bietet gegenüber zwei getrennt durchgeführten Baumaßnahmen erhebliche Vorteile. Zum einem wird die Gesamtbauzeit deutlich verkürzt, da Arbeiten gebündelt werden können und doppelte Bauphasen vermieden werden. Zum anderen entstehen nicht unerhebliche Kosteneinsparungen, da Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) nur einmal benötigt werden.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist, dass lediglich eine Umleitungsstrecke eingerichtet werden muss. Dadurch können Verkehrsbehinderungen reduziert und Belastungen für Anwohnende, Verkehrsteilnehmende sowie angrenzende Betriebe möglichst gering gehalten werden. Insgesamt trägt eine gemeinsame Durchführung dazu bei, die Auswirkungen der bereits vorhandenen Straßensperrung auf ein Minimum zu begrenzen.
Aus diesen Gründen ist die Erweiterung der Planungsgrenzen aus technischer, wirtschaftlicher und verkehrlicher Sicht sinnvoll und zweckmäßig.
Durch die Erweiterungen der Sanierungsflächen in der Ausbauplanung ist mit zusätzlichen Kosten für den Straßenausbau von ca. 900.000 € zu rechnen. Die erweiterten Planungsgrenzen wurden bereits im Mobilitätsausschuss am 24.02.2024 (VO/11127/24) vorgestellt.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Mobilität |
++ |
+ |
- |
-- |
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Sichere Mobilität |
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+ |
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Barrierefreie Mobilität |
++ |
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Infrastruktur |
++ |
+ |
- |
-- |
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Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur |
++ |
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Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr |
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+ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Pflichtaufgabe
Ausgaben / Einnahmen:
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Zur Umsetzung der Maßnahme |
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Auszahlungen/ Aufwendungen |
Investiv |
HH-Plan |
50.000 € |
3.800.000 € |
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Einzahlungen/ Erträge |
Investiv |
HH-Plan |
|
2.000.000 € |
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Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja
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Investitionsnummer: |
541-126 |
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Teilhaushalt: |
72000INV |
Produkt: |
541001 |
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sofern ja (*wenn zutreffend, bitte diese Zeile löschen / wenn nicht zutreffend Zeile + Absatz darunter löschen): |
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Haushaltsjahr: |
2026 - 2028 |
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Mittelherkunft: |
Haushaltsausgabereste (Übertragung von HH-Resten während der Bauphase ggf. notwendig) laufender Ansatz
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Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: ja
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Bezeichnung der Drittmittel: |
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr |
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Antrag gestellt: |
nein |
Antrag bewilligt: |
nein |
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Höhe beantragter / bewilligter Drittmittel: |
2.000.000 € (60 % der zuwendungsfähigen Kosten) |
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Förderzeitraum: |
unbegrenzt |
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Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.012,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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745,5 kB
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3
|
(wie Dokument)
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1,7 MB
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