Beschlussvorlage - BV/12288/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Einrichtung und den Betrieb eines Szene-/Kontaktcafés als Anlaufstelle für Menschen in besonderen Notlagen und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Raumangebot sowie die personelle Betreuung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen über die Anmietung geeigneter Räume zu führen und die Verträge abzuschließen.

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Sachverhalt

1. Ausgangslage: Drogenkonsum, soziale Problemlagen 
 

Der Konsum legaler und illegaler Drogen und die damit verbundenen Begleiterscheinungen sind in Lüneburg, wie in vielen anderen Städten, zunehmend sichtbar. Verändertes Konsumverhalten (zunehmende Nutzung von Crack, polytoxer Drogen- und Alkoholkonsum) führt zu einer Verschärfung bereits vorhandener, multikausaler Problemlagen wie Armut, Wohnungslosigkeit und psychischen Erkrankungen. Neben den unmittelbaren Folgen für die Betroffenen hat dies auch Auswirkungen auf das gesellschaftliche Umfeld. Sie zeigen sich in Form von Störgefühlen durch die Sichtbarkeit der Menschen, Belästigungen durch Lärm und Verschmutzung sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, insbesondere Drogenhandel.
 

Vergleichbar mit anderen Städten diskutiert die Stadtgesellschaft deshalb den Umgang mit offenen Drogenszenen und weiteren Treffpunkten marginalisierter Gruppen. Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression/Regulierung stehen dabei, vergleichbar dem Züricher Modell, gleichermaßen im Fokus, sei es bei Fallkonferenzen, sei es beim regelmäßig stattfindenden „Runden Tisch Innenstadt“.
 

Mit dem Ziel, die Folgen des Drogenkonsums zu reduzieren (Schadensminderung), gibt es in der Hansestadt Lüneburg bereits jetzt eine Reihe von Unterstützungs- und Beratungsangeboten, die sich speziell bzw. auch an Drogenkonsumierende richten. Sie umfassen alle Lebensbereiche: Nahrung und Ausstattung (Tafeln, Mittagstische, Kleiderkammern/-shops, Umsonstladen), Wohnen (Notunterkünfte, Präventionsstelle Wohnraumsicherung, stationäre Angebote, Mieterberatung), Soziale Sicherung (Sozialberatung, Sozialleistungen, Bahnhofsmission), Beratung in besonderen Lebenslagen (Drogen, psychische Erkrankung, Behinderung, Straffälligkeit) und Selbsthilfegruppen. Erbracht werden sie teils auf gesetzlicher Grundlage (insbesondere § 67 SGB XII), teils als freiwillige Leistung. Ergänzend zu diesen Angeboten der „Komm“-Struktur“ steht die Aufsuchende Sozialarbeit als „vor-Ort“ oder „Geh“ -Angebot insbesondere für Personengruppen zur Verfügung, die kaum oder keinerlei Anbindung an bestehende Hilfesysteme haben und die durch diese niedrigschwellige Unterstützung in die Lage versetzt werden sollen, Regelstrukturen in Anspruch zu nehmen.
 

2. Szene-/Kontaktcafè, konzeptionelle Grundlagen
 

Seit dem Jahr 2023 wird zusätzlich die Einrichtung eines sog. Szene- oder Kontaktcafés gefordert. Mit einem solchen Angebot wird die Hoffnung verbunden, auch die Menschen in Hilfen vermitteln zu können, die die vorhandenen Angebote bislang nicht in Anspruch nehmen.  Zudem sollen örtliche Treffpunkte aufgelöst und Konflikte um die Nutzung des öffentlichen Raums befriedet werden.
 

Die Verwaltung hat sich diese öffentlichen Forderungen zu eigen gemacht und sucht seit 2023 nach geeigneten Räumen. Diese Bemühungen hat sie seit April 2025 intensiviert. Zugleich hat sie das Institut für Suchtforschung (ISFF) der Frankfurt University of Applied Sciences mit der Evaluation der Lüneburger Drogenszene beauftragt. Ziel sind verlässliche Informationen über die Lüneburger Drogenszene (Größe, Zusammensetzung, Bedarfe), auf deren Grundlage die Drogen- und Suchtpolitik konzeptionell und wirkungsvoll weiterentwickelt und die öffentlichen Debatten versachlicht werden sollen.
 

Die Ergebnisse des Forschungsprojektes werden auch in die weitere Konzeption des Szenecafés einfließen, zu der die Verwaltung bereits im Gespräch mit relevanten Akteuren ist. Die Beteiligung der betroffenen Menschen an der Gestaltung des Angebotes selbst ist danach ebenso unerlässlich wie die Zusammenarbeit des Szenecafés mit einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure. Dadurch soll dem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht der Klienten und dem Gebot der Trägervielfalt ebenso Rechnung getragen werden wie der eingangs geschilderten Vielfalt der individuellen Problemlagen.

 

3. Raumsuche und Prüfung alternativer Lösungen
 

Die Verwaltung hat im Sozialausschuss regelmäßig über die Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Räumen berichtet. Eine Anmietung kam bislang wegen der Größe, dem Zuschnitt oder der Lage sowie dem Ausmaß etwaig erforderlicher Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Objekten nicht zustande. Vermieter sind oft nicht bereit, Räume für das Projekt zur Verfügung zu stellen.
 

Kurzzeitige Übergangslösungen wurden geprüft und mussten aus unterschiedlichen Gründen verworfen werden. Die, auch öffentlich geforderte Ausweitung des „Wendepunktes“ lehnte der Träger ab; gegen die Aufstellung von Containern sprechen eine Reihe von Gründen, namentlich die vergleichsweise hohen (Erschließungs-)Kosten, das in anderen Städten sichtbar werdende Risiko der Verwahrlosung des Areals, die unsichere Akzeptanz eines solchen Provisoriums sowie der Zeit- und Verwaltungsaufwand (Baugenehmigung, Hygieneanforderungen etc.).

 

Die Verwaltung ist nun auf ein Objekt aufmerksam geworden, dessen Anmietung – auch angesichts des generellen Mangels an geeigneten Räumen – grundsätzlich für die Einrichtung eines Szene-/Kontaktcafés in Frage käme und zeitnah ohne große Umbauten verfügbar ist.

 

Nach ersten Gesprächen ist der Eigentümer bereit, mit der Stadt einen Mietvertrag über Räume zur geplante Nutzung als Szene-/Kontaktcafé zu schließen, strebt darüber hinaus jedoch einen Mietvertrag über das gesamte Gebäude an.  Eine erste fachliche Einschätzung ergab, dass dies grundsätzlich möglich und konzeptionell sinnvoll erscheint. Neben dem Betrieb des Szene-/Kontaktcafés kommt insbesondere eine wohnungsähnliche Nutzung mit betreutem Charakter in Betracht (angelehnt an housing first).
 

4. (Finanzielle) Rahmenbedingungen
 

Konkrete Auskünfte zu den Konditionen des Mietvertrages, insbesondere dem Mietzins und der Mietdauer, sind noch nicht möglich. Nach ersten Schätzungen betragen die zu erwartenden Gesamtkosten (Miete des gesamten Gebäudes und Personalkosten für den Betrieb des Szene-/Kontaktcafés) ca. 350.000 € jährlich.

 

Die Untervermietung der nicht für das Szene-/Kontaktcafé vorgesehenen Räume ist nach Rücksprache grundsätzlich möglich. Für diese Flächen sollen Kooperationspartner gewonnen werden, etwa zur Umsetzung von Housing-First (ähnlichen) Angeboten, ggf. unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel. Durch diese Kooperationen können mittelfristig Untermieteinnahmen erzielt werden, die zu einer Reduzierung der Mietkosten beitragen. Angestrebt wird eine Mietdauer von mindestens 3 Jahren mit Verlängerungsoption. Dies bietet aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, das Nutzungskonzept zu evaluieren und ggf. anzupassen.

 

Im Haushalt 2026 sind keine Mittel für die Anmietung des Gebäudes und die sächliche und personelle Ausstattung eines Szenecafés eingestellt. Diese Kosten werden, sofern keine anderweitige Deckung außerplanmäßig bereitgestellt werden kann, ggf. zu einer Absenkung der hauswirtschaftlichen Sperre führen. Die Reduzierung der haushaltswirtschaftlichen Sperre bedürfte jedoch der Beteiligung der Kommunalaufsicht, da es sich hierbei um einen inhaltlichen Bestandteil der Haushaltssatzung handelt, auf den auch Bezug in der Haushaltsgenehmigung genommen wird.

 

5. Weiteres Vorgehen
 

Wie eingangs dargestellt, wurde die Einrichtung eines solchen Szene-/Kontaktcafés vielfach am Runden Tisch, in politischen Gremien und öffentlich diskutiert bzw. gefordert. Die Verwaltung schlägt dies nun dem Rat zum Beschluss, und mit diesem Objekt zur Umsetzung vor.
 

Die Verwaltung wird das Konzept für die gesamte Nutzung des Gebäudes und die konkrete Ausgestaltung des Szene-/Kontaktcafés in Zusammenarbeit mit den örtlichen Leistungserbringern erarbeiten bzw. weiterentwickeln. Es handelt sich um einen fortlaufenden Prozess, bei dem das Nutzungskonzept kontinuierlich evaluiert und im Bedarfsfall angepasst wird.
 

Die Stadt könnte durch Anmietung des Objektes dem Bedarf von Menschen in besonderen Notlagen an niedrigschwelliger Unterstützung sowie an Wohnraum Rechnung tragen. Im Sinne eines Hauses der sozialen Hilfe könnte damit ein Beitrag zur sozialen Integration besonders benachteiligter Personengruppen geleistet werden. Auf diese Weise würden auch die in der interfraktionellen Arbeitsgruppe Wohnungslosigkeit geführten Debatten und Zielsetzungen zur weiteren Unterstützung dieser Personengruppe konkret aufgegriffen.

 

Die Anwohnenden in der Nachbarschaft des Objektes werden nach einer Empfehlung des Sozialausschusses über die beabsichtigte Nutzung informiert. Darüber hinaus werden sie –wie z.B. auch bei der Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften üblich – eingeladen, das geplante Angebot sowie die zuständigen Sozialarbeitenden kennenzulernen. Ziel ist es, frühzeitig Transparenz zu schaffen und verlässliche Ansprechpartner für Fragen, Anliegen oder mögliche Befürchtungen zu benennen.
 

Für den Verwaltungsausschuss wird nach Abschluss der Mietverhandlungen eine Beschlussvorlage zwecks Anmietung des Objektes vorbereitet.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Klimagerechte und sozialverträgliche Siedlungsplanung  (z.B. Nachverdichtung, bezahlbareres Wohnen)

 

+

 

 

Sporteinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche (Frei-) Räume mit Erholungsmöglichkeiten

 

+

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Gewährleistung hochwertiger Gesundheitsdienste für alle

 

+

 

 

Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten

 

+

 

 

Gesundheitsförderung und Prävention

++

 

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

++

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:  

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  nein

 

Im Haushalt 2026 sind keine Mittel für die Anmietung des Gebäudes und die sächliche und personelle Ausstattung eines Szenecafés eingestellt. Diese Kosten werden vorrangig außerplanmäßig, ggf. auch zu einer Absenkung der hauswirtschaftlichen Sperre führen. Eine politische Entscheidung vorausgesetzt, können zudem vorhandene Mittel aus dem „Housing-first“-Ansatz eingesetzt bzw. umgewidmet werden. Für Flächen, die nicht für das Szenecafé vorgesehen sind, sollen Kooperationspartner gewonnen werden, etwa zur Umsetzung von Housing-First (ähnlichen) Angeboten, ggf. unter Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel. Durch diese Kooperationen können mittelfristig Untermieteinnahmen erzielt werden, die zu einer Reduzierung der Mietkosten beitragen.

 

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  ja

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: 

Einnahmen sollen erzielt werden, Prüfung erfolgt im Zuge der Erarbeitung des Konzepts

 

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan:  ja

sofern ja:

Vollzeitäquivalent:

2

Vergütung:

S11b

Personalaufwand befristet:

Wird geprüft, wenn Konzept vorliegt

sofern ja, befristet bis

Wird geprüft

 

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