Anfrage - AF/12277/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage "Barrierefreie Wahllokale bei der Kommunalwahl 2026 in Lüneburg" (Anfrage von Ratsfrau Esders vom 06.01.26, eingegangen am 06.01.2026)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Markus Hellfeuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Kenntnisnahme
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12.02.2026
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Sachverhalt
Die beigefügte Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Anmerkungen:
Im Briefkopf der o.g. Anfrage wird das Datum 06. Januar 2025 aufgeführt. Die Verwaltung hat es für die weitere Bearbeitung auf das Datum des tatsächlichen Eingangs korrigiert.
Zum weiteren Verständnis wird im Rahmen der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass das Wahlrecht nicht den Begriff „Wahllokal“ verwendet. Stattdessen wird offiziell vom „Wahlraum“ gesprochen; gemeint ist das Gleiche.
Stellungnahme:
- Unter „vollständig barrierefrei erreichbar“ wird seitens der Wahlorganisation in erster Linie ein rollstuhlgerechter Zugang zum Wahlraum verstanden. Nach § 6 Abs. 2 Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) sollen die Wahlräume nach den örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Behinderung und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird. Die Wahlorganisation der Hansestadt Lüneburg arbeitet seit vielen Jahren daran, diesem Anspruch gerecht zu werden. Wie schon bei vergangenen Wahlen, waren auch zur letzten Bundestagswahl 2025 alle 67 Wahlräume barrierefrei bzw. mit einem Rollstuhl erreichbar. Die Standorte sind in der Anlage beigefügt. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass mehr als die Hälfte (rund 57 %) der Wahlräume in Schulen eingerichtet wurden.
- Alle Wahlräume werden vor jeder Wahl auf einen barrierefreien Zugang überprüft. Bei Fehlen eines barrierefreien Zugangs wird dieser durch die Stadtverwaltung für den Wahltag hergestellt (z.B. Anbringen einer Rampe beim Vereinsheim des Polizeihundesportvereins Lüneburg, Wahlbezirk 210). Bei vorherigen Wahlen wurden keine Mängel diesbezüglich an die Wahlorganisation herangetragen. Ein Verbesserungsbedarf wird seitens der Wahlorganisation daher aktuell nicht ersichtlich. Sollte die Anfragestellerin zu einer anderen Bewertung kommen, ist die Verwaltung für einen entsprechenden Hinweis dankbar.
- Mit Verweis auf die Antworten zu 1.) und 2.) ist bei den Wahlvorbereitungen auch bei der Kommunalwahl 2026 vorgesehen, alle Wahlräume barrierefrei erreichbar zu gestalten. Im Wahlraum oder in einem benachbarten Wahlraum (wenn sich mehrere Wahlräume in einem Gebäude befinden) ist mindestens eine höheneinstellbare Wahlkabine (höheneinstellbarer Tisch) vorhanden.
Im Gegensatz zur Europa-, Bundestags – und Landtagswahl werden bei Kommunalwahlen keine Stimmzettelschablonen vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. zur Verfügung gestellt. Daher stehen Personen, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimmen gehindert sind, als Alternativen das Beantragen von Briefwahlunterlagen oder die Stimmabgabe im Wahlraum mittels Hilfsperson nach § 30 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) i.V.m. § 48 NKWO zur Verfügung.
- Alle Wahlräume sind gut sichtbar vom Wahlvorstand auszuschildern (hier verweisen wir auf die Standorte aus der Anlage). Die Verwaltung hat das Ziel, nach Möglichkeit viele erfahrene Wahlhelfende in den Wahlvorständen einzusetzen. Beanstandungen hinsichtlich der Ausschilderung von Wahlräumen wurden bisher nicht an die Wahlorganisation herangetragen.
Vor der Wahl wird eine Schulung für alle Wahlvorstände angeboten, in der insbesondere auf die Tätigkeit als Hilfsperson zur Stimmabgabe nach § 48 NKWO hingewiesen wird.
Ca. fünf Wochen vor der Wahl öffnet das Briefwahlbüro im Hansekontor des Rathauses. Dort können sich Personen über die Wahlvorgänge neben Angeboten auf der Website der Stadt oder der Website der Landeswahlleitung informieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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94,1 kB
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(wie Dokument)
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29 kB
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