Antrag - AT/12272/26
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag "Sozialberichterstattung für Lüneburg" (Antrag von Ratsfrau Esders vom 29.12.2025, eingegangen am 29.12.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Niklas Hampe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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12.02.2026
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12.03.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine regelmäßige kommunale Sozialberichterstattung für die Hansestadt Lüneburg zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Die Sozialberichterstattung soll sich in Aufbau und Methodik an bewährten Beispielen anderer Kommunen wie der Landeshauptstadt Hannover, sowie an den Standards der „Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen“ orientieren. Der erste Sozialbericht ist dem Rat spätestens innerhalb von zwölf Monaten vorzulegen und anschließend in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zwei Jahre, fortzuschreiben.
Zur dauerhaften und qualitätsgesicherten Umsetzung der Sozialberichterstattung ist eine volle Personalstelle einzurichten und verbindlich im Stellenplan der Stadt zu verankern.
Die Ergebnisse der Sozialberichterstattung sind der „Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen“ zur Verfügung zu stellen, vollständig zu veröffentlichen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie sind bei zukünftigen Entscheidungen des Rates zu berücksichtigen.
Sachverhalt
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag hinsichtlich der Sozialberichterstattung anzunehmen und hinsichtlich der Schaffung einer zusätzlichen Stelle abzulehnen.
Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:
Integrierte Sozialplanung, d.h. die sozialräumliche Vernetzung verschiedener Fachplanungen (Jugend, Alter, Bildung) spielt eine zentrale Rolle, möchte man Lebenslagen von Menschen verbessern, soziale Teilhabe fördern und die soziale Infrastruktur zielgerichtet und wirtschaftlich entwickeln. Dabei sind Sozialberichterstattung und Sozialplanung nicht zu trennen. Die Sozialberichterstattung liefert durch Datenerhebung und -analyse verlässliche Informationen über soziale Lagen, die der Sozialplanung als Grundlage dienen, um vorausschauend Maßnahmen, Infrastruktur und Ressourcen zu steuern.
Zugleich handelt es sich bei Sozialberichterstattung und -planung um eine vorrangig kommunale Aufgabe auf der Grundlage des § 1 SGB I. Bund und Land gewähren keine finanzielle Unterstützung, es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Die Einrichtung einer weiteren Stelle würde den schon belasteten Haushalt weiter belasten.
Die Verwaltung sieht deshalb davon ab, eine weitere Stelle einzurichten. Dies ist zum jetzigen Zeitpunktauch auch nicht erforderlich. Die Aufgabe der Sozialberichterstattung soll vielmehr im Aufgabenfeld der Integrierten Sozialplanung verortet werden. Dies kann durch Aufgaben- und Stellenverschiebungen innerhalb der Stabsstelle 05-1 ermöglicht werden. Sobald die Personalstelle besetzt ist und die erforderlichen Daten erhoben sind, wird die Verwaltung dem Rat einen ersten Sozialbericht vorlegen, der sich an den Beispielen anderer Kommunen orientiert. Die Verwaltung strebt einen Zeitraum von 12 Monaten nach Stellenantritt einer zuständigen Fachkraft an. Die zuständigen Gremien werden regelmäßig informiert.
Selbstredend ist dabei vorgesehen, die erhobenen Daten an das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung weiterzuleiten, damit sie in der Handlungsorientierten Sozialberichterstattung berücksichtigt werden können.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Gesundheit und Wohlergehen |
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Gewährleistung hochwertiger Gesundheitsdienste für alle |
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Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten |
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Gesundheitsförderung und Prävention |
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+ |
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Verringerung der Zahl von Todesfällen und Erkrankungen aufgrund von Verkehrsunfällen |
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Verringerung aller Formen der Armut |
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+ |
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Hochwertige Bildung |
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+ |
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Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind |
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+ |
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Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle |
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Freizeitangebote für Jugendliche |
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+ |
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Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.) |
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Kulturförderung |
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Weniger Ungleichheiten |
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+ |
- |
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Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit |
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+ |
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Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie |
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Förderung von Führung in Teilzeit |
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Beteiligungsmöglichkeiten für alle zur Gestaltung der Stadtentwicklung |
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Förderung von Männern in Sozialen- und Gesundheitsberufen |
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Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja,zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostizierbar
Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja teilweise, Bereitstellung der erforderlichen zeitlichen Ressourcen durch Stellenverschiebungen.
Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: nein, lediglich Stellenverschiebungen
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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83,5 kB
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