Antrag - AT/12272/26

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine regelmäßige kommunale Sozialberichterstattung für die Hansestadt Lüneburg zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Die Sozialberichterstattung soll sich in Aufbau und Methodik an bewährten Beispielen anderer Kommunen wie der Landeshauptstadt Hannover, sowie an den Standards der „Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen“ orientieren. Der erste Sozialbericht ist dem Rat spätestens innerhalb von zwölf Monaten vorzulegen und anschließend in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zwei Jahre, fortzuschreiben.

 

Zur dauerhaften und qualitätsgesicherten Umsetzung der Sozialberichterstattung ist eine volle Personalstelle einzurichten und verbindlich im Stellenplan der Stadt zu verankern.

 

Die Ergebnisse der Sozialberichterstattung sind der „Handlungsorientierten Sozialberichterstattung Niedersachsen“ zur Verfügung zu stellen, vollständig zu veröffentlichen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sie sind bei zukünftigen Entscheidungen des Rates zu berücksichtigen.

 

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Sachverhalt

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag hinsichtlich der Sozialberichterstattung anzunehmen und hinsichtlich der Schaffung einer zusätzlichen Stelle abzulehnen.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag wie folgt Stellung:

 

Integrierte Sozialplanung, d.h. die sozialräumliche Vernetzung verschiedener Fachplanungen (Jugend, Alter, Bildung) spielt eine zentrale Rolle, möchte man Lebenslagen von Menschen verbessern, soziale Teilhabe fördern und die soziale Infrastruktur zielgerichtet und wirtschaftlich entwickeln. Dabei sind Sozialberichterstattung und Sozialplanung nicht zu trennen. Die Sozialberichterstattung liefert durch Datenerhebung und -analyse verlässliche Informationen über soziale Lagen, die der Sozialplanung als Grundlage dienen, um vorausschauend Maßnahmen, Infrastruktur und Ressourcen zu steuern.

 

Zugleich handelt es sich bei Sozialberichterstattung und -planung um eine vorrangig kommunale Aufgabe auf der Grundlage des § 1 SGB I. Bund und Land gewähren keine finanzielle Unterstützung, es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Die Einrichtung einer weiteren Stelle würde den schon belasteten Haushalt weiter belasten.  

 

Die Verwaltung sieht deshalb davon ab, eine weitere Stelle einzurichten. Dies ist zum jetzigen Zeitpunktauch auch nicht erforderlich. Die Aufgabe der Sozialberichterstattung soll vielmehr im Aufgabenfeld der Integrierten Sozialplanung verortet werden. Dies kann durch Aufgaben- und Stellenverschiebungen innerhalb der Stabsstelle 05-1 ermöglicht werden. Sobald die Personalstelle besetzt ist und die erforderlichen Daten erhoben sind, wird die Verwaltung dem Rat einen ersten Sozialbericht vorlegen, der sich an den Beispielen anderer Kommunen orientiert. Die Verwaltung strebt einen Zeitraum von 12 Monaten nach Stellenantritt einer zuständigen Fachkraft an. Die zuständigen Gremien werden regelmäßig informiert.  

 

Selbstredend ist dabei vorgesehen, die erhobenen Daten  an das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung weiterzuleiten, damit sie in der Handlungsorientierten Sozialberichterstattung berücksichtigt werden können.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Gewährleistung hochwertiger Gesundheitsdienste für alle

 

 

 

 

Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten

 

+

 

 

Gesundheitsförderung und Prävention

 

+

 

 

Verringerung der Zahl von Todesfällen und Erkrankungen aufgrund von Verkehrsunfällen

 

 

 

 

Verringerung aller Formen der Armut

 

+

 

 

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind

 

+

 

 

Zugang zu hochwertiger fachlicher und beruflicher Bildung für alle

 

 

 

 

Freizeitangebote für Jugendliche

 

+

 

 

Verbreitung von Informationen/Schaffung von Bewusstsein für eine nachhaltige Lebensweise (Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährung usw.)

 

 

 

 

Kulturförderung

 

 

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

 

+

 

 

Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 

 

 

 

Förderung von Führung in Teilzeit

 

 

 

 

Beteiligungsmöglichkeiten für alle zur Gestaltung der Stadtentwicklung

 

 

 

 

Förderung von Männern in Sozialen- und Gesundheitsberufen

 

 

 

 

Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen

 

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:    ja,zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostizierbar

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja teilweise, Bereitstellung der erforderlichen zeitlichen Ressourcen durch Stellenverschiebungen.

 

Personelle Auswirkungen / Auswirkungen auf Stellenplan: nein, lediglich Stellenverschiebungen

 

 

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Anlagen

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