Anfrage - AF/12270/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Verwaltung beantwortet die beigefügte Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkungen

 

Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NversG) ist nach Versammlungsbeginn die Polizei zuständige Versammlungsbehörde. Der Einsatz erfolgte daher in Zuständigkeit und Verantwortung der Polizei. Die Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen hat mit einer Pressemitteilung vom 21.12.2026 über den Einsatz informiert. Die Presseinformation ist abrufbar unter www.presseportal.de/blaulicht/nr/59488. Hier der vollständige Wortlaut:

 

++ gut 40 Teilnehmer bei versammlungsrechtlichen Aktionen ++ Polizei gewährleistet Versammlungen, unterbindet jedoch Weiterbau von „illegalen“ Bauten im Lüner Holz ++ Flaschenwurf und Einwirken auf Funkstreifenwagen ++

 

„Eine versammlungsrechtliche Aktion von gut 25 TeilnehmerInnen begleitete die Polizei durch Absicherung in den Mittagsstunden des 21.12.25 vom Lüneburger Marktplatz bis zum "Lüner Holz" - Lüneburg/Adendorf. Im Waldgebiet angekommen, stellten die Beamten gegen 13:00 Uhr ein Dutzend weitere Personen fest, die Werkmaterialien (Holz und Seile) zu zwei bereits seit geraumer Zeit installierten Baumplattformen im Lüner Holz transportierten. Beide Personengruppen wurden jeweils versammlungsrechtlich bewertet und das Rechts auf Versammlungsfreiheit gewährleistet.

 

Rechtliche Einordnung

 

Bereits in der letzten Woche hatten Polizei und Hansestadt Lüneburg auch nach Bewertung durch den Rechtsbereich die beiden Plattformen als Bauten u.a. aufgrund des Waldgesetzes und der Nds. Bauordnung als rechtlich nicht zulässig und somit als "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" eingeordnet. Die Behörden wollten den Zustand beobachten und stehen dabei grundsätzlich in engem Austausch auch zu weiteren möglichen Maßnahmen.

 

Polizeiliche Maßnahmen

 

Aufgrund dieser rechtlichen Einschätzung untersagten die vor Ort befindlichen Polizeikräfte am 21.12. den anwesenden Personen den Weiterbau von möglichen weiteren Bauten oder Plattformen und veranlassten den Abtransport des Materials. Dieses wurde durch Mitarbeiter der AGL Lüneburg der Hansestadt abtransportiert.

 

Die bereits installierten Plattformen sowie zwei vermeintliche Personen in den Bäumen waren von diesen Maßnahmen nicht betroffen.

 

Einzelne der vor Ort befindlichen Personen waren mit den Maßnahmen nicht einverstanden, so dass es zu Wortgefechten sowie einem Flaschenwurf auf die Polizeikräfte kam. Parallel wirkte eine Teilnehmerin auf die Reifen eines angestellten Funkstreifenwagens ein, so dass dieser Luft verlor. Die Einsatzkräfte mussten in mehreren Fällen einzelne Personen zurückschieben, stellten die Personalien der betroffenen Personen fest und ermitteln wegen Landfriedensbruchs und Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

 

Bezüglich der noch im Lüner Forst installierten zwei Plattformen und Bauten stehen die verantwortlichen Behörden in engem Austausch.“

 

 

1. Wer hat den Einsatz angeordnet und welche Rolle spielte die Stadt dabei konkret?

Siehe Presseinformation unter „Vorbemerkungen“.

 

 

2. Welche Möglichkeiten zur Einflussnahme oder Intervention hatte die Oberbürgermeisterin, und warum wurden diese nicht genutzt?

Der Einsatz am 21.12.2025 erfolgte in eigener Zuständigkeit der Polizei. Diese stimmt sich vor dem Eingreifen in das laufende Versammlungsgeschehen nicht mit der Hansestadt oder der Behördenleitung als in diesem Fall unzuständiger Behörde ab und muss dies auch nicht tun. Gleichwohl pflegt die Hansestadt einen guten Austausch mit der Polizei.

 

 

3. Auf welcher Tatsachengrundlage wurde der Einsatz begründet, insbesondere mit Blick auf die angebliche Verhinderung weiterer Baumhäuser im Zusammenhang mit einer

Fahrraddemonstration, die tatsächlich nicht stattfand?

Siehe Presseinformation unter 1.

 

 

4. Auf welcher Grundlage wurde die Räumung insgesamt begründet, insbesondere im Hinblick auf Versammlungsfreiheit und Verhältnismäßigkeit?

Siehe Presseinformation unter 1.

 

 

5. Warum wurden mit der AGL und der Feuerwehr städtische Einrichtungen eingesetzt, obwohl die Stadt die Baumhäuser nach eigener Aussage geduldet hat?

Ausweislich der Presseinformation ging es vorliegend nicht um die Beseitigung der bestehenden Baumhäuser. Es sollte verhindert werden, dass weitere errichtet werden.

 

 

6. Welche rechtliche Befugnis hatte die AGL, private Gegenstände ohne Einwilligung der

Eigentümer*innen zu entfernen oder abzutransportieren?

 

Die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH (AGL) ist nicht im Rahmen eigener Befugnisse tätig geworden, sondern hat eine polizeiliche Maßnahme auf deren Anforderung hin untestützt. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der auszuführenden Maßnahme liegt in solchen Fällen allein bei der Polizei als ersuchender Behörde.

 

 

7. Wo wurden diese Gegenstände gelagert, und wie wird deren Rückgabe sichergestellt?

Den Versammlungsteilnehmenden wurde laut Auskunft der Polizei die Gelegenheit eingeräumt, die Gegenstände mitzunehmen, bevor diese abtransportiert wurden. Lediglich die verbliebenen Reste wurden abgefahren. Eigentümer:innen sollten sich im Zweifelsfall mit der Polizei in Verbindung setzen.

 

 

8. Wurde geprüft, ob durch das Entfernen privater Gegenstände Eigentumsrechte verletzt

wurden, und wer trägt hierfür die Verantwortung?

Siehe Beantwortungen zu Fragen 6 und 7.

 

 

9. Wer trug die Verantwortung für Sicherheits-, Arbeits- und Umweltschutz während des

Einsatzes?

Soweit es sich um Regularien handelt, die dem Eigenschutz dienen, sind AGL und Feuerwehr selbst verantwortlich. Hinsichtlich des Schutzes Dritter oder von Allgemeingütern wird auf die Beantwortung zu 6. verwiesen.

 

 

10. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus diesem Einsatz für den zukünftigen

Umgang mit Protesten gegen den Ausbau der A39?

Aufgrund des nicht zu tolerierenden Umstandes, dass Einsatzkräfte mit einer Flasche beworfen wurden und es zu Manipulationen der Reifen eines Einsatzfahrzeugs kam, wird zukünftig nicht per se davon ausgegangen werden können, dass entsprechende Versammlungen grundsätzlich friedlich bleiben. Mit Gewalttätigkeiten durch einzelne Teilnehmende mit niedriger Frustrationstoleranz - insbesondere gegen Einsatzkräfte oder Einsatzmittel – wird daher zukünftig zu rechnen sein müssen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...