Antrag - AT/12274/26
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag "Tempo 30 auf der Schießgrabenstraße" (Antrag von Ratsfrau Esders vom 31.12.2025, eingegangen am 31.12.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Bearbeitung:
- Dennis Lauterschlag
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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12.02.2026
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
Auf der Schießgrabenstraße wird ein Tempo-30-Limit eingeführt.
Ergänzend ist zu prüfen, in welchem Umfang Sanierungen der Straßendecke zur weiteren Reduzierung von Lärm- und Schadstoffbelastungen beitragen können.
Nach einem Jahr legt die Verwaltung dem Rat einen Evaluationsbericht zu den Auswirkungen der Maßnahme auf Lärm, Luftqualität, Verkehrssicherheit sowie auf die Bedingungen für den ÖPNV und den Rad- und Fußverkehr vor und unterbreitet auf dieser Grundlage einen Vorschlag zur Ausweitung auf weitere hochbelastete Straßen im Stadtgebiet.
Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses vom 10.02.2026:
Der Antrag wird in den Ausschuss für Mobilität verwiesen und dort beraten, sobald eine ergänzende Begutachtung vorliegt.
Sachverhalt
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag in den Ausschuss für Mobilität zu verweisen.
Sie nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die Einführung lärmmindernder Maßnahmen, etwa einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Schießgrabenstraße, wird derzeit verkehrsrechtlich geprüft. Der Lärmaktionsplan (LAP) liefert hierfür eine wichtige fachliche Orientierung; die dortigen Berechnungen können jedoch nicht ohne Weiteres als unmittelbare Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen herangezogen werden. Bei der Prüfung sind insbesondere die für das Straßenverkehrsrecht verbindlichen Lärmschutz‑Richtlinien StV (siehe auch LAP Kapitel 13) und die Vorgaben des § 45 Abs. 9 StVO als Maßstab anzuhalten.
Im Rahmen der Prüfung werden Vor- und Nachteile möglicher Einzelmaßnahmen sorgfältig abgewogen. Dazu gehören das qualitative und quantitative Ausmaß der Lärmbeeinträchtigungen, mögliche Verkehrsverlagerungseffekte sowie die Vermeidung unzumutbarer Lärmimmissionen für Anlieger. Denn Einschränkungen auf einer Hauptverkehrsstraße dürfen nicht zu neuen, nicht hinzunehmenden Belastungen an anderer Stelle führen.
Aktuell ist die ohnehin starke Verkehrsbelastung der Schießgrabenstraße infolge der Baustellen insbesondere in der Bleckeder und der Dahlenburger Landstraße zusätzlich erhöht, wodurch der Verkehrsfluss insgesamt eingeschränkt ist. Vor diesem Hintergrund wird geprüft, zu welchem Zeitpunkt zusätzliche Maßnahmen so umgesetzt werden können, dass keine weiteren Beeinträchtigungen für das Verkehrsnetz mit den damit verbundenen Folgebeeinträchtigungen für z.B. die Anwohnerschaft entstehen. Bei einer Umsetzung wären in jedem Fall eine Umprogrammierung der Lichtsignalanlagen des Stadtrings erforderlich, um den Verkehrsfluss im gesamten Stadtgebiet aufrechtzuerhalten. Dieser technische und administrative Aufwand sind trotz der derzeit angespannten Personalsituation in der Prüfung zu berücksichtigen.
Als erster und kurzfristig umsetzbarer sowie derzeit in Prüfung befindlicher Ansatz wird eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen erwogen. Aufgrund der geringeren nächtlichen Verkehrsbelastung sind hier weniger negative Auswirkungen auf den Gesamtverkehr zu erwarten.
Die Verwaltung nimmt die Belastungen durch Lärm und Schadstoffe sehr ernst. Um die Auswirkungen einer dauerhaften Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Schießgrabenstraße vollständig zu erfassen, ist eine weitere Begutachtung erforderlich. Diese soll zulässige und praktikable verkehrsrechtliche Maßnahmen identifizieren und deren Umsetzbarkeit bewerten. Aussagen zu konkreten Umsetzungszeitpunkten sind daher derzeit noch nicht möglich. Parallel werden weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in den im LAP genannten Gebieten geprüft; in diesen Bereichen könnten sich zeitlich früher realisierbare Möglichkeiten für Geschwindigkeitsreduzierungen ergeben.
Mit Blick auf die nächsten Schritte beabsichtigt die Verwaltung, die laufenden Prüfungen fortzuführen und zur Sicherstellung einer rechtlich vertretbaren Lösung die o.g. Begutachtung durchzuführen.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Klimaschutz |
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- |
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Ausbau erneuerbarer Energien |
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Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz |
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+ |
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Umwelt- und Naturschutz |
++ |
+ |
- |
-- |
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Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung |
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+ |
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Mobilität |
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+ |
- |
-- |
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Sichere Mobilität |
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+ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,5 kB
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