Beschlussvorlage - BV/12260/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der durch den Rat am 19.12.2024 beschlossene Zuschuss an den Landkreis Lüneburg für die Stelle des Beauftragten gegen Rechtsextremismus wird ab 01.01.2026 in 0,25 VZÄ umgewidmet und diese bei der Hansestadt Lüneburg in der Koordinierungsstelle Teilhabe und Antidiskriminierung angesiedelt.

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Sachverhalt

Um rechtsextremen Entwicklungen zu begegnen, darüber aufzuklären und präventive Bildungsarbeit zu unterstützen, hat der Rat der Hansestadt Lüneburg zum Doppelhaushalt 2025/2026 entschieden, Mittel für die explizite Extremismusarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese sollte zunächst der Aufstockung der Stelle „Rechtsextremismusbeauftragter“ beim Landkreis Lüneburg dienen, um damit auch gezielte Veranstaltungen für die Hansestadt Lüneburg anbieten zu können. Die Mittel wurden im Jahr 2025 nicht abgerufen. Der Rechtsextremismusbeauftragte des Landkreises hat zwischenzeitlich seine Stelle für andere Aufgaben aufgestockt und steht mit einem Stellenanteil als Rechtsextremisbeauftragter explizit für die Hansestadt Lüneburg nicht mehr zur Verfügung.

 

Gleichzeitig hat die durch Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vom IBIS-Institut im Jahr 2025 durchgeführte Situations- und Ressourcenanalyse für die Hansestadt Lüneburg gezeigt, dass sich demokratiefeindliche Einstellungen mehr und mehr quer durch die Stadtgesellschaft ziehen. Sie sind in allen Altersgruppen und sozialen Milieus anzutreffen. Respektlose Demütigungen, Ausgrenzungen und Auseinandersetzungen aufgrund von Religion, Kultur, Hautfarbe, sozialer Herkunft, Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen stellen in sämtlichen Lebensbereichen (Schule, Arbeitswelt, Soziale Medien, Familien und Freizeit) ein Problem dar und gehen zum Teil auch mit körperlicher Gewalt einher. Immer wieder werden Sticker und Plakate mit menschenverachtenden, antidemokratischen Inhalten und rechtsextremen Symbolen entdeckt (Innenstadt, Spielplätze, Schulhefte etc.).

 

Diesem gilt es gezielt zu begegnen und dezentrale Angebote in den Schulen und Stadtteilen anzubieten, die Extremismusprävention und Demokratiestärkung zum Ziel haben.

 

Hierbei gibt es inhaltliche Anknüpfungspunkte und strategische Synergien zur Arbeit der Koordinierungsstelle Teilhabe und Antidiskriminierung (TuA), in der auch das Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ verortet ist. Die TuA soll nun mit den ursprünglich geplanten Zuschuss-Mitteln in Höhe von 20.000€ pro Jahr eine Aufstockung um 0,25 VZÄ erhalten, indem diese Mittel zur Finanzierung dieses Stellenanteils eingesetzt und umgewidmet werden.

 

Mit dem Rechtsextremismusbeauftragten des Landkreises soll dabei eng zusammengearbeitet werden, um die präventive Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit für Stadt und Landkreis Lüneburg gezielt aufeinander abstimmen und umsetzen zu können.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Freizeitangebote für Jugendliche

 

x

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

 

x

 

 

Beteiligungsmöglichkeiten für alle zur Gestaltung der Stadtentwicklung

x

 

 

 

Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen

 

x

 

 

 

 

 

 

 

Ergänzungen

++

+

-

--

 

Extremismusprävention

x

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Freiwillige Aufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Investive Auszahlungen

 

 

 

 

 

Aufwendungen

im

Ergebnishaushalt

20.000

20.400

20.800

21.200

 

Folgekosten

Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen)

 

 

 

 

 

Personalaufwand im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Einzahlungen / Erträge

Investiv

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

 


 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2025

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

Teilhaushalt:

Budget 0900 - Gleichstellungsbeauftragte

Produkt:

11102701 - Gleichstellungsbeauftragte, Teilhabe und Antidiskriminierung

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  ja / nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: nein

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  ja / nein

 

sofern ja:

Vollzeitäquivalent (VZÄ):

0,25

Vergütung:

E 11, Stufe 4

Personalaufwand befristet:

ja

nein

sofern ja, befristet bis

bitte eintragen

 

 

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