Beschlussvorlage - BV/12260/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwidmung der Mittel für den Beauftragten gegen Rechtsextremismus beim Landkreis Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Karin Fischer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der durch den Rat am 19.12.2024 beschlossene Zuschuss an den Landkreis Lüneburg für die Stelle des Beauftragten gegen Rechtsextremismus wird ab 01.01.2026 in 0,25 VZÄ umgewidmet und diese bei der Hansestadt Lüneburg in der Koordinierungsstelle Teilhabe und Antidiskriminierung angesiedelt.
Sachverhalt
Um rechtsextremen Entwicklungen zu begegnen, darüber aufzuklären und präventive Bildungsarbeit zu unterstützen, hat der Rat der Hansestadt Lüneburg zum Doppelhaushalt 2025/2026 entschieden, Mittel für die explizite Extremismusarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese sollte zunächst der Aufstockung der Stelle „Rechtsextremismusbeauftragter“ beim Landkreis Lüneburg dienen, um damit auch gezielte Veranstaltungen für die Hansestadt Lüneburg anbieten zu können. Die Mittel wurden im Jahr 2025 nicht abgerufen. Der Rechtsextremismusbeauftragte des Landkreises hat zwischenzeitlich seine Stelle für andere Aufgaben aufgestockt und steht mit einem Stellenanteil als Rechtsextremisbeauftragter explizit für die Hansestadt Lüneburg nicht mehr zur Verfügung.
Gleichzeitig hat die durch Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vom IBIS-Institut im Jahr 2025 durchgeführte Situations- und Ressourcenanalyse für die Hansestadt Lüneburg gezeigt, dass sich demokratiefeindliche Einstellungen mehr und mehr quer durch die Stadtgesellschaft ziehen. Sie sind in allen Altersgruppen und sozialen Milieus anzutreffen. Respektlose Demütigungen, Ausgrenzungen und Auseinandersetzungen aufgrund von Religion, Kultur, Hautfarbe, sozialer Herkunft, Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen stellen in sämtlichen Lebensbereichen (Schule, Arbeitswelt, Soziale Medien, Familien und Freizeit) ein Problem dar und gehen zum Teil auch mit körperlicher Gewalt einher. Immer wieder werden Sticker und Plakate mit menschenverachtenden, antidemokratischen Inhalten und rechtsextremen Symbolen entdeckt (Innenstadt, Spielplätze, Schulhefte etc.).
Diesem gilt es gezielt zu begegnen und dezentrale Angebote in den Schulen und Stadtteilen anzubieten, die Extremismusprävention und Demokratiestärkung zum Ziel haben.
Hierbei gibt es inhaltliche Anknüpfungspunkte und strategische Synergien zur Arbeit der Koordinierungsstelle Teilhabe und Antidiskriminierung (TuA), in der auch das Bundesförderprogramm „Demokratie leben!“ verortet ist. Die TuA soll nun mit den ursprünglich geplanten Zuschuss-Mitteln in Höhe von 20.000€ pro Jahr eine Aufstockung um 0,25 VZÄ erhalten, indem diese Mittel zur Finanzierung dieses Stellenanteils eingesetzt und umgewidmet werden.
Mit dem Rechtsextremismusbeauftragten des Landkreises soll dabei eng zusammengearbeitet werden, um die präventive Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit für Stadt und Landkreis Lüneburg gezielt aufeinander abstimmen und umsetzen zu können.
Klima und Nachhaltigkeit
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Hochwertige Bildung |
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Freizeitangebote für Jugendliche |
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Weniger Ungleichheiten |
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+ |
- |
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Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit |
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x |
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Beteiligungsmöglichkeiten für alle zur Gestaltung der Stadtentwicklung |
x |
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Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen |
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x |
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Ergänzungen |
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+ |
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Extremismusprävention |
x |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Freiwillige Aufgabe
Ausgaben / Einnahmen:
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Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Zur Umsetzung der Maßnahme
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Investive Auszahlungen |
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Aufwendungen im Ergebnishaushalt |
20.000 |
20.400 |
20.800 |
21.200 |
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Folgekosten |
Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen) |
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Personalaufwand im Ergebnishaushalt |
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Einzahlungen / Erträge |
Investiv |
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Ergebnishaushalt |
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Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja
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sofern ja: |
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Haushaltsjahr: |
2025 |
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Mittelherkunft: |
laufender Ansatz |
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Teilhaushalt: |
Budget 0900 - Gleichstellungsbeauftragte |
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Produkt: |
11102701 - Gleichstellungsbeauftragte, Teilhabe und Antidiskriminierung |
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja / nein
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: nein
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan: ja / nein
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sofern ja: |
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Vollzeitäquivalent (VZÄ): |
0,25 |
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Vergütung: |
E 11, Stufe 4 |
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Personalaufwand befristet: |
ja nein |
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sofern ja, befristet bis |
bitte eintragen |
