Beschlussvorlage - BV/12258/25
Grunddaten
- Betreff:
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Kurzfristige Eigentumsübernahme von Hilfsgütern im Rahmen der Teilnahme der Hansestadt Lüneburg am Projekt "Verbesserung des Bevölkerungsschutzes und Wiederaufbau in kommunalen Partnerschaften mit der Ukraine" der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Katrin Schmäl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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11.12.2025
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Beschlussvorschlag
Der Annahme der Spende von Hilfsgütern aus dem Projekt „Verbesserung des Bevölkerungsschutzes und Wiederaufbau in kommunalen Partnerschaften mit der Ukraine“ im Wert von insgesamt 111.093 € durch die Hansestadt Lüneburg (§ 111 Abs. 8 NKomVG) und der Schenkung an die Solidaritätspartnerstadt Bila Zerkwa/Ukraine wird zugestimmt (kurzfristige Eigentumsübernahme).
Sachverhalt
Im August 2022 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH beauftragt, deutsche Kommunen bei der Beschaffung von Sachgütern zu unterstützen. 30 Kommunen hatten Hilfspakete entgegengenommen und diese an ihre ukrainischen Partner:innen weitergegeben. Unterstützt wurde die GIZ in diesem Projekt durch den Deutschen Städtetag und die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global.
In 2023 und 2024 wurde das Projekt fortgeführt und der Teilnehmendenkreis erweitert, sodass insgesamt bis zu 80 deutsche Kommunen partizipieren konnten, so auch die Hansestadt Lüneburg. Der Rat hatte am 01.06.2023 der kurzfristigen Eigentumsübernahme von Hilfsgütern aus dem Förderpaket "Bauhofausstattung" (VO/10680/23) im Rahmen der Teilnahme am Projekt KomDirekt der GIZ zugestimmt. In 2024 hat die Hansestadt Lüneburg als Partnerin der Stadt Braunschweig, die ebenfalls eine Solidaritätspartnerschaft mit Bila Zerkwa begründet hat, am Projekt teilgenommen und das Förderpaket „Mobilität“ an die Stadt Bila Zerkwa überführt. Die Annahme der Spende erfolgte über die Stadt Braunschweig (VO 24-23807).
Auch in 2025 wird das Projekt fortgeführt. Die Hansestadt Lüneburg hat ihr Interesse an der Teilnahme bekundet und im Vorfeld mit den Partnern in Bila Zerkwa besprochen, dass eine Projektteilnahme angestrebt wird und die Stadt Bila Zerkwa hat entsprechendes Interesse bekundet. Im September 2025 nahm die Hansestadt Lüneburg das Angebot an, dass aufgrund besonders günstiger Einkaufsbedingungen zusätzlich zur priorisierten noch eine zweite gewählte Option und somit ein Minibus mit Rollstuhlrampe und ein Multifunktionsradlader geliefert werden können, der Gesamtwert der beiden Pakete beläuft sich auf 111.093 Euro. Die Beschaffung der Sachgüter erfolgt über die GIZ und im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung, mit einer Auslieferung ist Anfang 2026 zu rechnen ist.
Im Rahmen der Projektteilnahme überträgt die GIZ kurzfristig das Eigentum der Hilfsgüter unentgeltlich an die Hansestadt Lüneburg, die eigenverantwortlich den Transport in die Partnerkommune organisiert. Da es sich bei den Sachgütern nicht um Vermögensgegenstände handelt, welche einen Nutzen für die Hansestadt Lüneburg entwickeln bzw. zur eigenen Aufgabenerledigung dauerhaft bestimmt sind, handelt es sich um einen durchlaufenden Posten. Der Eigentumsübergang von der GIZ an die Hansestadt Lüneburg findet bei Übergabe der Hilfsgüter statt und endet bei der Übernahme durch die Stadt Bila Zerkwa.
Wegen der kurzfristigen Eigentumsübernahme durch die Hansestadt Lüneburg sowie der anschließenden Weiterleitung der Güter in die Partnerkommune Bila Zerkwa (Ukraine) ist eine Entscheidung des Rates über die Annahme und Vermittlung der Zuwendung gemäß § 111 Absatz 8 NKomVG erforderlich. Begründet in der Besonderheit dieses Einzelfalls möchte die Verwaltung die Annahme der Zuwendung nicht im Rahmen der üblichen Vorgehensweise (Sammelmeldung durch II) beschließen lassen.
Aufgrund der Kriegssituation und sich ändernder Einfuhrbedingungen sind eventuelle Folgekosten schwer kalkulierbar, können sich aber auf Kosten im mittleren vierstelligen Bereich belaufen. Die Stiftung Hof Schlüter hat zugesagt den Transport zu gewährleisten.
