Beschlussvorlage - BV/12093/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Dem Antrag durch das Dezernat V “Bildung, Jugend und Soziales” auf Umwidmung von Fördermitteln für das Jahr 2025 aus dem Projekt Stadtteilmanagement/Stadtteilhäuser (Mehrgenerationenarbeit) an die Caritas (“Geschwister-Scholl-Haus”) i.H.v. €12.000,- bzw. an die Pfarrgemeinde St. Marien/St. Stephanus (“Mittagstisch”) i.H.v. €6.000,- wird nicht zugestimmt. Die formalen Voraussetzungen hinsichtlich der Antragsfrist sind nicht eingehalten.

 

Geänderte Beschlussempfehlung der Stiftungsräte der Hospitäler vom 06.10.2025:

 

Dem Antrag durch das Dezernat V “Bildung, Jugend und Soziales” auf Umwidmung von Fördermitteln für das Jahr 2025 aus dem Projekt Stadtteilmanagement/Stadtteilhäuser (Mehrgenerationenarbeit) an die Caritas (“Geschwister-Scholl-Haus”) i.H.v. €12.000,- bzw. an die Pfarrgemeinde St. Marien/St. Stephanus (“Mittagstisch”) i.H.v. €6.000,- wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Hansestadt Lüneburg stellt - durch das Dezernat V “Bildung, Jugend und Soziales” - den Antrag auf Umwidmung von bereits für 2025 zugesagten Fördermitteln aus der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 19.12.2024 der Gewährung von Fördermitteln für soziale Projekte durch die Stiftung zum Großen Heiligen Geist an die Hansestadt Lüneburg für 2025 zugestimmt, (Vorlage VO/11525/24). Dies beinhaltete u.a. einen Betrag von 348.290,- €, um damit das Projekt der Hansestadt Lüneburg in den Stadtteilhäusern das Stadtteilmanagement für Mehrgenerationenarbeit zu finanzieren. Nach aktualisierter Planung werden davon maximal 330.000,- € benötigt.

 

Es liegt dem Dezernat V „Soziales“ ein Antrag der Caritas auf zusätzliche Unterstützung des Geschwister-Scholl-Hauses für Mehrgenerationenarbeit für 2025 i.H.v. 12.000,- € vor.

In einem zweiten Antrag bittet die katholischen Pfarrgemeinde St. Marien/St. Stephanus kurzfristig um Unterstützung des Mittagstisches für 2025 i.H.v. 6.000,- €, um die Sommerschließzeit zu verkürzen. Der Förderzweck ist aufgrund der vorangeschrittenen Jahreszeit nicht mehr aktuell. Auf Nachfrage durch das Dez. V wurde ergänzend mitgeteilt, dass die eingehenden Spenden nicht mehr ausreichen, um das Angebot der Mittagstische vorzuhalten.

 

Die Stiftungsverwaltung sieht in beiden Anträgen einen engen Bezug zum Stiftungszweck und erachtet die Anträge als inhaltlich förderfähig.

 

Allerdings werden die formalen Voraussetzungen der Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln durch die Stiftungen Hospital zum Graal, Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof (in Kraft seit 01.07.2024) nicht erfüllt. Die Antragsfrist gem. §7 Abs. 1. (Anweisungen zum Verfahren, Antragsverfahren) ist nicht eingehalten: 01.10.2024 für das Förderjahr 2025.

 

Die Stiftungsverwaltung empfiehlt aufgrund des rechtlichen Rahmens, den sich die Gremien der Stiftung bzw. der Hansestadt Lüneburg durch die Förderrichtlinie gesetzt haben, die Anträge abzulehnen.

 

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass sowohl für das Projekt „Mehrgenerationenarbeit der Caritas im Geschwister-Scholl-Haus“ als auch für den „Mittagstisch der Gemeinde St.Marien/St. Stephanus“ für das Förderjahr 2026 Anträge i.H.v. €60.000,- bzw. von €12.000,- zur Beschlussfassung im Stiftungsrat vorliegen.

Darüber hinaus erhält die Caritas bereits in 2025 eine Förderung für das genannte Projekt – wie in den Vorjahren – von €20.000,-.

 

Reduzieren

Klima und Nachhaltigkeit

 

 

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:   nein

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...