Beschlussvorlage - BV/12064/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung sozialer Projekte aus Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Jahr 2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Lars Tammen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stiftungsrat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Graal
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist
|
Vorberatung
|
|
|
●
Bereit
|
|
Stiftungsrat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof
|
Vorberatung
|
|
|
●
Bereit
|
|
Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Graal
|
Vorberatung
|
|
|
●
Bereit
|
|
Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
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|
●
Geplant
|
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Rat der Hansestadt Lüneburg
|
Entscheidung
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11.12.2025
|
Beschlussvorschlag
Die Förderung für das Haushaltsjahr 2026 folgender Einrichtungen / Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird wie folgt beschlossen.
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über Hansestadt Lüneburg: |
Antrag 2026 |
Empfehlung Bereich „Soziales“ |
Beschluss Stiftungsrat |
|
Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN) |
282.939,00 € |
282.939,00 € |
|
|
Stadtteilmanagement (Mehrgenerationenarbeit) |
322.500,00 € |
322.500,00 € |
|
|
Mehrgenerationenhaus (im Geschwister-Scholl-Haus) |
60.000,00 € |
37.400,00 € |
|
|
Tafel e.V. |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
|
|
Förderung interkulturelle Begegnungsstätte Mosaique |
85.000,00 € |
61.800,00 € |
|
|
Kindertafel Paul-Gerhard-Gemeinde |
60.000,00 € |
30.000,00 € |
|
|
Paritätischer - Freiwilligenagentur |
27.000,00 € |
20.700,00 € |
|
|
WerkStadt Lüneburg (Beschluss 2025: €16.000,-) |
24.069,00 € |
13.909,00 € |
|
|
neu: Mittagstisch St. Marien |
12.000,00 € |
12.000,00 € |
|
|
|
|
|
|
|
direkt über Stiftungsverwaltung: |
|
|
|
|
Antrag Ratsbücherei/Mehrgenerationenangebote |
28.500,00 € |
28.500,00 € |
|
|
Museumsstiftung |
- € |
- € |
|
|
Zuschuss Hospital zum Graal |
70.000,00 € |
70.000,00 € |
|
|
Transferaufwendungen |
977.008,00 € |
884.748,00 € |
|
Infolge weiterer Erörterungen nach der Stiftungsratssitzung am 06.10.25 zwischen Dezernat V „Bildung, Jugend und Soziales“, der Stiftungsverwaltung und den Antragstellern wird die Empfehlung des Dezernats „Soziales“ wie folgt angepasst:
Die Förderung für das Haushaltsjahr 2026 folgender Einrichtungen / Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird wie folgt beschlossen.
|
über Hansestadt Lüneburg: |
Antrag 2026 |
Empfehlung Bereich „Soziales“ |
Beschluss Stiftungsrat |
|
Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN) |
282.939,00 € |
282.939,00 € |
|
|
Stadtteilmanagement (Mehrgenerationenarbeit) |
322.500,00 € |
314.500,00 € |
|
|
Mehrgenerationenhaus (im Geschwister-Scholl-Haus) |
60.000,00 € |
30.000,00 € |
|
|
Tafel e.V. |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
|
|
Förderung interkulturelle Begegnungsstätte Mosaique |
85.000,00 € |
60.000,00 € |
|
|
Kindertafel Paul-Gerhard-Gemeinde |
60.000,00 € |
50.000,00 € |
|
|
Paritätischer - Freiwilligenagentur |
27.000,00 € |
20.700,00 € |
|
|
WerkStadt Lüneburg (Beschluss 2025: €16.000,-) |
24.069,00 € |
10.000,00 € |
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|
neu: Mittagstisch St. Marien |
12.000,00 € |
12.000,00 € |
|
|
|
|
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|
|
direkt über Stiftungsverwaltung: |
|
|
|
|
Antrag Ratsbücherei/Mehrgenerationenangebote |
28.500,00 € |
28.500,00 € |
|
|
Museumsstiftung |
- € |
- € |
|
|
Zuschuss Hospital zum Graal |
70.000,00 € |
- € |
|
|
Transferaufwendungen |
977.008,00 € |
813.639,00 € |
|
Sachverhalt
In der „Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln durch die Stiftungen Hospital zum Graal,
Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof“ heißt es unter anderem:
„Neben der vorrangigen Gewährung von Unterkunft in den Stiftungsgebäuden gewähren die Stiftungen auch Zuwendungen für soziale, mildtätige und gemeinnützige Zwecke für sozial Bedürftige und Benachteiligte, besonders im Bereich der Altenhilfe, in der Hansestadt Lüneburg. Die Stiftungen verwenden dazu die aus laufenden Erträgen erwirtschafteten Überschüsse. Ziel der Förderung ist es, sozial bedürftigen und benachteiligten Personen eine angemessene Lebensqualität zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere auch die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschließlich Bildung und Kultur. Menschenwürde, soziale Gerechtigkeit und lokale Solidarität sind darin zu verwirklichende Werte. Praktische Hilfe durch Begegnung, Beratung und Unterstützung im Alltagsleben verdienen deshalb besondere Aufmerksamkeit.“ (Satzung und Förderrichtlinie sind als Anlagen angefügt).
Unter den drei Hospitalstiftungen zum Graal, St. Nikolaihof und zum Großen Heiligen Geist steht letztere am wirtschaftlich stärksten da und kann nach §4 der Stiftungssatzung zusätzlich zum originären Stiftungszweck der vorrangigen Gewährung von Unterkunft in den Stiftungsgebäuden, Projekte im Sinne des Stiftungszweckes unterstützen.
Die vorrangige Gewährung von Unterkunft für die Zielgruppe gemäß Wohnungsvergaberichtlinie und die damit verbundenen erheblichen Investitionen führen dazu, dass Ausschüttungen nach §4 der Stiftungssatzung über die Jahre deutlich schwanken:
|
Ansatz 2024 |
Ansatz 2025 |
Ansatz 2026 |
Planung 2027 |
Planung 2028 |
Planung 2029 |
|
1.071.339,00 € |
908.090,00 € |
813.800,00 € |
736.800,00 € |
736.800,00 € |
666.800,00 € |
Zur Erfüllung des Förderzweckes haben die Stiftungsverwaltung die im Folgenden genann-
ten und als Anlage angefügten Förderanträge fristgerecht erreicht. Die Summe der Anträge beläuft sich auf insgesamt €977.008,- gegenüber einer im Haushaltsplan festgelegten Summe für 2026 von €813.800,-.
Gemäß § 6 Abs. 1 der Förderrichtlinie hat die Stiftungsverwaltung die formalen Fördervoraussetzungen überprüft. Zusätzlich hat das Dezernat V „Bildung, Jugend und Soziales“ die Anträge aus fachlicher Sicht eingeschätzt und Empfehlungen zur Förderhöhe abgegeben. Die Einstufung liegt ebenfalls als Anlage (Tabellenform) bei und dient der Entscheidungsfindung der Gremienmitglieder. Mitarbeiter des Dezernat V werden während der Stiftungsratssitzung für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Nach § 4 der Stiftungssatzungen dürfen Zuwendungen an die Hansestadt Lüneburg oder an andere gemeinnützige Stiftungen geleistet werden, soweit damit Zwecke erfüllt werden, die denen der Stiftungen vergleichbar sind. Aus diesem Grund listet die Hansestadt Lüneburg in ihrem Antrag fristgerecht eingegangene Förderanträge anderer gemeinnütziger Organisationen zur Mittelweiterleitung durch die Hansestadt auf. Die Projekte „SPN“ und „Stadtteilmanagement“ sind eigene Anträge der Hansestadt und zu Beginn des mehrteiligen Antrags aufgeführt.
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über Hansestadt Lüneburg: |
2025 |
Antrag 2026 |
Empfehlung Dezernat V |
NEU: Empfehlung Dezernat V |
|
Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN) |
240.600 |
282.939,00 € |
282.939,00 € |
282.939,00 € |
|
Stadtteilmanagement (Mehrgenerationenarbeit) |
348.290 |
322.500,00 € |
322.500,00 € |
314.500,00 € |
|
Mehrgenerationenhaus (im Geschwister-Scholl-Haus) |
20.000 |
60.000,00 € |
37.400,00 € |
30.000,00 € |
|
Tafel e.V. |
5.000 |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
5.000,00 € |
|
Förderung interkulturelle Begegnungsstätte Mosaique |
50.000 |
85.000,00 € |
61.800,00 € |
60.000,00 € |
|
Kindertafel Paul-Gerhard-Gemeinde |
60.000 |
60.000,00 € |
30.000,00 € |
50.000,00 € |
|
Paritätischer - Freiwilligenagentur |
18.000 |
27.000,00 € |
20.700,00 € |
20.700,00 € |
|
WerkStadt Lüneburg (Beschluss 2025: €16.000,-) |
6.000 |
24.069,00 € |
13.909,00 € |
10.000,00 € |
|
neu: Mittagstisch St. Marien |
0 |
12.000,00 € |
12.000,00 € |
12.000,00 € |
|
|
|
|
|
|
|
direkt über Stiftungsverwaltung: |
|
|
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|
|
Ratsbücherei/Mehrgenerationenangebote |
25.600 |
28.500,00 € |
28.500,00 € |
28.500,00 € |
|
Museumsstiftung |
54.600 |
- € |
- € |
- € |
|
Zuschuss Hospital zum Graal |
70.000 |
70.000,00 € |
70.000,00 € |
- € |
|
Paul-Gerhardt-Gemeinde, INVESTIV |
|
nachrichtlich: €105.000,- |
|
|
|
Transferaufwendungen |
898.090 |
977.008,00 € |
884.748,00 € |
813.639,00 € |
Infolge weiterer Erörterungen nach der Stiftungsratssitzung am 06.10.25 zwischen Dezernat V „Bildung, Jugend und Soziales“, der Stiftungsverwaltung und den Antragstellern wird die Empfehlung des Dezernats „Soziales“ angepasst.
Insbesondere wurde auf Anraten des Stiftungsrates die Kürzung des Förderwunsches für das Projekt „Paul-Gerhardt-Haus“ noch einmal geprüft. Mögliche Auswirkungen wurden direkt beim evangelisch-lutherischen Kirchenkreis sowie der Kirchengemeinde Lüne hinterfragt. Der vorgeschlagenen Kürzung beim Antrag des Paul-Gerhardt-Hauses von €60.000,- auf €30.000,- lag die Annahme zugrunde, dass Personalkosten (halbe Stelle Diakonin Stoffregen) vom Kirchenkreis getragen werden. Dieser hat aber nur eine Stellenhülle geschaffen, die sich ausschließlich aus Fremdmitteln finanzieren soll. Mit dieser Kürzung würde eine halbe Stelle der Gemeinde Lüne voraussichtlich wegfallen und auf eine andere Kirchengemeinde übertragen. Damit ist das Projekt „Kindertafel“/ Stadtteilarbeit akut gefährdet. Das kann aus Sicht der Stiftungsverwaltung und des Dezernats „Soziales“ nicht im Sinne der Stiftung mit der nachhaltigen Förderung des Projekts über viele Jahre sein. Die Paul-Gerhardt-Gemeinde erhält seit 2018 jährlich €50.000,- aus dem Stiftungshaushalt, bis 2024 einschließlich. Für 2025 wurden erstmalig €60.000,- beantragt und ausgezahlt. Für 2026 sind bekanntlich €60.000,- beantragt.
Als Fazit wird vorgeschlagen, den Antrag auf das Niveau der Vorjahre (€50.000,-) zu senken. Im Gegenzug wurde die Höhe der weiteren Projektanträge überprüft und es kam zu Anpassungen, die aus Sicht der Verwaltung nicht zur Gefährdung einzelner Projekte führen werden.
Der aus kaufmännischer Vorsicht geplante Zuschuss an die Stiftung Hospital zum Graal wird für 2026 nicht benötigt.
Der Ihnen bekannte Förderantrag der Paul-Gerhardt-Gemeinde auf Investitionskostenzuschuss i.H.v. €105.000,- (VO/11789/25 vom 24.03.2025) ist hier nicht aufgeführt. Die Stiftungsverwaltung strebt an, die Summe durch Einsparungen bei geplanten Investitionen aus dem Haushaltsjahr 2025 potenziell bereitzustellen. Eine Beschlussvorlage hierzu ist für die folgende Sitzung am 01.12.2025 vorgesehen.
Die Projekte, die die Hansestadt Lüneburg zur Weiterleitung beantragt, sind im anliegenden Sammeldokument zusammengefasst.
Die Ratsbücherei hat ihren Antrag direkt bei der Stiftungsverwaltung gestellt. Gemäß dem Leitsatz „Miteinander-Füreinander“ möchte die Ratsbücherei Kaltenmoor einen Beitrag dazu leisten, für alle Generationen gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten im Stadtteil zu schaffen. Verschiedene Projekte speziell in der Senioren- und Mehrgenerationenarbeit sollen die Attraktivität des Lebensumfeldes fördern und den erwachsenen LeserInnen Unterstützung bieten, um sich selbst zu engagieren und mitzugestalten.
Verschiedene Teilprojekte wurden dem Stiftungsrat am 18.08.2025 von den Mitarbeitern der Ratsbücherei vorgestellt (MV/12003/25).
Gemäß Satzung beantragt auch die Museumsstiftung direkt bei der Stiftungsverwaltung. Die Förderanträge der Museumsstiftung sind deutlich verfristet eingegangen und können für das Förderjahr 2026 keine Berücksichtigung finden. Die Museumsstiftung ist im Jahresverlauf wiederholt auf die Antragsfrist 01.08.2025 hingewiesen worden, zuletzt Anfang Juli 2025. Zur Information sind die Förderanträge über zusammen €79.400,- angefügt. Eine inhaltliche Prüfung durch die Stiftungsverwaltung erfolgte nicht.
Eine potenzielle Umwidmung von ggfs. für das Förderjahr 2026 nicht benötigten Fördergeldern der dann bewilligten Projekte 2026 zu Gunsten der Projekte 2026 der Museumsstiftung kann – auch nach weiterer Prüfung der Stiftungsverwaltung – aufgrund Verfristung nicht erfolgen. Dazu ist eine Änderung der Förderrichtlinie notwendig.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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|
Gesundheit und Wohlergehen |
++ |
+ |
- |
-- |
|
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Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten |
++ |
|
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Gesundheitsförderung und Prävention |
++ |
|
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|
Verringerung aller Formen der Armut |
|
+ |
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Hochwertige Bildung |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
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Kulturförderung |
|
+ |
|
|
|
Weniger Ungleichheiten |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
|
Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit |
|
+ |
|
|
|
Nachhaltiges Wirtschaftswachstum |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
|
Schaffung von Arbeitsplätzen |
|
+ |
|
|
|
Ergänzungen |
++ |
+ |
- |
-- |
|
|
|
Unterstützung von benachteiligten und bedürftigen Menschen, insbesondere in der Altenhilfe |
++ |
|
|
|
|
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|
|
|
|
(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
Freiwillige Aufgabe
Ausgaben / Einnahmen:
|
|
|
Aktuelles HH-Jahr |
HH-Jahr + 1 |
HH-Jahr + 2 |
HH-Jahr + 3 |
HH-Jahr + 4 |
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Zur Umsetzung der Maßnahme
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Investive Auszahlungen |
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|
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Aufwendungen im Ergebnishaushalt |
|
813.800€ |
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|
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Folgekosten |
Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen) |
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Personalaufwand im Ergebnishaushalt |
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|
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Einzahlungen / Erträge |
Investiv |
|
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|
Ergebnishaushalt |
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|
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|
Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja
|
sofern ja: |
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|
Haushaltsjahr: |
2026 |
|
Mittelherkunft: |
laufender Ansatz |
|
Produkt: |
Einrichtungen und Dienste für sozial Bedürftige und Benachteiligte / Soziale Einrichtungen für Ältere“ |
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: nein
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: ja
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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236,4 kB
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2
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73,1 kB
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4,8 MB
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4
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42,1 kB
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1.017 kB
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|
6
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(wie Dokument)
|
331,3 kB
|
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|
7
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(wie Dokument)
|
471,7 kB
|
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|
8
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(wie Dokument)
|
919,9 kB
|
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|
9
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(wie Dokument)
|
9,7 MB
|
|||
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10
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
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|
11
|
(wie Dokument)
|
432,2 kB
|
|||
|
12
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|
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|
13
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(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
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14
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(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
