Beschlussvorlage - BV/12064/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Förderung für das Haushaltsjahr 2026 folgender Einrichtungen / Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird wie folgt beschlossen.

über Hansestadt Lüneburg:

Antrag 2026

Empfehlung Bereich „Soziales“

Beschluss Stiftungsrat

Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN)

       282.939,00 €

       282.939,00 €

 

Stadtteilmanagement (Mehrgenerationenarbeit)

       322.500,00 €

       322.500,00 €

 

Mehrgenerationenhaus (im Geschwister-Scholl-Haus)

         60.000,00 €

         37.400,00 €

 

Tafel e.V.

           5.000,00 €

           5.000,00 €

 

Förderung interkulturelle Begegnungsstätte Mosaique

         85.000,00 €

         61.800,00 €

 

Kindertafel Paul-Gerhard-Gemeinde

         60.000,00 €

         30.000,00 €

 

Paritätischer - Freiwilligenagentur

         27.000,00 €

         20.700,00 €

 

WerkStadt Lüneburg (Beschluss 2025: €16.000,-)

         24.069,00 €

         13.909,00 €

 

neu: Mittagstisch St. Marien

         12.000,00 €

         12.000,00 €

 

 

 

 

 

direkt über Stiftungsverwaltung:

 

 

 

Antrag Ratsbücherei/Mehrgenerationenangebote

         28.500,00 €

         28.500,00 €

 

Museumsstiftung

                     -  

                     -  

 

Zuschuss Hospital zum Graal

         70.000,00 €

         70.000,00 €

 

Transferaufwendungen

    977.008,00 €

    884.748,00 €

 

Infolge weiterer Erörterungen nach der Stiftungsratssitzung am 06.10.25 zwischen Dezernat V „Bildung, Jugend und Soziales“, der Stiftungsverwaltung und den Antragstellern wird die Empfehlung des Dezernats „Soziales“ wie folgt angepasst:

 

Die Förderung für das Haushaltsjahr 2026 folgender Einrichtungen / Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird wie folgt beschlossen.

 

 

über Hansestadt Lüneburg:

Antrag 2026

Empfehlung Bereich „Soziales“

Beschluss Stiftungsrat

Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN)

       282.939,00 €

282.939,00 €

 

Stadtteilmanagement (Mehrgenerationenarbeit)

       322.500,00 €

314.500,00 €

 

Mehrgenerationenhaus (im Geschwister-Scholl-Haus)

         60.000,00 €

30.000,00 €

 

Tafel e.V.

           5.000,00 €

5.000,00 €

 

Förderung interkulturelle Begegnungsstätte Mosaique

         85.000,00 €

60.000,00 €

 

Kindertafel Paul-Gerhard-Gemeinde

         60.000,00 €

50.000,00 €

 

Paritätischer - Freiwilligenagentur

         27.000,00 €

20.700,00 €

 

WerkStadt Lüneburg (Beschluss 2025: €16.000,-)

         24.069,00 €

10.000,00 €

 

neu: Mittagstisch St. Marien

         12.000,00 €

12.000,00 €

 

 

 

 

 

direkt über Stiftungsverwaltung:

 

 

 

Antrag Ratsbücherei/Mehrgenerationenangebote

         28.500,00 €

28.500,00 €

 

Museumsstiftung

                     -  

                  -  

 

Zuschuss Hospital zum Graal

         70.000,00 €

                  -  

 

Transferaufwendungen

    977.008,00 €

813.639,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

In der „Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln durch die Stiftungen Hospital zum Graal,

Hospital zum Großen Heiligen Geist und Hospital St. Nikolaihof“ heißt es unter anderem:

„Neben der vorrangigen Gewährung von Unterkunft in den Stiftungsgebäuden gewähren die Stiftungen auch Zuwendungen für soziale, mildtätige und gemeinnützige Zwecke für sozial Bedürftige und Benachteiligte, besonders im Bereich der Altenhilfe, in der Hansestadt Lüneburg. Die Stiftungen verwenden dazu die aus laufenden Erträgen erwirtschafteten Überschüsse. Ziel der Förderung ist es, sozial bedürftigen und benachteiligten Personen eine angemessene Lebensqualität zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere auch die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschließlich Bildung und Kultur. Menschenwürde, soziale Gerechtigkeit und lokale Solidarität sind darin zu verwirklichende Werte. Praktische Hilfe durch Begegnung, Beratung und Unterstützung im Alltagsleben verdienen deshalb besondere Aufmerksamkeit.“ (Satzung und Förderrichtlinie sind als Anlagen angefügt).

 

Unter den drei Hospitalstiftungen zum Graal, St. Nikolaihof und zum Großen Heiligen Geist steht letztere am wirtschaftlich stärksten da und kann nach §4 der Stiftungssatzung zusätzlich zum originären Stiftungszweck der vorrangigen Gewährung von Unterkunft in den Stiftungsgebäuden, Projekte im Sinne des Stiftungszweckes unterstützen.

 

Die vorrangige Gewährung von Unterkunft für die Zielgruppe gemäß Wohnungsvergaberichtlinie und die damit verbundenen erheblichen Investitionen führen dazu, dass Ausschüttungen nach §4 der Stiftungssatzung über die Jahre deutlich schwanken:

Ansatz 2024

Ansatz 2025

Ansatz 2026

Planung 2027

Planung 2028

Planung 2029

   1.071.339,00 €

   908.090,00 €

   813.800,00 €

   736.800,00 €

   736.800,00 €

   666.800,00 €

 

Zur Erfüllung des Förderzweckes haben die Stiftungsverwaltung die im Folgenden genann-

ten und als Anlage angefügten Förderanträge fristgerecht erreicht. Die Summe der Anträge beläuft sich auf insgesamt €977.008,- gegenüber einer im Haushaltsplan festgelegten Summe für 2026 von €813.800,-.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 der Förderrichtlinie hat die Stiftungsverwaltung die formalen Fördervoraussetzungen überprüft. Zusätzlich hat das Dezernat V „Bildung, Jugend und Soziales“ die Anträge aus fachlicher Sicht eingeschätzt und Empfehlungen zur Förderhöhe abgegeben. Die Einstufung liegt ebenfalls als Anlage (Tabellenform) bei und dient der Entscheidungsfindung der Gremienmitglieder. Mitarbeiter des Dezernat V werden während der Stiftungsratssitzung für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

Nach § 4 der Stiftungssatzungen dürfen Zuwendungen an die Hansestadt Lüneburg oder an andere gemeinnützige Stiftungen geleistet werden, soweit damit Zwecke erfüllt werden, die denen der Stiftungen vergleichbar sind. Aus diesem Grund listet die Hansestadt Lüneburg in ihrem Antrag fristgerecht eingegangene Förderanträge anderer gemeinnütziger Organisationen zur Mittelweiterleitung durch die Hansestadt auf. Die Projekte „SPN“ und „Stadtteilmanagement“ sind eigene Anträge der Hansestadt und zu Beginn des mehrteiligen Antrags aufgeführt.

 

über Hansestadt Lüneburg:

2025

Antrag 2026

Empfehlung Dezernat V

NEU: Empfehlung Dezernat V

Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN)

240.600

       282.939,00 €

       282.939,00 €

282.939,00 €

Stadtteilmanagement (Mehrgenerationenarbeit)

348.290

       322.500,00 €

       322.500,00 €

314.500,00 €

Mehrgenerationenhaus (im Geschwister-Scholl-Haus)

20.000

         60.000,00 €

         37.400,00 €

30.000,00 €

Tafel e.V.

5.000

           5.000,00 €

           5.000,00 €

5.000,00 €

Förderung interkulturelle Begegnungsstätte Mosaique

50.000

         85.000,00 €

         61.800,00 €

60.000,00 €

Kindertafel Paul-Gerhard-Gemeinde

60.000

         60.000,00 €

         30.000,00 €

50.000,00 €

Paritätischer - Freiwilligenagentur

18.000

         27.000,00 €

         20.700,00 €

20.700,00 €

WerkStadt Lüneburg (Beschluss 2025: €16.000,-)

6.000

         24.069,00 €

         13.909,00 €

10.000,00 €

neu: Mittagstisch St. Marien

0

         12.000,00 €

         12.000,00 €

12.000,00 €

 

 

 

 

 

direkt über Stiftungsverwaltung:

 

 

 

 

Ratsbücherei/Mehrgenerationenangebote

25.600

         28.500,00 €

         28.500,00 €

28.500,00 €

Museumsstiftung

54.600

                     -  

                     -  

                  -  

Zuschuss Hospital zum Graal

70.000

         70.000,00 €

         70.000,00 €

                  -  

Paul-Gerhardt-Gemeinde, INVESTIV

 

 nachrichtlich: €105.000,-

 

 

Transferaufwendungen

898.090

    977.008,00 €

    884.748,00 €

813.639,00 €

 

Infolge weiterer Erörterungen nach der Stiftungsratssitzung am 06.10.25 zwischen Dezernat V „Bildung, Jugend und Soziales“, der Stiftungsverwaltung und den Antragstellern wird die Empfehlung des Dezernats „Soziales“ angepasst.

Insbesondere wurde auf Anraten des Stiftungsrates die Kürzung des Förderwunsches für das Projekt „Paul-Gerhardt-Haus“ noch einmal geprüft. Mögliche Auswirkungen wurden direkt beim evangelisch-lutherischen Kirchenkreis sowie der Kirchengemeinde Lüne hinterfragt. Der vorgeschlagenen Kürzung beim Antrag des Paul-Gerhardt-Hauses von €60.000,- auf €30.000,- lag die Annahme zugrunde, dass Personalkosten (halbe Stelle Diakonin Stoffregen) vom Kirchenkreis getragen werden. Dieser hat aber nur eine Stellenhülle geschaffen, die sich ausschließlich aus Fremdmitteln finanzieren soll. Mit dieser Kürzung würde eine halbe Stelle der Gemeinde Lüne voraussichtlich wegfallen und auf eine andere Kirchengemeinde übertragen. Damit ist das Projekt „Kindertafel“/ Stadtteilarbeit akut gefährdet. Das kann aus Sicht der Stiftungsverwaltung und des Dezernats „Soziales“ nicht im Sinne der Stiftung mit der nachhaltigen Förderung des Projekts über viele Jahre sein. Die Paul-Gerhardt-Gemeinde erhält seit 2018 jährlich €50.000,- aus dem Stiftungshaushalt, bis 2024 einschließlich. Für 2025 wurden erstmalig €60.000,- beantragt und ausgezahlt. Für 2026 sind bekanntlich €60.000,- beantragt.

Als Fazit wird vorgeschlagen, den Antrag auf das Niveau der Vorjahre (€50.000,-) zu senken. Im Gegenzug wurde die Höhe der weiteren Projektanträge überprüft und es kam zu Anpassungen, die aus Sicht der Verwaltung nicht zur Gefährdung einzelner Projekte führen werden.

 

Der aus kaufmännischer Vorsicht geplante Zuschuss an die Stiftung Hospital zum Graal wird für 2026 nicht benötigt.

 

Der Ihnen bekannte Förderantrag der Paul-Gerhardt-Gemeinde auf Investitionskostenzuschuss i.H.v. €105.000,- (VO/11789/25 vom 24.03.2025) ist hier nicht aufgeführt. Die Stiftungsverwaltung strebt an, die Summe durch Einsparungen bei geplanten Investitionen aus dem Haushaltsjahr 2025 potenziell bereitzustellen. Eine Beschlussvorlage hierzu ist für die folgende Sitzung am 01.12.2025 vorgesehen.

 

Die Projekte, die die Hansestadt Lüneburg zur Weiterleitung beantragt, sind im anliegenden Sammeldokument zusammengefasst.

 

Die Ratsbücherei hat ihren Antrag direkt bei der Stiftungsverwaltung gestellt. Gemäß dem Leitsatz „Miteinander-Füreinander“ möchte die Ratsbücherei Kaltenmoor einen Beitrag dazu leisten, für alle Generationen gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten im Stadtteil zu schaffen. Verschiedene Projekte speziell in der Senioren- und Mehrgenerationenarbeit sollen die Attraktivität des Lebensumfeldes fördern und den erwachsenen LeserInnen Unterstützung bieten, um sich selbst zu engagieren und mitzugestalten.

Verschiedene Teilprojekte wurden dem Stiftungsrat am 18.08.2025 von den Mitarbeitern der Ratsbücherei vorgestellt (MV/12003/25).

 

Gemäß Satzung beantragt auch die Museumsstiftung direkt bei der Stiftungsverwaltung. Die Förderanträge der Museumsstiftung sind deutlich verfristet eingegangen und können für das Förderjahr 2026 keine Berücksichtigung finden. Die Museumsstiftung ist im Jahresverlauf wiederholt auf die Antragsfrist 01.08.2025 hingewiesen worden, zuletzt Anfang Juli 2025. Zur Information sind die Förderanträge über zusammen €79.400,- angefügt. Eine inhaltliche Prüfung durch die Stiftungsverwaltung erfolgte nicht.

Eine potenzielle Umwidmung von ggfs. für das Förderjahr 2026 nicht benötigten Fördergeldern der dann bewilligten Projekte 2026 zu Gunsten der Projekte 2026 der Museumsstiftung kann – auch nach weiterer Prüfung der Stiftungsverwaltung – aufgrund Verfristung nicht erfolgen. Dazu ist eine Änderung der Förderrichtlinie notwendig.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten

++

 

 

 

Gesundheitsförderung und Prävention

++

 

 

 

Verringerung aller Formen der Armut

 

+

 

 

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Kulturförderung

 

+

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

 

+

 

 

Nachhaltiges Wirtschaftswachstum

++

+

-

--

 

Schaffung von Arbeitsplätzen

 

+

 

 

Ergänzungen

++

+

-

--

 

Unterstützung von benachteiligten und bedürftigen Menschen, insbesondere in der Altenhilfe

++

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Freiwillige Aufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Investive Auszahlungen

 

 

 

 

 

Aufwendungen

im

Ergebnishaushalt

 

813.800€

 

 

 

Folgekosten

Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen)

 

 

 

 

 

Personalaufwand im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Einzahlungen / Erträge

Investiv

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2026

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

Produkt:

Einrichtungen und Dienste für sozial Bedürftige und Benachteiligte /

Soziale Einrichtungen für Ältere“

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

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Anlagen

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