Beschlussvorlage - BV/12223/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an die Paul-Gerhardt-Gemeinde in Höhe von insgesamt 105.000,00 € aus Mitteln des Hospitals zum Großen Heiligen Geist für das Jahr 2026 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Die Paul-Gerhardt-Gemeinde mit Sitz in Lüneburg hat mit Schreiben vom 12.03.2025 einen anteiligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 105.000 € für die Modernisierung und bauliche Entwicklung des Paul-Gerhardt-Hauses beantragt.

 

Details zum Vorhaben ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Förderantrag.

 

Der Antrag wurde in der Sitzung am 24.03.2025 unter VO/11789/25 bereits direkt durch die Diakonin der Paul-Gerhardt-Gemeinde, Frau Stoffregen, vorgestellt und in der Sitzung am 06.10.2025 in der Sitzungsvorlage „Förderung sozialer Projekte aus Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Jahr 2026“ (BV/12065/25) nachrichtlich aufgeführt.

 

Im Rahmen der Modernisierung und baulichen Entwicklung des Paul-Gerhardt-Hauses wird ein Investitionskostenzuschuss für das Teilprojekt „Miteinander – Wohnen im Paul-Gerhardt-Haus“ beantragt; insbesondere für die Herstellung einer Gäste- und Notwohnung. Der Anteil der Seniorinnen und Senioren in den Stadtteilen Lüne-Moorfeld und Neu Hagen wächst überdurchschnittlich. Das Paul-Gerhardt-Haus wird seit Jahren durch die Hospitalstiftungen für seine stadtteilorientierte Arbeit für benachteiligte und bedürftige Menschen, vorrangig für die Aufgabe der Seniorenarbeit unterstützt. Nach der inhaltlichen Weiterentwicklung werden Modernisierung und bauliche Veränderungen des Hauses notwendig.

Der Förderantrag bezieht sich auf den speziellen Abschnitt der Errichtung einer barrierefreien Gäste- bzw. Notwohnung, die überwiegend von Senioren genutzt werden soll. In jedem Fall handelt es sich bei den künftigen Nutzern um Personen, die im allgemeinen Wohnungsmarkt benachteiligt sind und vorübergehend eine Unterkunft benötigen: ältere Menschen, die befristet eine barrierefreie Wohnung brauchen. Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation kurzfristig eine Herberge auf Zeit benötigen. Z.B. obdachlose Menschen, Jugendliche, die auf Zeit wegen familiärer Konflikte nicht in der eigenen Häuslichkeit leben können, Frauen oder Männer, die aufgrund familiärer Konflikte zeitweise nicht in der eigenen Häuslichkeit leben können.

 

In der Stiftungssatzung heißt es “(Unterstützung von) Einrichtungen sowie Diensten für sozial Bedürftige und Benachteiligte, besonders im Bereich der Altenhilfe.“ (§2 Abs. 1 i.V.m. §4 S.2 der Stiftungssatzung). In der Förderrichtlinie Ziffer 2 heißt es dazu „Der Zuwendungszweck wird vorzugsweise erfüllt, wenn die Lebensqualität insbesondere älterer Personen in der Hansestadt Lüneburg verbessert wird, indem die Beschaffung und Erhaltung altersgerechter Wohnungen und eines entsprechenden Umfeldes unterstützt, … wird“.

Die Förderung der Paul-Gerhardt-Gemeinde erfüllt den Zweck, der mit denen der Hospitalstiftung vergleichbar ist.

 

Die Summe kann durch zeitliche Verschiebungen bei den geplanten Hochbaumaßnahmen „Am Wienebütteler Weg“ (I-Nr.12-315-006 bzw. 12-315-007) aus dem Doppelhaushalt 2025/2026 des Hospitals zum Großen Heiligen Geist in 2026 bereit gestellt werden.

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Nachhaltige Städte und Gemeinden

++

+

-

--

 

Sporteinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche (Frei-) Räume mit Erholungsmöglichkeiten

++

 

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

++

+

-

--

 

Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten

++

 

 

 

Verringerung aller Formen der Armut

 

+

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

 

+

 

 

Ergänzungen

++

+

-

--

 

Unterstützung von benachteiligten und bedürftigen Menschen, insbesondere in der Altenhilfe

++

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Freiwillige Aufgabe

 

Ausgaben:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 2026

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Investive Auszahlungen

./.

105.000,00 €

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2026

Mittelherkunft:

Haushaltsausgaberest bzw. laufender Ansatz 2026

Investitionsnummer:

12-315-006 bzw. 12-315-007

Teilhaushalt:

Hospital z. Großen Heiligen Geist / 1001

Produkt:

31501

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

 

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Anlagen

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