Antrag - BV/12164/25-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung bittet um Entscheidung zur Empfehlung des Sozialausschusses vom 18. November 2025, nach der für den Bewilligungszeitraum 2026 einmalig von der Sozialfondsrichtlinie abgewichen werden und die vom Träger diversu e.V. beantragte Zuwendung in Höhe von 15.000 € trotz Fristversäumnisses vom Rat genehmigt werden soll.

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Sachverhalt

Gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen (Sozialfondsrichtlinie-SozFRL) fördert die Hansestadt Lüneburg Projekte sowie Maßnahmen, die einen messbaren positiven Beitrag zur sozialen Entwicklung und zum Gemeinwohl leisten. Der Umfang der Fördermittel ist auf die im Haushalt festgeschriebenene Summe begrenzt und beträgt mindestens 70.000 €.
Die Antragsfrist beginnt am 01.01. und endet am 31.08. eines Jahres für eine Förderung im darauffolgenden Jahr, vgl. Pkt 7.1 SozFRL. Auf diese Frist wird regelmäßig hingewiesen, u.a. in den Zuwendungsbescheid für das Jahr 2025 und auf der Webseite der Hansestadt (hansestadt-lueneburg.de). Bewilligungsbehörde ist die Oberbürgermeisterin der Hansestadt Lüneburg im Einvernehmen mit dem zuständigen Fachausschuss des Rates, d.h. dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt.

 

Dieser hat in seiner Sitzung am 18.11.2025 über die Gewährung von Zuwendungen aus der Richtlinie beraten und Empfehlungen zur Auszahlung ausgesprochen. Danach hat der Sozialausschuss die von der Verwaltung empfohlene Gewährung von Zuwendungen in Höhe von 60.762,40 € befürwortet. Im Sozialfonds verbleibt damit ein Restbetrag von 9.237,60 €.

 

Zwei fristgerecht eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden, da sie dem Förderzweck der Sozialfondrichtlinie nicht entsprechen.

 

Der Träger diversu e.V. hat im Jahr 2025 eine Zuwendung mit dem oben erwähnten Hinweis erhalten. Der Antrag von diversu e.V. auf eine Förderung nach der Sozialfondsrichtlinie für das Jahr 2026 ist am 16.10.2025 und damit verspätet eingereicht worden. Aufgrund der Vorgaben der Richtlinie kann der Antrag damit nicht im regulären Verfahren berücksichtigt werden. Eine Abweichung zur Förderrichtlinie ist durch den Rat zu beschließen.

 

Hinsichtlich der verspäteten Antragsstellung nahm Tamara Leydel, Antidiskriminierungsbeauftragte bei diversu e.V. und des Kompetenzzentrums Antidiskriminierung Nordostniedersachsen (KADNON), im Ausschuss Stellung.
Danach sei der Verein irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass die Zuwendungsgewährung aufgrund des Doppelhaushaltes 2025/2026 entsprechend für zwei Jahre gelte. Zudem erklärte sie, die Organisation sei wegen des Auslaufens von Förderprogrammen auf die Zuwendung der Stadt angewiesen. Ohne die 15.000,00 € könnten das Büro in Lüneburg nicht gehalten und die Beratungsarbeit ab Februar 2026 nicht fortgeführt werden.

 

Nach ausführlicher Diskussion beschloss die Mehrheit des Ausschusses, dem Rat der Hansestadt Lüneburg die Empfehlung auszusprechen, eine Ausnahme von der Förderrichtlinie zuzulassen und diversu e.V. über die Restmittel hinaus eine Zuwendung in Höhe von 15.000 € auszuzahlen. Erforderlich sind damit zusätzlich 5.762,40 €. Begründet wird dies mit den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, angesichts derer die Arbeit von diversu e.V. als Antidiskriminierungsstelle von herausragender Bedeutung sei. 

 

In diesem Zusammenhang wurde ergänzend von Ratsfrau Esders der beigefügte Antrag vom 19.11.2025 eingereicht.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit formlosem Schreiben vom 28. November 2025, eingegangen am 1. Dezember 2025, ein weiterer Träger, der Träger BLIST e.V., eine Zuwendung in Höhe von 1.300 € für das Jahr 2026 beantragt. Der Sozialausschuss konnte sich damit noch nicht befasst werden.

 

Im Fall von diversu e.V. muss der Rat somit entscheiden, ob er von den Vorgaben der Sozialfondsrichtlinie, namentlich vom Fristerfordernis und der Förderhöhe abweicht und zusätzlich 5.762,40 € zur Verfügung stellt. Die erforderlichen Mittel sind dazu anderweitig bereitzustellen. Zur Umsetzung muss die Verwaltung daher beauftragt werden, zusätzliche Mittel für die Zuwendung von diversu e.V. bereitzustellen.

 

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Nachhaltige/r Konsum und Produktion

++

+

-

--

 

Verringerung der Nahrungsmittelverschwendung

 

+

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

 

 

 

 

 

Gesundheitsförderung und Prävention

 

+

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

 

+

 

 

Ergänzungen

++

+

-

--

 

Förderung der sozialen Teilhabe

++

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Freiwillige Aufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Investive Auszahlungen

 

 

 

 

 

Aufwendungen

im

Ergebnishaushalt

 

-70.000

 

 

 

Folgekosten

Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen)

 

 

 

 

 

Personalaufwand im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Einzahlungen / Erträge

Investiv

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja, in Höhe des Restbetrags von 9.237,60€, hinsichtlich des übersteigenden Betrags in Höhe von 5.762,40 € sind anderweitig Mittel bereitzustellen.

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2026

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

Teilhaushalt:

05000 + 05210

Produkt:

31560204 + 36311102

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  nein

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

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Anlagen

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