Beschlussvorlage - BV/12232/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungen der Taxenverordnung Hansestadt und Landkreis Lüneburg -
Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. auf Erhöhung der Beförderungsentgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Paul Hoffmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Mobilität
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Vorberatung
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03.12.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Sachverhalt
In der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 01.10.2025 wurde zuletzt über die Anpassung der Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen in der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg beraten (vgl. Vorlage BV/12078/25). Die Beratung erfolgte aufgrund eines Antrages des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) vom 25.08.2025 an die Verwaltung. Der Antrag des GVN vom 25.08.2025 nimmt in seiner Begründung Bezug auf die geplante Anpassung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG): zum 01.01.2027 auf 13,90 € (+8,42 %) und zum 01.01.2028 auf 14,60 € (+5,04 %) brutto je Zeitstunde. Vom Rat wurde die beantragte Entgelterhöhung mehrheitlich abgelehnt.
In der jüngeren Vergangenheit wurden die Taxitarifverordnungen für die Hansestadt Lüneburg und den Landkreis Lüneburg aufgrund entsprechender Anträge des GVN mehrfach geändert. Die zuletzt erfolgte Erhöhung der Beförderungsentgelte trat zum 01.04.2025 in Kraft (vgl. VO/11433/24).
Hinsichtlich der anstehenden Mindestlohnerhöhung sowie im Zusammenhang mit der geplanten Einführung des Systems „ÖPNV-Taxi“ durch den Landkreis Lüneburg als Nachfolgeangebot des Anruf-Sammel-Mobils (ASM) (vgl. BV/12211/25) stellte der GVN mit Schreiben vom 17.11.2025 gegenüber der Verwaltung erneut einen Antrag auf Erhöhung der Beförderungsentgelte (s. Anlage 1), da die derzeit gültigen Entgelte für die Betriebe in Zukunft nicht auskömmlich wären bzw. schon jetzt teilweise nicht mehr auskömmlich seien.
In Anlehnung an die Erhöhung des Bruttomindestlohns begehrt der GVN die Anpassung der Beförderungsentgelte wie folgt:
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seit 01.04.2025 |
beantragte Erhöhung ab 01.01.2026 |
beantragte Erhöhung ab 01.01.2027 |
Prozentuale Entgelterhöhung |
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Bereitstellungspreis in Euro (Tag/Nacht) |
4,50/6,80 |
4,90/6,80 |
5,10/6,80 |
13,33 % |
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Beförderungsentgelt je km in Euro |
2,90 |
3,00 |
3,20 |
10,34 % |
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Wartezeit je Stunde in Euro |
40,00 |
42,00 |
44,00 |
10,00 % |
Hinsichtlich der beantragten Entgelthöhe sowie für Ausführungen zur Allgemeinverbindlichkeit der Tarife wird auf Vorlage BV/12078/25 verwiesen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 1 Ziffer 9 i. V. m. § 2 Satz 3 und 4 der Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg vom 10.02.2006 auch über die Taxenverordnung des Landkreises Lüneburg.
Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) wurde bereits bezüglich der eichrechtlichen Bewertung und der eichtechnischen Prüfung der Tarife zur Stellungnahme angehört. Dies geschah auf Grundlage des hinsichtlich der Tarife gleichlautenden Antrags des GVN vom 25.08.2025. Zudem wurde gem. § 51 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 2 PBefG die Industrie- und Handelskammer zur Stellungnahme aufgefordert und der Landkreis Lüneburg gem. § 5 Abs. 4 Satz 4 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) um Zustimmung gebeten.
Vor In-Kraft-Treten der Änderungsverordnung muss durch das MEN eine Programmierung aller Taxameter und Eichung aller Taxen erfolgen. Daher ist eine Tariferhöhung zum 01.01.2026 – wie vom GVN beantragt – aus organisatorischen Gründen nicht umsetzbar. Nach Aussage des MEN kommt für eine Tarifumstellung frühestens der 01.04.2026 in Betracht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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266,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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265,7 kB
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