Beschlussvorlage - BV/12205/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften des Konzerns Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 an die ETL WRG GmbH zuzustimmen.

Reduzieren

Sachverhalt

In den nächsten Gesellschafterversammlungen der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und der Tochter- und Enkelgesellschaften des Konzerns wird die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2025 behandelt.

 

Gemäß den aktuellen Gesellschaftsverträgen der Gesellschaften muss die jeweilige Gesellschafterversammlung die Bestellung des Abschlussprüfers beschließen. Hierfür sind die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH, der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH, der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH und der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH sowie deren jeweiligen Tochtergesellschaften mit Weisungen zu versehen.

 

Für die Jahresabschlussprüfung 2025 soll ein weiteres Mal der Auftrag an die ETL WRG GmbH vergeben werden.

 

Gemäß 5.6 des PCGK soll die Abschlussprüfergesellschaft alle fünf Jahre gewechselt werden. Es sei denn, unternehmensspezifische Gründe sprechen gegen die Fünf-Jahresfrist. ETL WRG GmbH hat erstmalig im Jahr 2022 den Konzern geprüft. Somit muss in diesem Jahr kein Wechsel der Jahresabschlussprüfungsgesellschaft vollzogen werden und die ETL WRG GmbH kann erneut bestellt werden.

 

 

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:  nein 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

Loading...