Beschlussvorlage - BV/12161/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Betriebsabrechnung 2024 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2026 inklusive der Gebührenanpassung wird zugestimmt. Die dargestellte Änderung der Anlage (zu § 2 der Marktgebührensatzung) – Gebührenverzeichnis zur Marktgebührensatzung wird beschlossen.

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Sachverhalt

1. Betriebsabrechnung 2024 und Gebührenbedarfsberechnung 2026

 

Die vorliegende Betriebsabrechnung 2024 (Anlage 1 und 2) weist als Betriebsergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 99,7 T€ aus.

Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2024 auf Basis der Betriebsabrechnung 2023 für das Jahr 2025 festgesetzt.

Gemäß § 5 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten der Einrichtung sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Weichen am Ende des Kalkulationszeitraums die tatsächlichen Kosten ab, so ist eine Kostenüberdeckung innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Eine Kostenunterdeckung soll innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Dem Marktwesen ist es gem. Rechtsprechung erlaubt einen Ertrag für den kommunalen Haushalt zu erwirtschaften.

 

Aus der Unterdeckung der Betriebsabrechnung 2024 und der negativen Prognose 2025 ist ohne eine Gebührenanpassung weiterhin eine jährliche Unterdeckung zu erwarten. Aufgrund dessen wird eine Gebührenanpassung empfohlen.

 

 

 

 

 

Unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:

 

Produkt 573001 Marktwesen

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

Beträge in €

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2024

2025

2026

Erlöse

381.754

410.600

540.600

Kosten

481.463

502.390

523.700

Betriebsergebnis

-99.709

-91.790

16.900

 

 

2. Gebührenanpassung/Änderung der Anlage (zu § 2 der Marktgebührensatzung) – Gebührenverzeichnis zur Marktgebührensatzung

 

Die Verwaltung hat bereits mit Vorlage VO11574/24 die Vorsitzenden des Vereins Lüneburger Marktbeschicker e.V. und des Schaustellerverbandes Lüneburg und Umgebung e.V. sowie die Mitglieder des Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung, den Verwaltungsausschuss und den Rat darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Gebührenerhöhung notwendig ist. Erste Gespräche hierzu fanden zwischen Verwaltung und den Vorsitzenden im Februar 2025 statt. Ziel des Gespräches war es, ein Modell zu entwickeln, dass einerseits der Gebührenunterdeckung Rechnung trägt und andererseits die Interessen der Marktbeschicker, der Schausteller aber auch der Hansestadt Lüneburg an der Durchführung von Wochenmarkt und Volksfeste angemessen berücksichtigt.

 

Im laufenden Jahr fanden weitere Gespräche statt, die im November ihren Abschluss fanden.

 

Die vorgesehene Änderung im Gebührenverzeichnis zur Marktgebührensatzung wurde ausführlich mit Vertretern des Schaustellerverbandes Lüneburg und Umgebung e.V. sowie des Vereins Lüneburger Marktbeschicker e.V. erörtert. Anfänglich bestehende Unklarheiten konnten bereinigt werden und die Anpassung der Gebühren wurde akzeptiert.

 

Sowohl eine Beispielberechnung zur Gebührenanpassung zum 01.01.2026 als auch die dazugehörige Änderung der Anlage (zu § 2 der Marktgebührensatzung) – Gebührenverzeichnis zur Marktgebührensatzung sind der Anlage 4 und 5 zu entnehmen. Der Vorlage ist ferner ein kommunaler Vergleich beigefügt, der die vorgesehenen Gebührensätze im Verhältnis zu vergleichbaren Kommunen darstellt (Anlage 6).

 

Es wird daher empfohlen, der Gebührenbedarfsberechnung für 2026 inklusive der dargestellten Änderung der Anlage (zu § 2 der Marktgebührensatzung) – Gebührenverzeichnis zur Marktgebührensatzung zuzustimmen.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:  

  ja

 

Pflichtaufgabe mit rechtlicher Verpflichtung für den Zeitraum 2026 ff.

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Gesamtkosten laut Gebührenbedarfsberechnung 2026

523.700 €

Gesamterlöse laut Gebührenbedarfsberechnung 2026

540.600 €

 

(Benutzungsgebühren im Haushalt i. H. v. 135.900 €

Benutzungsgebühren - steuerfrei im Haushalt i. H. v. 126.000 €)

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2026 ff.

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

Teilhaushalt:

32000

Produkt:

573001

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  nein, da Gebühren Erträge sind

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

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Anlagen

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