Beschlussvorlage - BV/12161/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Marktwesen - Betriebsabrechnung 2024 - Gebührenbedarfsberechnung 2026 - Änderung der Marktgebührensatzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Miriam Bauch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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04.12.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Betriebsabrechnung 2024 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2026 inklusive der Gebührenanpassung wird zugestimmt. Die dargestellte Änderung der Anlage (zu § 2 der Marktgebührensatzung) – Gebührenverzeichnis zur Marktgebührensatzung wird beschlossen.
Sachverhalt
1. Betriebsabrechnung 2024 und Gebührenbedarfsberechnung 2026
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2024 (Anlage 1 und 2) weist als Betriebsergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 99,7 T€ aus.
Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2024 auf Basis der Betriebsabrechnung 2023 für das Jahr 2025 festgesetzt.
Gemäß § 5 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten der Einrichtung sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Weichen am Ende des Kalkulationszeitraums die tatsächlichen Kosten ab, so ist eine Kostenüberdeckung innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Eine Kostenunterdeckung soll innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Dem Marktwesen ist es gem. Rechtsprechung erlaubt einen Ertrag für den kommunalen Haushalt zu erwirtschaften.
Aus der Unterdeckung der Betriebsabrechnung 2024 und der negativen Prognose 2025 ist ohne eine Gebührenanpassung weiterhin eine jährliche Unterdeckung zu erwarten. Aufgrund dessen wird eine Gebührenanpassung empfohlen.
Unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
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Produkt 573001 Marktwesen |
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Gebührenbedarfsberechnung |
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Beträge in € |
BAB |
Prognose |
Kalk. |
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Jahr |
2024 |
2025 |
2026 |
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Erlöse |
381.754 |
410.600 |
540.600 |
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Kosten |
481.463 |
502.390 |
523.700 |
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Betriebsergebnis |
-99.709 |
-91.790 |
16.900 |
2. Gebührenanpassung/Änderung der Anlage (zu § 2 der Marktgebührensatzung) – Gebührenverzeichnis zur Marktgebührensatzung
Die Verwaltung hat bereits mit Vorlage VO11574/24 die Vorsitzenden des Vereins Lüneburger Marktbeschicker e.V. und des Schaustellerverbandes Lüneburg und Umgebung e.V. sowie die Mitglieder des Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung, den Verwaltungsausschuss und den Rat darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Gebührenerhöhung notwendig ist. Erste Gespräche hierzu fanden zwischen Verwaltung und den Vorsitzenden im Februar 2025 statt. Ziel des Gespräches war es, ein Modell zu entwickeln, dass einerseits der Gebührenunterdeckung Rechnung trägt und andererseits die Interessen der Marktbeschicker, der Schausteller aber auch der Hansestadt Lüneburg an der Durchführung von Wochenmarkt und Volksfeste angemessen berücksichtigt.
Im laufenden Jahr fanden weitere Gespräche statt, die im November ihren Abschluss fanden.
Die vorgesehene Änderung im Gebührenverzeichnis zur Marktgebührensatzung wurde ausführlich mit Vertretern des Schaustellerverbandes Lüneburg und Umgebung e.V. sowie des Vereins Lüneburger Marktbeschicker e.V. erörtert. Anfänglich bestehende Unklarheiten konnten bereinigt werden und die Anpassung der Gebühren wurde akzeptiert.
Sowohl eine Beispielberechnung zur Gebührenanpassung zum 01.01.2026 als auch die dazugehörige Änderung der Anlage (zu § 2 der Marktgebührensatzung) – Gebührenverzeichnis zur Marktgebührensatzung sind der Anlage 4 und 5 zu entnehmen. Der Vorlage ist ferner ein kommunaler Vergleich beigefügt, der die vorgesehenen Gebührensätze im Verhältnis zu vergleichbaren Kommunen darstellt (Anlage 6).
Es wird daher empfohlen, der Gebührenbedarfsberechnung für 2026 inklusive der dargestellten Änderung der Anlage (zu § 2 der Marktgebührensatzung) – Gebührenverzeichnis zur Marktgebührensatzung zuzustimmen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
ja
Pflichtaufgabe mit rechtlicher Verpflichtung für den Zeitraum 2026 ff.
Ausgaben / Einnahmen:
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Gesamtkosten laut Gebührenbedarfsberechnung 2026 |
523.700 € |
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Gesamterlöse laut Gebührenbedarfsberechnung 2026 |
540.600 € |
(Benutzungsgebühren im Haushalt i. H. v. 135.900 €
Benutzungsgebühren - steuerfrei im Haushalt i. H. v. 126.000 €)
Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja
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sofern ja: |
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Haushaltsjahr: |
2026 ff. |
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Mittelherkunft: |
laufender Ansatz |
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Teilhaushalt: |
32000 |
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Produkt: |
573001 |
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: nein
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: nein, da Gebühren Erträge sind
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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106,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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118,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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115,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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48,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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33,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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28,7 kB
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7
|
(wie Dokument)
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10,6 kB
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