Beschlussvorlage - BV/12160/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 04.11.2025 gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2024 und Gebührenbedarfsberechnung 2026 im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt. Es ist lediglich eine Anpassung des Gebührensatzes für den Kauf der Grünabfallsäcke von 0,50 € auf 0,70 € je Stück erforderlich. Der entsprechenden Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Entsorgungsgebiet Hansestadt Lüneburg (Abfallgebührensatzung) in der vorgelegten Fassung zum 01.01.2026 wird zugestimmt. Darüber hinaus bleiben die Abfallbeseitigungsgebühren unverändert.

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Sachverhalt

1. Betriebsabrechnung 2024 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg

 

Die Betriebsabrechnung 2024 weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd. 63,2 T€ aus. Erhöht um den positiven Ergebnisvortrag aus 2022 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein Überschuss von rd. 744,1 T€, welcher auf 2026 vorgetragen wird.

 

2. Gebührenbedarfsberechnung 2026 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg

 

Die derzeitig gültigen Abfallbeseitigungsgebühren wurden im Jahr 2024 über eine einjährige Gebührenkalkulation auf Basis der Betriebsabrechnung 2023 für das Jahr 2025 beschlossen. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.

Gemäß § 5 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten der Einrichtung sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Weichen am Ende des Kalkulationszeitraums die tatsächlichen Kosten ab, so ist eine Kostenüberdeckung innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Eine Kostenunterdeckung soll innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.

 

Folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 2) wird in der Abfallbeseitigung erwartet:

 

GfA Lüneburg - gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts;
Entsorgungsgebiet Hansestadt Lüneburg

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2022

2023

2024

2025

2026

Erlöse

8.434.117

8.226.659

8.515.283

8.869.000

9.147.000

Kosten

7.597.710

7.968.716

8.578.496

8.969.000

9.917.000

Jahresbezogenes Ergebnis

836.407

257.943

-63.213

-100.000

-770.000

Vortrag aus Vorvorjahr

-48.153

723.041

786.956

1.000.968

744.136

Ergebnisverzinsung

-1.298

19.984

20.393

27.665

17.003

Gesamtergebnis

+786.956

+1.000.968

+744.136

+928.633

-8.861

 

Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung hat der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR in seiner Sitzung am 04.11.2025 beschlossen, dass lediglich eine Anpassung des Gebührensatzes für den Kauf der Grünabfallsäcke von 0,50 € auf 0,70 € je Stück erforderlich ist. Eine Erhöhung der übrigen Gebührensätze zum 01. Januar 2026 ist nicht erforderlich. Die Abfallgebührensatzung wird hinsichtlich des Preises der Grünabfallsäcke angepasst. (Anlagen 4 & 5)

 

Gemäß § 7 II der Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg – gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung für das Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg der Zustimmung des Rates der Hansestadt Lüneburg.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: nein

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan: nein

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Anlagen

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