Beschlussvorlage - BV/12160/25
Grunddaten
- Betreff:
-
GfA Lüneburg gkAöR - Gebührenkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Miriam Bauch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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04.12.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 04.11.2025 gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2024 und Gebührenbedarfsberechnung 2026 im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt. Es ist lediglich eine Anpassung des Gebührensatzes für den Kauf der Grünabfallsäcke von 0,50 € auf 0,70 € je Stück erforderlich. Der entsprechenden Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Entsorgungsgebiet Hansestadt Lüneburg (Abfallgebührensatzung) in der vorgelegten Fassung zum 01.01.2026 wird zugestimmt. Darüber hinaus bleiben die Abfallbeseitigungsgebühren unverändert.
Sachverhalt
1. Betriebsabrechnung 2024 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Die Betriebsabrechnung 2024 weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd. 63,2 T€ aus. Erhöht um den positiven Ergebnisvortrag aus 2022 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein Überschuss von rd. 744,1 T€, welcher auf 2026 vorgetragen wird.
2. Gebührenbedarfsberechnung 2026 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Die derzeitig gültigen Abfallbeseitigungsgebühren wurden im Jahr 2024 über eine einjährige Gebührenkalkulation auf Basis der Betriebsabrechnung 2023 für das Jahr 2025 beschlossen. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Gemäß § 5 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten der Einrichtung sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Weichen am Ende des Kalkulationszeitraums die tatsächlichen Kosten ab, so ist eine Kostenüberdeckung innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Eine Kostenunterdeckung soll innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.
Folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 2) wird in der Abfallbeseitigung erwartet:
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GfA Lüneburg - gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts; |
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Gebührenbedarfsberechnung |
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Beträge in € |
Herkunft der Vorträge |
BAB |
Prognose |
Kalk. |
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Jahr |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
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Erlöse |
8.434.117 |
8.226.659 |
8.515.283 |
8.869.000 |
9.147.000 |
|
Kosten |
7.597.710 |
7.968.716 |
8.578.496 |
8.969.000 |
9.917.000 |
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Jahresbezogenes Ergebnis |
836.407 |
257.943 |
-63.213 |
-100.000 |
-770.000 |
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Vortrag aus Vorvorjahr |
-48.153 |
723.041 |
786.956 |
1.000.968 |
744.136 |
|
Ergebnisverzinsung |
-1.298 |
19.984 |
20.393 |
27.665 |
17.003 |
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Gesamtergebnis |
+786.956 |
+1.000.968 |
+744.136 |
+928.633 |
-8.861 |
Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung hat der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR in seiner Sitzung am 04.11.2025 beschlossen, dass lediglich eine Anpassung des Gebührensatzes für den Kauf der Grünabfallsäcke von 0,50 € auf 0,70 € je Stück erforderlich ist. Eine Erhöhung der übrigen Gebührensätze zum 01. Januar 2026 ist nicht erforderlich. Die Abfallgebührensatzung wird hinsichtlich des Preises der Grünabfallsäcke angepasst. (Anlagen 4 & 5)
Gemäß § 7 II der Unternehmenssatzung der GfA Lüneburg – gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung für das Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg der Zustimmung des Rates der Hansestadt Lüneburg.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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106,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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116,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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106,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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116,7 kB
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5
|
(wie Dokument)
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86,6 kB
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