Beschlussvorlage - BV/12156/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Betriebsabrechnung 2024 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2026 wird zugestimmt. Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren bleiben unverändert.

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Sachverhalt

Betriebsabrechnung 2024 (Gesamtbetrachtung)

 

Die Betriebsabrechnung 2024 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 168,8 T € aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2022 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 123,9 T €.

Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2024 auf Basis der Betriebsabrechnung 2022 für das Jahr 2025 festgesetzt.

Gemäß § 5 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten der Einrichtung sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Weichen am Ende des Kalkulationszeitraums die tatsächlichen Kosten ab, so ist eine Kostenüberdeckung innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Eine Kostenunterdeckung soll innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.

 

Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.

 

Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2024 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2026 ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

Gebührenbedarfsberechnung 2026 Schmutzwasser

Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,65 € je m³ versiegelte Fläche.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2026 (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 538001 Schmutzwasser-
beseitigung

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2022

2023

2024

2025

2026

Erlöse

10.097.857

10.573.844

10.539.748

10.184.895

11.153.582

Kosten

8.986.751

9.556.884

10.364.853

11.024.343

11.804.909

Jahresbezogenes Ergebnis

1.111.106

1.016.960

174.895

-839.448

-651.327

Vortrag aus Vorvorjahr

-904.476

1.257.057

205.726

2.286.588

388.080

Ergebnisverzinsung

-904

12.571

7.459

106.155

4.242

Gesamtergebnis

+205.726

+2.286.588

+388.080

+1.553.295

-259.005

 

In Anbetracht der bevorstehenden Investitionen in die Kläranlage sowie in das Kanalnetz und den einhergehenden Personalkosten werden die positiven Vorträge sukzessiv in den nächsten Jahren verbraucht werden. Ferner ist davon auszugehen, dass die Klärschlammentsorgung zukünftig nicht in Gänze über die Landwirtschaft erfolgen kann. Nach aktuellem Stand wird der Klärschlamm bis April 2028 in der Landwirtschaft verwertet. Ab Mai 2028 wird dieser der mit höheren Kosten verbundenen Verbrennung zugeführt.

 

Aufgrund der hohen positiven Vorträge wird empfohlen, die derzeitigen Schmutzwasserbeseitigungsgebühren in diesem Jahr noch nicht anzupassen. Die Entwicklung der Schmutzwassergebühren ist jedoch stetig zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung für die nächste Kalkulationsperiode wahrscheinlich wird.

 

Gebührenbedarfsberechnung 2026 Niederschlagswasser

Derzeit beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,51 € je m² versiegelte Fläche.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2026 (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 538001 Niederschlags-
wasserbeseitigung

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2022

2023

2024

2025

2026

Erlöse

3.154.594

4.139.709

4.115.563

4.088.805

4.056.518

Kosten

3.623.070

3.878.160

4.121.627

4.420.057

4.755.391

Jahresbezogenes Ergebnis

-468.476

261.549

-6.064

-331.252

-698.873

Vortrag aus Vorvorjahr

-19.710

270.910

-488.206

535.168

-511.972

Ergebnisverzinsung

-20

2.709

-17.702

20.667

-32.234

Gesamtergebnis

+270.910

+535.168

-511.972

+224.583

-1.243.079

 

 

Es wird empfohlen, die derzeitigen Niederschlagswassergebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Niederschlagswasserbeseitigung ist weiterhin zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung für die nächste Kalkulationsperiode nicht ausgeschlossen werden kann.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:  

  ja

 

Pflichtaufgabe mit rechtlicher Verpflichtung für den Zeitraum 2026 ff.

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Gesamtkosten laut Gebührenbedarfsberechnung 2026

16.560.300 €

Gesamterlöse laut Gebührenbedarfsberechnung 2026

15.210.100 €

 

(Schmutzwassergebühren im Haushalt i. H. v. 8.280.900 €

Niederschlagswassergebühren im Haushalt i. H. v. 2.686.400 €)

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2026 ff.

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

Teilhaushalt:

21000

Produkt:

538001

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  nein

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

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Anlagen

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