Beschlussvorlage - BV/12156/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung - Betriebsabrechnung 2024 - Gebührenbedarfsberechnung 2026
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Miriam Bauch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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04.12.2025
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●
Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Betriebsabrechnung 2024 (Gesamtbetrachtung)
Die Betriebsabrechnung 2024 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 168,8 T € aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2022 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 123,9 T €.
Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2024 auf Basis der Betriebsabrechnung 2022 für das Jahr 2025 festgesetzt.
Gemäß § 5 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten der Einrichtung sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Weichen am Ende des Kalkulationszeitraums die tatsächlichen Kosten ab, so ist eine Kostenüberdeckung innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Eine Kostenunterdeckung soll innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.
Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2024 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2026 ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Gebührenbedarfsberechnung 2026 Schmutzwasser
Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,65 € je m³ versiegelte Fläche.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2026 (detailliert in Anlage 4) erwartet:
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Produkt 538001 Schmutzwasser- |
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Gebührenbedarfsberechnung |
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Beträge in € |
Herkunft der Vorträge |
BAB |
Prognose |
Kalk. |
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Jahr |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
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Erlöse |
10.097.857 |
10.573.844 |
10.539.748 |
10.184.895 |
11.153.582 |
|
Kosten |
8.986.751 |
9.556.884 |
10.364.853 |
11.024.343 |
11.804.909 |
|
Jahresbezogenes Ergebnis |
1.111.106 |
1.016.960 |
174.895 |
-839.448 |
-651.327 |
|
Vortrag aus Vorvorjahr |
-904.476 |
1.257.057 |
205.726 |
2.286.588 |
388.080 |
|
Ergebnisverzinsung |
-904 |
12.571 |
7.459 |
106.155 |
4.242 |
|
Gesamtergebnis |
+205.726 |
+2.286.588 |
+388.080 |
+1.553.295 |
-259.005 |
In Anbetracht der bevorstehenden Investitionen in die Kläranlage sowie in das Kanalnetz und den einhergehenden Personalkosten werden die positiven Vorträge sukzessiv in den nächsten Jahren verbraucht werden. Ferner ist davon auszugehen, dass die Klärschlammentsorgung zukünftig nicht in Gänze über die Landwirtschaft erfolgen kann. Nach aktuellem Stand wird der Klärschlamm bis April 2028 in der Landwirtschaft verwertet. Ab Mai 2028 wird dieser der mit höheren Kosten verbundenen Verbrennung zugeführt.
Aufgrund der hohen positiven Vorträge wird empfohlen, die derzeitigen Schmutzwasserbeseitigungsgebühren in diesem Jahr noch nicht anzupassen. Die Entwicklung der Schmutzwassergebühren ist jedoch stetig zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung für die nächste Kalkulationsperiode wahrscheinlich wird.
Gebührenbedarfsberechnung 2026 Niederschlagswasser
Derzeit beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,51 € je m² versiegelte Fläche.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2026 (detailliert in Anlage 4) erwartet:
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Produkt 538001 Niederschlags- |
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Gebührenbedarfsberechnung |
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Beträge in € |
Herkunft der Vorträge |
BAB |
Prognose |
Kalk. |
|
|
Jahr |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|
Erlöse |
3.154.594 |
4.139.709 |
4.115.563 |
4.088.805 |
4.056.518 |
|
Kosten |
3.623.070 |
3.878.160 |
4.121.627 |
4.420.057 |
4.755.391 |
|
Jahresbezogenes Ergebnis |
-468.476 |
261.549 |
-6.064 |
-331.252 |
-698.873 |
|
Vortrag aus Vorvorjahr |
-19.710 |
270.910 |
-488.206 |
535.168 |
-511.972 |
|
Ergebnisverzinsung |
-20 |
2.709 |
-17.702 |
20.667 |
-32.234 |
|
Gesamtergebnis |
+270.910 |
+535.168 |
-511.972 |
+224.583 |
-1.243.079 |
Es wird empfohlen, die derzeitigen Niederschlagswassergebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Niederschlagswasserbeseitigung ist weiterhin zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung für die nächste Kalkulationsperiode nicht ausgeschlossen werden kann.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
ja
Pflichtaufgabe mit rechtlicher Verpflichtung für den Zeitraum 2026 ff.
Ausgaben / Einnahmen:
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Gesamtkosten laut Gebührenbedarfsberechnung 2026 |
16.560.300 € |
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Gesamterlöse laut Gebührenbedarfsberechnung 2026 |
15.210.100 € |
(Schmutzwassergebühren im Haushalt i. H. v. 8.280.900 €
Niederschlagswassergebühren im Haushalt i. H. v. 2.686.400 €)
Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: ja
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sofern ja: |
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Haushaltsjahr: |
2026 ff. |
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Mittelherkunft: |
laufender Ansatz |
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Teilhaushalt: |
21000 |
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Produkt: |
538001 |
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: nein
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: nein
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan: nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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104,8 kB
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2
|
(wie Dokument)
|
118,1 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
93,9 kB
|
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|
4
|
(wie Dokument)
|
105,3 kB
|
