Beschlussvorlage - BV/12155/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Betriebsabrechnung 2024 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2026 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert.

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Sachverhalt

Betriebsabrechnung 2024 und Gebührenbedarfsberechnung 2026

 

Das Betriebsergebnis 2024 (Anlage 1 und 2) weist ein negatives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 492 T € aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2022 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 1,5 Mio €.

 

Die derzeitig gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2024 auf Basis der Betriebsabrechnung 2023 für das Jahr 2025 festgesetzt.

Gemäß § 5 des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten der Einrichtung sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln. Weichen am Ende des Kalkulationszeitraums die tatsächlichen Kosten ab, so ist eine Kostenüberdeckung innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Eine Kostenunterdeckung soll innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2026 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:

 

Produkt 545002 Straßenreinigung

 

 

 

Gebührenbedarfsberechung

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2022

2023

2024

2025

2026

Erlöse

2.901.862

2.226.147

2.092.699

2.027.400

2.037.500

Kosten

2.178.778

2.502.217

2.584.314

2.492.400

2.529.100

Jahresbezogenes Ergebnis

723.084

-276.070

-491.615

-465.000

-491.600

Vortrag aus Vorvorjahr

1.228.379

1.106.891

1.952.691

839.129

1.516.257

Ergebnisverzinsung

1.228

8.308

55.181

28.676

80.225

Gesamtergebnis

+1.952.691

+839.129

+1.516.257

+402.805

+1.104.882

 

 

Gemäß § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz ist ab 01.01.2018 ein Gemeindeanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 25 % verpflichtend. Der Gemeindeanteil der öffentlichen Einrichtung ist von der Hansestadt Lüneburg zu tragen und stellt das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung dar.

 

Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut. Es wird daher empfohlen, die derzeitigen Straßenreinigungsgebühren nicht anzupassen.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:  

  ja

 

Pflichtaufgabe mit rechtlicher Verpflichtung für den Zeitraum 2026 ff.

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

Gesamtkosten laut Gebührenbedarfsberechnung 2026

2.529.100 €

Gesamterlöse laut Gebührenbedarfsberechnung 2026

2.037.500 €

 

(Straßenreinigungsgebühren im Haushalt i. H. v. 925.000 €)

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2026 ff.

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

Investitionsnummer:

 

Teilhaushalt:

21000

Produkt:

545002

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  nein

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

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Anlagen

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