Antrag - AT/12099/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Von der Beschaffung eines Pop-up Marktstandes wird abgesehen.

 

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Sachverhalt

Hinweis:

Die Vorlage wurde nach der Migration von Allris 3 nach Allris 4 neu angelegt.

Der Antrag wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.02.2025 als TOP 32.2 beraten. Der Verwaltungsausschuss hat dem Rat empfohlen, den Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung zu verweisen.

Der Rat ist in seiner Sitzung am 07.05.2025 unter TOP 22.3 dieser Empfehlung gefolgt.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem beigefügten Antrag „Pop-up-Marktstand“ wie folgt Stellung:

 

Die Bereitstellung einer Fläche ohne jegliches Equipment, welches vom Standbetreiber selbst gestellt werden müsste, ist für einen sogenannten Pop-Up-Wochenmarktstand laut der aktuellen Marktsatzung (§ 8 Abs. 2) möglich.

 

Allerdings erscheint es nicht sinnvoll, einen gesonderten Standplatz für diese Zwecke einzurichten. Vielmehr sollten vorhandene Lücken mit dem Pop-Up-Unternehmen geschlossen werden, um bei einem Verbleib auf dem Wochenmarkt den Standplatz nicht wieder wechseln zu müssen. Derzeit gibt es einen freien Standplatz.

 

Es dürfen nur Produkte verkauft werden, die zu dem jetzigen Grünmarkt passen (nur Lebensmittel und Pflanzen). Im genannten Segment verfügt der Lüneburger Markt bereits über ein Vollsortiment. Weitere Händler aus dem gleichen Warensortiment hinzuzuziehen, könnte zu einer Konkurrenzsituation führen, bei der eine Unterstützung der neuen Händler durch die Hansestadt Lüneburg zu einer Ungleichbehandlung führt, da die Bestandshändler sich um ihre eigenen Stände selbst kümmern müssen. Die Vergabe sollte zeitlich begrenzt werden und die Teilnahme für mittwochs und samstags verpflichtend sein. Die Marktgebühr sollte nach § 2 Nr. 1.2 Tageszulassung der Marktgebührensatzung erhoben werden.

 

Für den Fall, dass die Anschaffung eines Marktstands bzw. Verkaufswagens durch die Hansestadt Lüneburg angestrebt wird, könnten zu diesem Zweck Fördermittel aus dem Programm „Resiliente Innenstädte“ in Anspruch genommen werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssten allerdings mindestens 120.000,00 Euro umfassen. Auch ist zu beachten, dass zu erwartende Einnahmen in Form von Gebühren im Förderantrag berücksichtigt werden müssten und die zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechend reduzieren würden. Zusätzliche Ausgaben für den Betrieb des Marktstands, einen Stellplatz sowie An- und Abtransport sollten der ersten Einschätzung nach ebenfalls zuwendungsfähig sein.

 

In der Praxis stellt sich aber auch noch ein weiteres Problem: je nach angebotener Ware variieren die Anforderungen an einen Marktstand erheblich, so dass mit der Beschaffung eines Standes keinesfalls die Möglichkeit eröffnet ist, darin auch sämtliche mit dem Lüneburger Wochenmarkt kompatiblen Produkte anbieten zu können.Die Idee zur Beschaffung eines Standes scheint, ohne weitere Überlegungen mit den betroffenen Akteuren anzustellen, nicht ohne Weiteres realisierbar. Es gibt derzeit keine Warteliste für nachrückende Interessenten. Eine Abfrage bei potentiellen Standbetreibern hat bisher nur zu Absagen geführt.

 

Aufgrund des mangelnden Interesses von potentiellen Standbetreibern, der hohen Kosten für die Beschaffung des Marktstandes unter der Berücksichtigung einer Förderkulisse sowie des immensen personellen Aufwands seitens der Hansestadt Lüneburg bzgl. der Wartung und Instandsetzung des Marktstandes, rät die Verwaltung von der Beschaffung eines Pop-Up Marktstandes ab.

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Anlagen

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