Anfrage - AF/12180/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

*Die in Rot eingearbeiteten Textstellen wurden am 12.03.2026 (23.04.2026) aufgrund neuer Informationen ergänzt.

 

Die Verwaltung beantwortet die beigefügte Anfrage wie folgt:

 

Wann wird eine umfassende Prüfung sowie Dokumentierung der angezeigten Mängel von der Bauverwaltung vorgenommen?

 

Die Bauaufsicht wirkt stetig auf die Beseitigung angezeigter bauordnungsrechtlicher Mängel hin. Hierzu steht sie im Kontakt mit der BUWOG (Vonovia).

 

  •        Risse und Unebenheiten im Gehweg, die eine Stolpergefahr darstellen und darauf hinweisen, dass es zu Setzungen im Untergrund gekommen ist.

 

Sofern es sich bei den Schäden um Schäden auf öffentlichen Gehwegen handelt, befinden sich diese Gemeindestraßen im Eigentum der Hansestadt Lüneburg. Durch die Straßenbegeherinnen und Straßenbegeher festgestellte Mängel werden, wie üblich, kenntlich gemacht und beseitigt. 

 

Der betreffende Gehwegbereich nördlich der Konrad-Adenauer-Straße vor den Vonovia-Gebäuden ist bekannt und es laufen die Grundlagenermittlungen für einen möglichen Kostenrahmen zu denkbaren Sanierungsmaßnahmen.

 

  •        Bröckelnde Fassade, die drauf hinweist, dass es zur Feuchtigkeitsbildung im Mauerwerk gekommen ist.

 

Für die weitere Beurteilung der Fassade hat die BUWOG die Bauinstitut Hamburg-Harburg GmbH (BIHH) damit beauftragt, ergänzende Fassaden- und Betonuntersuchungen zu veranlassen. Die vorgesehenen Untersuchungen werden mit dem Baukontrolleur des Bereiches 63 und einem von der Hansestadt beauftragten Bauingenieur (Herrn Smarsly) abgestimmt. 

 

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse entwickelt das Büro BIHH in Zusammenarbeit mit einem Statikbüro (LTI) ein Instandsetzungskonzept. Stellungnahme und Instandsetzungskonzept sollten bis zum 28.11.2025 vorliegen und sind fristgerecht eingegangen. Die Stellungnahme legt zwei Sanierungsansätze vor: eine reine Bestandssicherung sowie eine langfristige, nachhaltige Lösung. Die Hansestadt Lüneburg bevorzugt die energetisch nachhaltige Sanierung. Vonovia und ihr Rechtsbeistand haben Bereitschaft zu weiteren Gesprächen signalisiert; ein gemeinsamer Termin wird derzeit abgestimmt.

 

  •        Lose Putzschichten an den Decken in den Laubengängen und Balkonen, die ebenfalls auf Feuchtigkeit hinweisen oder auf unsachgemäße Ausführung.

 

Auch hier hat die BUWOG für die weitere Beurteilung der Fassade die BIHH damit beauftragt, ergänzende Fassaden- und Betonuntersuchungen zu veranlassen. Die Untersuchen betreffen die Brüstungs- und Balkonplatten der Loggien und der Laubengänge. Hierzu werden insbesondere die Art und Anzahl der Platten ermittelt, die Bewehrung freigelegt, der Korrosionszustand bewertet, die Karbonatisierung an Plattenoberflächen geprüft sowie die Betongüte bestimmt.

 

  •        Feuchtigkeitsbildung in den Wohneinheiten, speziell an den Wänden.

 

Die Bauaufsicht bearbeitet zwei Fälle von Schimmelbefall in den dortigen Wohneinheiten.

In einer Wohnung wurde der Befall am 25.07.2025 festgestellt und der Eigentümerseite gemeldet, die eine kurzfristige Mangelbeseitigung zusagte. Nach einer erneuten Meldung vom 23.02.2026 wurde der Vorgang wieder aufgenommen; Vonovia stellte der betroffenen Familie inzwischen eine Ersatzwohnung bereit.

 

In einer weiteren Wohnung erfolgte am 28.01.2026 eine Besichtigung durch den Baukontrolleur und das Quartiermanagement. Parallel war ein von der Eigentümerin beauftragtes Fachunternehmen vor Ort, um die Ursache zu klären. Die Sanierungsarbeiten durch die Vermieterin haben begonnen.

 

Stadtbaurätin und Bauaufsicht werden gemeinsam mit Vertretern der Vonovia Region Hamburg am 04.05.2026 zum Thema Schimmel in den Vonovia Wohnungen sprechen.

 

Erfolgt eine Fristsetzung der Verwaltung an die Vonovia zur Erledigung der angezeigten Mängel?

 

Die Vonovia hat das Fassadensanierungskonzept fristgerecht eingereicht. Die Unterlagen wurden geprüft, das weitere Vorgehen befindet sich in der Abstimmung. Fristen und notwendige bauordnungsrechtliche Maßnahmen legt die Bauaufsicht je nach Gefahrenlage fest.

 

Würde es bei einer Nichteinhaltung der Fristen zu rechtlichen Konsequenzen kommen?

 

Sollte die Vonovia im weiteren Verlauf etwaig vereinbarte Fristen nicht einhalten, wird die Bauaufsicht die geschuldeten Maßnahmen anordnen und notfalls mit Zwangsmitteln, wie z.B. Zwangsgeld oder Ersatzvornahme, durchsetzen.

 

Erfolgt eine fortwährende Information an die Bewohner über den aktuellen Stand der

Auseinandersetzung in Bezug auf die Vonovia Wohnungsgesellschaft?

 

Die Bauverwaltung informiert die Bewohner der Vonovia-Wohngebäude im Falle von Auseinandersetzungen mit der Vonovia je nach Betroffenheit und Anlass individuell oder bei gleichartiger Betroffenheit ggf. in Veranstaltungen. Außerdem stehen das in Kaltenmoor ansässige Stadtteilmanagement und die Bauverwaltung zu geplanten Maßnahmen und neuen Problemen innerhalb der Vonovia Wohnungsbestände im gegenseitigen Austausch. Interessierte aus dem Stadtteil können beim Stadtteilmanagement als auch bei der Bauverwaltung Informationen erhalten. Zurzeit folgt das Vonovia-Baumanagement hinsichtlich der Überwachung der Fassadenschäden den Vereinbarungen mit der Bauaufsicht.

 

Ist eine fortwährende Prüfung der Wohneinheiten der Vonovia vorgesehen?

 

Im Rahmen des laufenden Verfahrens ist eine fortwährende Begutachtung der Gebäudehülle vorgesehen. Grundlage hierfür ist die von der BUWOG Lüneburg GmbH (Tochterunternehmen der VONOVIA SE) abgegebene Verpflichtungserklärung vom 02.09.2025, die durch die Bauaufsicht am 05.09.2025 angenommen wurde.

 

Danach hat sich die Eigentümerin verpflichtet,

 

• ab dem 4. Quartal 2025 bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen quartalsweise Sichtprüfungen der Fassaden durchzuführen. Diese erfolgen im Rahmen einer örtlichen Inaugenscheinnahme durch eine instruierte Person, die das Objekt zu Fuß abschreitet und visuell auf Schäden überprüft. Die Ergebnisse werden dokumentiert und der Stadt Lüneburg zur Verfügung gestellt. Der Stadt steht es frei, an den Überprüfungsterminen teilzunehmen; sie wird hierzu rechtzeitig eingeladen.

 

• ab März 2026 bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen einmal jährlich zusätzlich eine Überprüfung der Gebäudehülle unter Einsatz eines Hubsteigers durch eine entsprechend qualifizierte Fachperson durchführen zu lassen. Auch diese Prüfungen werden dokumentiert und der Stadt zur Verfügung gestellt; eine Teilnahme der Stadt ist möglich.

 

Die erste quartalsweise Sichtprüfung hat am 06.11.2025 unter Beteiligung eines Baukontrolleurs stattgefunden. Die erste jährliche Überprüfung der Gebäudehülle unter Einsatz eines Hubsteigers durch eine entsprechend qualifizierte Fachperson findet am 22.04. und 23.04.2026 statt, an dem auch der Baukontrolleur teilnimmt.

 

Weitere Prüfungen erfolgen entsprechend der Verpflichtungserklärung fortlaufend.

Eine darüberhinausgehende regelmäßige Begutachtung durch die Bauaufsicht ist derzeit nicht vorgesehen, da die Überwachungspflichten durch die vereinbarten Eigenkontrollen der Eigentümerin abgedeckt werden und der Stadt ein Teilnahme- und Kontrollrecht eingeräumt ist. Sofern der Bauaufsicht außerhalb der vorgesehenen Prüftermine relevante Hinweise oder neue Erkenntnisse bekannt werden, erfolgt eine Prüfung des Sachverhalts selbstverständlich auch außer der Reihe.

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Anlagen

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