Antrag - AT/12215/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat möge beschließen, dass

die Hansestadt Lüneburg eine Förderung zum Schutz und Erhalt von privaten Gehölzbeständen im Rahmen des Klimafonds zugunsten der Ansätze im Bereich 74/Grünplanung für Maßnahmen des Programmes „KLuG“ (Klima und Grün) sowie der durch die Baumschutzsatzung vereinnahmten Bußgelder vornimmt.

 

Die förderfähigen Maßnahmen sind nach den aktuellen fachlichen Vorschriften und Empfehlungen (FLL-Baumkontrollrichtlinie, FLL-Baumuntersuchungsrichtlinie, ZTV-Baumpflege) von einem qualifizierten Betrieb auszuführen. Neben den Mitteln im Förderprogamm KluG sollen zur Finanzierung auch die durch die Baumschutzsatzung vereinnahmten Bußgelder herangezogen werden.

 

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Sachverhalt

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag in den Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünfläche und Forsten zu verweisen.

 

Sie nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Im Zuge der klimatischen Veränderungen bekommen alte Bäume, die tief wurzeln können und über große Kronen verfügen eine immer größere Bedeutung für das Stadtklima. Die Eigentümer wertvoller Bäume stehen vor großen Herausforderungen, diese langfristig zu erhalten und zu pflegen. Aufwendige Schnittmaßnahmen, Kronensicherungen oder Maßnahmen zu Standortverbesserungen können schnell sehr teuer werden. Um private Eigentümer zu unterstützen ist es denkbar, Baumerhaltungsmaßnahmen zu fördern. Privatpersonen könnten Anträge für Kronensicherungen, Schnittmaßnahmen zur Verkehrssicherung etc. stellen. Nach festzulegenden Kriterien kann durch den Bereich 74  entschieden werden, ob bzw. in welcher Höhe die beantragten Maßnahmen bezuschusst werden können.

 

Durch die seit dem 1.01.2025 gültige, angepasste Gehölzschutzsatzung ist eine Zunahme an Ausgleichszahlungen festzustellen. Diese können zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, sofern es nicht bereits anderweitige Kompensationsmaßnahmen gibt. Die Erträge aus Bußgeldern /OWI-Verfahren können jedoch nicht zugunsten entsprechender Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Bei den Bußgeldern bzw. Erträgen aus dem OWI-Verfahren handelt es sich um allgemeine Deckungsmittel um beispielsweise den anfallenden Personalaufwand zu decken. Eine Zweckbindung würde entgegen dem Antrag zu einer Haushaltsverschlechterung führen.

 

Der Haushaltsansatz des Klimafonds ist auch zukünftig für viele klimaanpassende Maßnahmen im Stadtgebiet notwendig. Es wäre daher aus naturschutzfachlicher Sicht empfehlenswert, auf diesen Topf nur zurückzugreifen, wenn die Einnahmen aus den Ausgleichszahlungen nicht ausreichen.

 

Es wird empfohlen, die Förderungsmöglichkeiten mit den noch festzulegenden Kriterien und Rahmenbedingungen im Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünfläche und Forsten genauer zu erörtern.

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Klimaschutz

++

+

-

--

 

Natürlicher Klimaschutz (z.B. Schaffung von CO2-Senken)

++

 

 

 

Klimaanpassung

++

+

-

--

 

Förderung des Stadtgrüns (z.B. Dach-/Fassadenbegrü-nung; Schutz von Baumstandorten, Neuanpflanzungen)

++

 

 

 

Erhaltung der Kaltluftschneisen/Förderung eines gesunden Stadtklimas

++

 

 

 

Förderung des Hitzeschutzes

++

 

 

 

Umwelt- und Naturschutz

++

+

-

--

 

Verringerung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung; Reduzierung der Lärmbelastung

 

+

 

 

Schutz von Wasserökosystemen und des Grundwassers

 

+

 

 

Erhaltung und Förderung der Biodiversität (Artenvielfalt, Vielfalt der Ökosysteme)

++

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum, sofern der Antrag vom Rat beschlossen wird: die Kriterien und Rahmenbedingungen für die Förderung müssten z.B. über eine stadteigene Förderrichtlinie erarbeitet werden (vergleichbar mit der Förderrichtlinie zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung der Hansestadt Lüneburg)

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert: noch nicht abschließend beurteilbar

 

Die Förderung der Maßnahmen zum Baumerhalt von Privatpersonen kann durch die Einnahmen der Ausgleichszahlungen und Einnahmen aus OWI-Verfahren finanziert werden.

 

Es werden durchschnittliche Einnahmen von rund 10.000 Euro pro Jahr erwartet.

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  ja / nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  nein

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

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Anlagen

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