Antrag - AT/12111/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat möge beschließen:

 

1. Die Stadtverwaltung führt eine Ausnahmegenehmigung („Pflegedienstausweis“) für ambulante Pflegedienste ein, die berechtigt:

  •           in Bewohnerparkgebieten, auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, sowie in begrenztem Umfang in eingeschränkten Haltverbotszonen für die Dauer eines Pflegeeinsatzes zu parken.
  •           Die Ausnahmegenehmigung wird unbürokratisch und digital beantragt und erteilt. Die Jahresausweise können online beantragt und als PDF/QR-Code heruntergeladen werden, für kurzfristig neu entstehende Pflegebedarfe wird zusätzlich eine SofortGenehmigung ermöglicht, die nach digitaler Beantragung sofort gültig ist.
  •            

2. Die Genehmigung gilt ausschließlich für den Zeitraum eines dokumentierten Pflegeeinsatzes. Der Ausweis ist sichtbar im Fahrzeug auszulegen oder digital (QR-Code) nachweisbar.

 

3. Für die Ausstellung wird lediglich eine geringe Verwaltungsgebühr erhoben. Eine vollständige Gebührenbefreiung ist für gemeinnützige oder kleinere Dienste zu prüfen.

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Sachverhalt

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Bereits am 05.09.2013 wurde in einem Gespräch mit den Pflegediensten die Parkerleichterung für Pflegedienste im Innenstadtbereich mit folgendem Inhalt vereinbart:

 

Die Erteilung von maximal drei Ausnahmegenehmigungen pro Verband bzw. Pflegedienst für Fahrzeuge mit festem Firmenlogo.

 

Dabei besteht die Wahlmöglichkeit, ob die Genehmigung

 

a) für die Fußgängerbereiche mit Ausnahme der Großen/Kleinen Bäckerstraße, Grapengießerstraße, Schröderstraße, Koltmannstraße, Enge Straße, Papenstraße,
St.-Stephanusplatz und St.-Stephanuspassage

 

oder

 

b) für verschiedene Straßen im Stadtgebiet für eingeschränkte Haltverbote (auch Bewohnerparkbereiche und parkschein- bzw. parkscheibenpflichtige Bereiche) ausgestellt werden soll.

 

Die Parkdauer wurde auf maximal 60 Minuten pro Einsatz begrenzt. Hierfür ist eine ordnungsgemäß eingestellte Parkscheibe im Fahrzeug auszulegen. Der Genehmigungszeitraum ist auf ein Jahr begrenzt. Die Kosten belaufen sich pro Fahrzeug auf 107,00 € für den Fußgängerbereich und auf 153,00 € für eingeschränkte Haltverbote und Kurzparkzonen (inkl. Bewohnerparkbereiche).

Die Genehmigungen dürfen zu allen Tageszeiten in Anspruch genommen werden.

 

Als weitere Hilfestellung wurde den Pflegediensten ermöglicht, im Fußgängerbereich innerhalb der Liefer- und Ladezeiten (18 - 11 h, in einigen Straßen abweichend, aber stets auf Beschilderung im Einfahrbereich erkennbar) ohne Genehmigung zur Vornahme der Pflege einzufahren und bis maximal 60 Minuten mit Parkscheibe zu parken.

Auch hier sind maximal drei Firmenfahrzeuge mit Firmen-Logo pro Pflegedienst zugelassen.

 

Diese Regelung entstand im Jahre 2013, nachdem aus Sicht der Verwaltung eine sehr große Anzahl an Ausnahmegenehmigungen durch die Pflegedienste in Anspruch genommen wurde und zur Vermeidung von Problemen im ruhenden Verkehr Ziel eine Reduktion der in Anspruch genommenen Ausnahmegenehmigungen war.

 

Eine Privilegierung für Pflegedienste findet in der Fußgängerzone im Übrigen bereits jetzt statt, indem während der Liefer- und Ladezeiten keine Genehmigung benötigt wird.

 

 

Beantragt werden kann eine solche Genehmigung aktuell bspw. per E-Mail. Einzureichen ist die Gewerbeanmeldung. Verlängerungen werden formlos per E-Mail oder am Telefon beantragt.

 

Aufgrund der bereits bestehenden Regelungen, die im Konsens mit den Pflegediensten erarbeitet wurden, sieht die Verwaltung derzeit keinen Handlungsbedarf.

 

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Anlagen

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