Beschlussvorlage - BV/12210/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm 'Sanierung kommunaler Sportstätten'
Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Beschlussorgan:
- RAT
- Bearbeitung:
- Maja Lucht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Sport
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Vorberatung
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27.11.2025
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Geplant
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die Teilnahme am Interessenbekundungs-verfahren des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ durch die Einreichung von Projektskizzen für folgende Maßnahmen:
- Sanierung von Rasensportplätzen auf einem städtischen Vereinsgelände, Schützenstraße (Stadtteil Kaltenmoor),
- energetische Sanierung einer Hallensportstätte des MTV Treubund, Am Wienebüttler Weg 14 (Stadtteil Kreideberg)
- Herstellung von Sportfreianlagen auf der Liegenschaft Gymnasium Johanneum, Theodor-Heuss-Str. 1 (Stadtteil Kaltenmoor),
- Sanierung und Modernisierung der Schul- und Vereins-Sporthalle im Roten Feld, Uelzener Straße 90 (Stadtteil Rotes Feld)
- Sanierung und Modernisierung der Schul- und Vereins-Sporthalle Lünepark, Lise-Meitner-Straße 28 (Stadtteil Lüne-Moorfeld)
- Sanierung und Modernisierung des Sportplatzes des Gymnasiums Herderschule, Ochtmisser Kirchsteig 27 (Stadtteil Kreideberg)
Sachverhalt
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellt der Bund ein Gesamtvolumen von 1 Mrd. Euro bereit. Für die erste Tranche stehen 333 Mio. Euro zur Verfügung.
Gefördert werden:
- Sanierung und Modernisierung kommunaler Sportstätten (Hallen und Freianlagen),
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit,
- Maßnahmen zur energetischen Verbesserung (z. B. Effizienzgebäude-Stufen 85/70 bei Bestandsgebäuden),
- Umwandlungen von Sportfreianlagen einschließlich nachhaltiger Kunstrasensysteme,
- projektbegleitende Fachplanung, Energieberatung und investitionsvorbereitende Leistungen.
Förderzeitraum:
Förderfähig sind Maßnahmen, die ab 2026 starten (d.h. ab Veröffentlichung von Ausschreibungen für Bauleistungen) und bis zum 31.12.2031 abgeschlossen sind. Nach Bewilligung muss innerhalb von 24 Monaten ein Mittelabruf erfolgen, ansonsten wird die Bewilligung widerrufen. Somit können nur Projekte gefördert werden, für die bis Mitte 2028 zumindest Fachplanungen oder investitionsvorbereitenden Leistungen nach der Bewilligung erbracht wurden.
Finanzierung:
Der Fördermittelanteil liegt bei bis zu 45 % (in Haushaltsnotlagen bis zu 75 %) und muss mindestens 250.000 Euro betragen. Solange die Hansestadt Lüneburg sich in einer Haushaltsnotlage befindet und somit eine Förderquote von bis zu 75 % möglich wäre, muss das Projektvolumen für eine Antragstellung zumindest 333.400 Euro betragen. Das bedeutet auch, der kommunale Eigenanteil beträgt 25 – 55 % der förderfähigen Gesamtkosten. Zur Aufbringung dieses kommunalen Eigenanteils können zum Teil Mittel unbeteiligter Dritter (z.B. Stiftungen, Fördervereine) verwendet werden. Allerdings muss die Kommune mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben selbst leisten. Und wenn keine Mittel unbeteiligter Dritter zur Verfügung stehen, dann beträgt der von der Kommune zu leistende Anteil eben 25 % bzw. bis zu 55 %.
Nicht anrechenbar auf diesen kommunalen Eigenanteil sind Mittel, die z.B. ein Nutznießer oder ein Letztempfänger leistet. Diese Mittel gelten als Mittel beteiligter Dritter. Sie werden bereits bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Abzug gebracht und schmälern somit den Betrag des geförderten Projektvolumens.
Förderfähig sind ausschließlich Projekte mit gesicherter Gesamtfinanzierung. Die gesicherte Gesamtfinanzierung ist mit der Antragstellung durch einen Haushaltsplan oder Beschluss nachzuweisen.
Antragsverfahren und Förderkriterien:
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
- In der ersten Stufe werden Projektskizzen zu den einzelnen Maßnahmen als Interessenbekundung eingereicht (Einreichungsfrist 15.01.2026).
Mit der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren durch die Einreichung der Projektskizzen ist eine Beschlussfassung des Rats zur Billigung der Teilnahme beizufügen (spätestens bis zum 31.01.26 nachreichbar).
Die Bewertung der Projektskizzen durch die Kommission erfolgt nach den folgenden Kriterien (nicht kumulativ):
- Förderfähige Maßnahme,
- Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit,
- zügige Umsetzbarkeit (möglichst fortgeschrittene Projektreife in der Leistungsphase Entwurfsplanung), schlüssige Projektstruktur, langfristige Nutzbarkeit,
- bedeutender Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt,
- Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien
- Erfüllung oder Übererfüllung energetischer Anforderungen.
Der Haushaltsausschuss des Bundes (vrs. Ende Februar 2026) wählt förderfähige Projekte aus den bundesweit eingereichten Projektskizzen nach den obigen Kriterien aus und fordert die dazugehörigen Kommunen ab März 2026 für den zweiten Verfahrensschritt zur weiteren Antragstellung auf.
- Es folgen ein Antrags- und ein Koordinierungsgespräch zusammen mit dem Fördergeber. Erst im Anschluss daran wird der eigentliche Antrag eingereicht.
Antragsberechtigt sind nur Städte und Gemeinden. Gefördert werden können aber auch Objekte, die im Eigentum Dritter (z.B. Vereinseigentum) stehen. Die Kommune kann die Fördermittel an den privaten oder öffentlichen Dritten weiterleiten. Dabei kommt es auf die kommunale Nutzung vor Ort an. Die Kommune bleibt immer Zuwendungsempfänger und verantwortlich für den Antrag, die Abwicklung und den Eigenanteil. Sie muss die sich daraus ableitenden Verpflichtungen in Form eines Zuwendungsbescheides oder Vertrags regeln.
Maßnahmenüberblick
- Sanierung von Rasensportplätzen auf einem städtischen Vereinsgelände Schützenstraße (Stadtteil Kaltenmoor)
- Umgestaltung eines Rasenplatzes zu einem Kunstrasenplatz
- Ballfangzäune
- Barrierefreie Erschließung
- Stufentribüne
- Sitzbänke für Auswechsel-Spieler:innen
- Energieeffiziente Platzbeleuchtung
- Lagerflächen für Außenspielgeräte
Gesamtkosten: rd. 800.000 Euro
Zeitraum: 2026-2028
2. energetische Sanierung einer Hallensportstätte des MTV Treubund, Am Wienebüttler
Weg 14 (Stadtteil Kreideberg)
- eine Sanierung und Erweiterung der Halle A im Sportpark Kreideberg mit dem Ziel, sie für Sport-, Veranstaltungs- und Kulturzwecke aufzuwerten
- Die Halle aus den 1970er-Jahren wird energetisch saniert und für größere Zuschauerzahlen (ca. 1.000 Personen) umgerüstet.
- Finanzierung: Fördermittel über z. B. N‑Bank (ca. 1,67 Mio. €), Verein, Stadt
- Ziel: Erhalt der Halle als Infrastruktur für Breiten-, Leistungs- und Veranstaltungs-Sport sowie Kultur in Lüneburg.
Gesamtkosten: N.N. für Ausbau + Sanierung.
Hierzu sind zunächst weitere Gespräche mit dem MTV Treubund erforderlich über die Höhe der aktuellen Projektkosten abzgl. bereits gesicherter Finanzierung. Die Mittel der Stadt sollen als Eigenanteile eingesetzt werden, um Förderungen zu ermöglichen.
Zeitraum: 2026 - 2029
3. Herstellung von Sportfreianlagen auf der Liegenschaft Gymnasium Johanneum,
Theodor-Heuss-Str. 1 (Stadtteil Kaltenmoor)
- Herstellung von zwei Multifunktionsfeldern (öffentlich zugänglich)
- Ersatz für ein Beachvolleyball-Feld (öffentlich zugänglich)
- Ballfangzäune
- Errichtung einer Calisthenics-Anlage (öffentlich zugänglich)
- barrierefreie Erschließung
Gesamtkosten: 1.100.000 Euro
Zeitraum: 2026 – 2027
4. Sanierung und Modernisierung der Schul- und Vereins-Sporthalle im Roten Feld,
Uelzener Straße 90 (Stadtteil Rotes Feld)
- Durchführung einer Dach- und Fassadensanierung
- Maßnahmen zur energetischen Verbesserung
- ggf. Prallwandsanierung
- Modernisierungsarbeiten
Gesamtkosten: 600.000 Euro
Zeitraum: 2027-2029
5. Sanierung und Modernisierung der Schul- und Vereins-Sporthalle Lünepark, Lise-Meitner-
Straße 28 (Stadtteil Lüne-Moorfeld)
- Erneuerung einer Lüftungsanlage
- Einbau und Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
- Maßnahmen zur energetischen Verbesserung
Gesamtkosten: 650.000 Euro
Zeitraum: 2028 - 2029
6. Sanierung und Modernisierung des Sportplatzes des Gymnasiums Herderschule,
Ochtmisser Kirchsteig 27 (Stadtteil Kreideberg)
- Sanierung des Rasenplatzes
- Erneuerung der Laufbahn und des Ballsportplatzes
- Herstellung einer ressourcenschonenden Beregnungsanlage
- Beleuchtungssystem
Gesamtkosten: 400.000 Euro
Zeitraum: 2028 - 2029
Neben den oben aufgeführten Projektskizzen bestehen weitere bekannte Handlungsbedarfe, wie etwa
- Sanierung der Rasenspielfläche des Vereins- und Schulsportplatzes an der Bockelmannstraße. Da sich auf dem ehemaligen Jugendtrainingsplatz derzeit die Gemeinschaftsunterkunft Bockelmannstraße befindet und weder der Zeitpunkt eines möglichen Rückbaus noch die anstehenden Entwicklungen der AGL Lüneburg absehbar sind, kann der Umsetzungszeitraum aktuell nicht definiert werden; eine Antragstellung wird daher zurückgestellt.
- Gleiches gilt für energetische Ertüchtigungen, beispielsweise an der Sporthalle Kreideberg (energetische Maßnahmen zur Optimierung der Heiz- und Lüftungsanlage)
sowie an der Sporthalle Im Grimm/ Hermann-Löns (Umrüstung der Wärmeversorgung, dafür statische und energetische Modernisierungen). Aufgrund der derzeitigen personellen Kapazitäten im Bereich der Haustechnik ist eine kurzfristige Realisierung nicht realistisch, sodass auch diese Projekte zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterverfolgt werden können.
Klima und Nachhaltigkeit
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Ziel |
Unterziel |
Bewertung |
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Nachhaltige Städte und Gemeinden |
++ |
+ |
- |
-- |
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Sporteinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche (Frei-) Räume mit Erholungsmöglichkeiten |
++ |
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Gesundheit und Wohlergehen |
++ |
+ |
- |
-- |
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Gesundheitsförderung und Prävention |
++ |
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Hochwertige Bildung |
++ |
+ |
- |
-- |
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Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind |
++ |
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Freizeitangebote für Jugendliche |
++ |
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Weniger Ungleichheiten |
++ |
+ |
- |
-- |
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Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit |
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+ |
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(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: ja
- Freiwillige Aufgabe (z.B. Förderung von Vereinssport)
- Pflichtaufgabe mit Gestaltungsspielraum (z.B. Bereitstellung von Sportstätten für Schulsport)
Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:
sofern ja: |
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Haushaltsjahr: |
2026 |
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Mittelherkunft: |
HH-Ansatz 2025: 150.000 Euro (Projektkosten rd. 800.000 Euro) |
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Investitionsnummer: |
424-009 |
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Teilhaushalt: |
42000 Sport |
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Produkt: |
424001 |
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sofern nein: |
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Im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 |
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- in Höhe von |
650.000 Euro |
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- Deckung erfolgt aus |
N.N. – u.a. dafür Förderantragstellung |
sofern ja: |
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Haushaltsjahr: |
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Mittelherkunft: |
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Investitionsnummer: |
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Teilhaushalt: |
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Produkt: |
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sofern nein: |
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Im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 |
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- in Höhe von |
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- Deckung erfolgt aus |
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Maßnahme 3 - Johanneum: Es sind Mittel im HH-Plan eingestellt. Die Gegenfinanzierung des Landkreises ist noch zu sichern. Daher steht derzeit nur der Eigenanteil (Netto-Invest) zur Verfügung. sofern ja: |
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Haushaltsjahr: |
2026 |
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Mittelherkunft: |
HH-Rest (zzt. nur freigegeben i.H. des Eigenanteils; Finanzierungsgespräche mit LK für Abstimmung zur Höhe der Beteiligung im Dezember terminiert |
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Investitionsnummer: |
217-002 Johaneum (Teil der Außenanlage) |
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Teilhaushalt: |
55000 Schulen |
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Produkt: |
217001 Gymnasien |
Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung: ja
Eine abschließende Entscheidung über die ggfs. zu fördernden Maßnahmen erfolgt zur Haushaltsplanung 2027 und im Kontext der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt: ja
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Bezeichnung der Drittmittel: |
Sanierung kommunaler Sportstätten |
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Antragstellung bereits erfolgt: |
nein |
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Antrag bereits bewilligt: |
nein |
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Höhe beantragter/bewilligter Drittmittel: |
Abhängig vom Fördervolumen durch den Bund ausgewählter Projektskizzen |
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Förderzeitraum: |
2026 – 2031 |
Personelle Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Stellenplan: ja
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sofern ja: |
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Vollzeitäquivalent (VZÄ): |
820.146 B (Verstetigung der Bedarfsstelle; Förderprojektbetreuung; Verwaltungsstelle) |
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Vergütung: |
Neubewertung der Stelle, ggf. E8 auf E10 (zuvor anderer Aufgabenschwerpunkt) |
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Personalaufwand befristet: |
nein, die Betreuung der Fördervorhaben ist eine kontinuierliche Aufgabe, daher wird eine Entfristung der Stelle angestrebt |
