Mitteilungsvorlage - MV/12183/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Projekt „Deutsches Salzmuseum Lüneburg – Sanierung und Entwicklung des Industriedenkmals“ umfasst zwei Bauabschnitte. Bauabschnitt I betrifft die Sanierung des Siedehauses. Und Bauabschnitt II bezieht sich auf die Sanierung des sogenannten Eselstalls, der Einbindung und Erschließung des Solehügels mit den Solebehältern und der Außenanlage.

Mit Beschlussfassung vom 07.05.2025 (VO/11852/25) wurde die Verwaltung beauftragt, die Variante A (Vollvariante – Bauabschnitte I und II gleichzeitig planen und umsetzen) umzusetzen, sofern bis Ende 2025 entsprechende (vorläufige) Förderzusagen schriftlich vorliegen. Anderenfalls wird diese Entscheidung erneut dem Rat vorgelegt.

Bei der erwünschten Förderzusage handelt es sich um die am 16.06.2023 beantragte Förderung aus dem Förderprogramm ‚KulturInvest 2023‘ der BKM (Bundesbeauftragte für Kultur und Medien) für den II. Bauabschnitt. Mit Schreiben vom 17.01.2024 wurde der Hansestadt Lüneburg mitgeteilt, dass das Vorhaben für eine Förderung in Höhe von 5 Mio. Euro ausgewählt wurde. Eine förmliche Förderzusage in Form eines Zuwendungsbescheides liegt noch nicht vor. Der Fördergeber verweist auf die Regeln der ‚Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen‘ (sogenannte „RZ-Bau“). Das Verfahrensschema ist klar definiert und lässt keine Abweichungen zu. Bevor ein Zuwendungsbescheid durch den Zuwendungsgeber erteilt wird, hat eine Vorabstimmung sowie ein förmliches Koordinierungsgespräch zu erfolgen. Diese Verfahrensschritte haben sich auf Seiten des Fördergebers u.a. durch die Regierungsneubildung des Bundes verzögert. Die Vorabstimmung ist in den vergangenen Monaten erfolgreich erfolgt. Das Koordinierungsgespräch wurde durch den Zuwendungsgeber für den 17. November 2025 terminiert. Die Abstimmungsergebnisse aus dem Gespräch werden Grundlage sein für die weiteren einzureichenden baufachlichen Unterlagen. Des Weiteren werden auch Vertreter:innen des Fördergebers für den 1. Bauabschnitt (Sanierung Siedehaus) an dem Koordinierungsgespräch teilnehmen, damit zwischen den Fördergebern Einvernehmen über die Projektabgrenzung, das Finanzierungskonzept und die Finanzierungsanteile herbeigeführt werden kann. Diese Verfahrensschritte sind zwingend erforderlich, bevor nach Prüfung der baufachlichen Unterlagen, der Hansestadt Lüneburg ein förmlicher Zuwendungsbescheid erteilt werden kann. Leider ließ sich die Terminierung des Koordinierungsgesprächs durch die Hansestadt Lüneburg nicht beschleunigen. Die Festlegung des Termins obliegt allein dem Zuwendungsgeber. Vorherige Terminvorschläge der Stadt konnten aufgrund des Arbeitsaufkommens beim Fördergeber nicht angenommen werden. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass ein Start der Sanierungsmaßnahme förderschädlich wäre. Somit wurde die Zeit genutzt, um mit dem Fördergeber des I. Bauabschnittes einen weiteren Vor-Ort-Termin wahrzunehmen, Planungsunterlagen zu besprechen und Vorschläge für die finanztechnische Abgrenzung der späteren Verwendungsnachweise zu erarbeiten.  Das Deutsche Salzmuseum hat die Zeit für ein Partizipationsprojekt genutzt, um weitere Erkenntnisse über die Erwartungen der künftigen Besucher:innen zu sammeln.

Auf Nachfrage erklärten beide Fördergeber, weiterhin sehr an der Finanzierung und Mitwirkung des Projektes interessiert zu sein. Dennoch verweisen sie darauf, dass die formellen Verfahrensschritte zu beachten sind. Nach dem Koordinierungsgespräch darf die Hansestadt Lüneburg weitere gezielte Planungsaufträge erteilen und die finalen Antrags- und Bauunterlagen für einen Zuwendungsbescheid einreichen. Damit können auch die für den 1. Bauabschnitt erforderlichen Unterlagen für den Fördergeber des Programms ‚Nationale Projekte des Städtebaus‘ fertiggestellt werden. Ein Zuwendungsbescheid wird formal erst nach den Verfahrensschritten erteilt werden. Das Koordinierungsgespräch darf – so die Fördergeber - ausdrücklich als positives Zeichen gewertet werden, um das Förder- und Sanierungsvorhaben wie von der Hansestadt Lüneburg beabsichtigt fortzusetzen. 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

 Ziel

Unterziel

Bewertung

Klimaschutz

++

+

-

--

 

Ausbau erneuerbarer Energien

 

+

 

 

Reduzierung der CO2-Emissionen z.B. durch Senkung des Energieverbrauchs oder Erhöhung der Energieeffizienz

 

+

 

 

Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden

 

+

 

 

Effizienter Umgang mit natürlichen Ressourcen und Rohstoffen (z.B. Einsatz von recycelfähigen Baustoffen, Berücksichtigung von Lebenszykluskosten)

 

+

 

 

Hochwertige Bildung

++

+

-

--

 

Angebot von Bildungseinrichtungen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind

 

+

 

 

Freizeitangebote für Jugendliche

 

+

 

 

Kulturförderung

++

 

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

 

+

 

 

 

Schaffung von Arbeitsplätzen

 

+

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

   Finanzielle Auswirkungen:    ja

 Freiwillige Aufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

Investive Auszahlungen

500.000

1.100.000

4.700.000

5.000.000

N.N.

Aufwendungen

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Folgekosten

Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen)

 

 

 

 

 

Personalaufwand Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Einzahlungen / Erträge

Investiv

370.000

950.000

2.980.000

3.095.000

N.N.

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  nein

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2025 ff

Mittelherkunft:

Haushaltsausgaberest

sowie laufender Ansatz

Investitionsnummer:

252-005

Teilhaushalt:

40010 Kultur

Produkt:

41080

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  ja

 

Bezeichnung der Drittmittel:

  1. Nationale Projekte des Städtebaus (Bund)
  2. KulturInvest-Förderung (Bund)

Antragstellung bereits erfolgt:

ja

Antrag bereits bewilligt:

ja bzgl. Nationale Projekte des Städtebaus und für KulturInvest mit einer Bestätigung zur Projektauswahl (förmlicher Zuwendungsbescheid steht noch aus)

Höhe beantragter/bewilligter Drittmittel:

Zu 1: 4.499.003 Euro

Zu 2: 5.000.000 Euro

Förderzeitraum:

Zu 1: zunächst bis 30.06.2027

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

 

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