Anfrage - AF/12180/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage "Bauschäden/Missstände an den Wohneinheiten der Vonovia Wohnungsgesellschaft im Stadtteil Kaltenmoor" (Anfrage der SPD-Fraktion vom 28.10.2025, eingegangen am 30.10.2025)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Beschlussorgan:
- (auswählen)
- Bearbeitung:
- Alina Nimmerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Kenntnisnahme
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13.11.2025
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11.12.2025
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12.02.2026
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Sachverhalt
*Die in rot eingearbeiteten Textstellen wurden am 30.01.2026 aufgrund neuer Informationen ergänzt.
Die Verwaltung beantwortet die beigefügte Anfrage wie folgt:
Wann wird eine umfassende Prüfung sowie Dokumentierung der angezeigten Mängel von der Bauverwaltung vorgenommen?
Die Bauaufsicht wirkt stetig auf die Beseitigung angezeigter bauordnungsrechtlicher Mängel hin. Hierzu steht sie im Kontakt mit der BUWOG (Vonovia).
- Risse und Unebenheiten im Gehweg, die eine Stolpergefahr darstellen und darauf hinweisen, dass es zu Setzungen im Untergrund gekommen ist.
Schäden an Gehwegen auf den Grundstücken der Vonovia sind derzeit nicht bekannt. Die Bauaufsicht wird die privaten Gehwege aber kurzfristig in Augenschein nehmen. Sollten sich hier schwerwiegende Mängel für die Benutzbarkeit der notwendigen Erschließung ergeben, wird sie entsprechend auf die Vonovia zugehen.
Sofern es sich bei den Schäden um Schäden auf öffentlichen Gehwegen handelt, befinden sich diese Gemeindestraßen im Eigentum der Hansestadt Lüneburg. Sofern die städtischen Straßenbegeher des Bereiches 71 Mängel am Gehweg feststellen, werden diese, wie üblich, kenntlich gemacht und beseitigt.
- Bröckelnde Fassade, die drauf hinweist, dass es zur Feuchtigkeitsbildung im Mauerwerk gekommen ist.
Für die weitere Beurteilung der Fassade hat die BUWOG die Bauinstitut Hamburg-Harburg GmbH (BIHH) damit beauftragt, ergänzende Fassaden- und Betonuntersuchungen zu veranlassen. Die vorgesehenen Untersuchungen werden mit dem Baukontrolleur des Bereiches 63 und einem von der Hansestadt beauftragten Bauingenieur Herrn Smarsly abgestimmt.
Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse entwickelt das Büro BIHH in Zusammenarbeit mit einem Statikbüro (LTI) ein Instandsetzungskonzept. Stellungnahme und Instandsetzungskonzept sollten bis zum 28.11.2025 vorliegen und sind fristgerecht eingegangen.
- Lose Putzschichten an den Decken in den Laubengängen und Balkonen, die ebenfalls auf Feuchtigkeit hinweisen oder auf unsachgemäße Ausführung.
Auch hier hat die BUWOG für die weitere Beurteilung der Fassade die BIHH damit beauftragt, ergänzende Fassaden- und Betonuntersuchungen zu veranlassen.
Bei den Brüstungen der Loggien werden die Brüstungsplatten wie folgt geprüft:
- Ermittlung von Anzahl und Art der Verankerung der Brüstungsplatte in der Betonplatte.
- Freilegen der Bewehrung und Bewertung des Korrosionszustands.
- Karbonatisierung an Plattenoberfläche Innen- und Außenseite.
- Bestimmung der Betongüte mittels Haftzugwerten an den Platteninnenseiten.
Bei den Bodenplatten Loggien werden die Balkonplatten wie folgt geprüft:
- Ermittlung von Anzahl und Art der Platteneinbindung zum Gebäude.
- Freilegen der Bewehrung und Bewertung des Korrosionszustands.
- Karbonatisierung und Betondeckung an Plattenoberfläche Ober- und Unterseite.
- Bestimmung der Betongüte mittels Bohrkernen.
Bei den Brüstungen der Laubengänge werden die Brüstungsplatten wie folgt geprüft:
- Ermittlung von Anzahl und Art der Verankerung der Brüstungsplatte in der Betonplatte.
- Freilegen von Bewehrung und Bewertung des Korrosionszustands
- Karbonatisierung an Plattenoberfläche Innen- und Außenseite.
- Bestimmung der Betongüte mittels Haftzugwerten an den Platteninnenseiten.
Bei den Bodenplatten der Laubengänge werden die Laubengangplatten wie folgt geprüft:
- Ermittlung von Anzahl und Art der Platteneinbindung zum, Gebäude.
- Freilegen von Bewehrung und Bewertung des Korrosionszustands.
- Karbonatisierung und Betondeckung an Plattenoberfläche Ober- und Unterseite.
- Bestimmung der Betongüte mittels Bohrkernen.
- Chloidbelastung an Platteneinbindung zum Gebäude und im Bereich der Brüstungsverankerung (in Bereichen mit augenscheinlichen Durchfeuchtungen an der Deckenunterseite).
- Feuchtigkeitsbildung in den Wohneinheiten, speziell an den Wänden.
Die Bauaufsicht betreut zurzeit einen Vorgang, der mit Schimmelbefall in einer Wohneinheit zu tun hat. Der Baukontrolleur hat diese Wohnung am 28.01.2026 unter Begleitung des Quartiermanagements besichtigt. Zeitgleich war auch – ohne, dass das mit der Bauaufsicht abgestimmt war - ein von der Eigentümerin beauftragtes Unternehmen (Firma Trocknungstechnik Friedrich) vor Ort, um die Ursache des Schimmels zu ermitteln. Auf Grundlage der Ergebnisse wird die Bauaufsicht weitere Schritte prüfen.
Erfolgt eine Fristsetzung der Verwaltung an die Vonovia zur Erledigung der angezeigten Mängel?
Die Vonovia hat sich per Verpflichtungserklärung verbindlich verpflichtet, bis spätestens zum 28.11.2025 ein Sanierungskonzept betreffend die Fassade zu erstellen und der Bauaufsicht der Hansestadt Lüneburg zwecks Abstimmung vorzulegen.
Die Auswertung der Fassadenuntersuchung sowie das Sanierungskonzept sind fristgerecht eingegangen. Die Unterlagen werden derzeit einer eingehenden Prüfung unterzogen.
Anschließend wird das weitere Vorgehen in Abstimmung mit Vonovia festgelegt.
Fristen werden, je nach Gefahrenlage seitens der Bauaufsicht gesetzt.
Die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen im Wege einer bauordnungsrechtlichen Verfügung anzuordnen sind, erfolgt situationsbedingt nach Maßgabe der fachlichen Prüfung.
Würde es bei einer Nichteinhaltung der Fristen zu rechtlichen Konsequenzen kommen?
Die Vonovia hat die Auswertung der Fassadenuntersuchung und das Sanierungskonzept fristgerecht eingereicht. Die Bauaufsicht wird mit der Vonovia die nächsten Schritte abstimmen und gemeinsame Fristen festlegen.
Sollte die Vonovia die vereinbarten Fristen nicht einhalten, wird die Bauaufsicht die geschuldeten Maßnahmen anordnen und notfalls mit Zwangsmitteln, wie z.B. Zwangsgeld oder Ersatzvornahme, durchsetzen.
Erfolgt eine fortwährende Information an die Bewohner über den aktuellen Stand der
Auseinandersetzung in Bezug auf die Vonovia Wohnungsgesellschaft?
Aus Gründen des Datenschutzes kann zur rechtlichen Auseinandersetzung keine inhaltliche Mitteilung erfolgen. Es ist jedoch vorgesehen, künftig über das Quartiersmanagement eine zusammenfassende Darstellung des Sachverhalts ohne rechtliche Bewertung bereitzustellen.
Ist eine fortwährende Prüfung der Wohneinheiten der Vonovia vorgesehen?
Ja, im Rahmen des laufenden Verfahrens ist eine fortwährende Begutachtung der Wohneinheiten bzw. der Gebäudehülle vorgesehen. Grundlage hierfür ist die von der BUWOG Lüneburg GmbH (Tochterunternehmen der VONOVIA SE) abgegebene Verpflichtungserklärung vom 02.09.2025, die durch die Bauaufsicht am 05.09.2025 angenommen wurde.
Danach hat sich die Eigentümerin verpflichtet,
• ab dem 4. Quartal 2025 bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen quartalsweise Sichtprüfungen der Fassaden durchzuführen. Diese erfolgen im Rahmen einer örtlichen Inaugenscheinnahme durch eine instruierte Person, die das Objekt zu Fuß abschreitet und visuell auf Schäden überprüft. Die Ergebnisse werden dokumentiert und der Stadt Lüneburg zur Verfügung gestellt. Der Stadt steht es frei, an den Überprüfungsterminen teilzunehmen; sie wird hierzu rechtzeitig eingeladen.
• ab März 2026 bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen einmal jährlich zusätzlich eine Überprüfung der Gebäudehülle unter Einsatz eines Hubsteigers durch eine entsprechend qualifizierte Fachperson durchführen zu lassen. Auch diese Prüfungen werden dokumentiert und der Stadt zur Verfügung gestellt; eine Teilnahme der Stadt ist möglich.
Die erste quartalsweise Sichtprüfung hat am 06.11.2025 unter Beteiligung eines Baukontrolleurs stattgefunden. Weitere Prüfungen erfolgen entsprechend der Verpflichtungserklärung fortlaufend.
Eine darüberhinausgehende regelmäßige Begutachtung durch die Bauaufsicht ist derzeit nicht vorgesehen, da die Überwachungspflichten durch die vereinbarten Eigenkontrollen der Eigentümerin abgedeckt werden und der Stadt ein Teilnahme- und Kontrollrecht eingeräumt ist. Sofern der Bauaufsicht außerhalb der vorgesehenen Prüftermine relevante Hinweise oder neue Erkenntnisse bekannt werden, erfolgt eine Prüfung des Sachverhalts selbstverständlich auch außer der Reihe.
Anlagen
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(wie Dokument)
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79,8 kB
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