Beschlussvorlage - BV/12164/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt empfiehlt aus dem Sozialfonds für das Jahr 2026 folgende Zuschüsse zu bewilligen:

 

1. Neue Arbeit Lüneburg gGmbH   3.000,00 € 

2. Checkpoint Queer e.V. (1)   19.600,00 €

3. Checkpoint Queer e.V. (2)     9.800,00 €

4. drobs Lüneburg      3.462,40 €

5. SCHLAU Lüneburg e.V.    16.637,60 €

6. Donum vitae Lüneburg e.V.    5.000,00 €

7. Großstadtzwerge gGmbH            0,00 €

8. Zukunftsrat Lüneburg     2.500,00 €

9. Privatperson            0,00 €

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Sachverhalt

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 (VO/11594/24) die

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen (Sozialfondsrichtlinie-SozFRL) beschlossen.

Der Umfang der Fördermittel aus dieser Förderrichtlinie ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt und beträgt mindestens 70.000 €. Sie zielt darauf ab, dass die Förderung primär denjenigen Vereinen, Verbänden und Organisation zugutekommt, die auf diese Mittel angewiesen sind, um ihre sozialen Projekte und Maßnahmen erfolgreich durchzuführen. Gefördert werden danach insbesondere Projekte zur Unterstützung benachteiligter Gruppen, Ehrenamtliches Engagement, Maßnahmen zur Förderung der sozialen Teilhabe, die Förderung von Selbsthilfegruppen sowie Präventionsprojekte gegen soziale Probleme wie Gewalt, Sucht oder Obdachlosigkeit.

 

Nach der Förderrichtlinie konnten Anträge für das Jahr 2026 bis zum 31.08.2025 eingereicht

werden. Für das Jahr 2026 sind folgende Anträge der Verwaltung fristgerecht eingegangen:

1. Neue Arbeit Lüneburg gGmbH   3.000,00 € 

2. Checkpoint Queer e.V. (1)   20.000,00 €

3. Checkpoint Queer e.V. (2)     9.800,00 €

4. drobs Lüneburg      3.462,40 €

5. SCHLAU Lüneburg e.V.    17.000,00 €

6. Donum vitae Lüneburg e.V.    5.000,00 €

7. Großstadtzwerge gGmbH   24.250,00 €

8. Zukunftsrat Lüneburg     2.500,00 €

9. Privatperson                  4.000,00€

SUMME:    93.012,40 €

 

Die eingegangenen Anträge zu Nr. 1 bis 8 entsprechen den Fördervoraussetzungen gemäß Punkt 4.  der Sozialfondsrichtlinie, und wurden fristgerecht bis zum 31.08.2025 eingereicht.

 

Darüber hinaus hat sich der Verein diversu e.V. schriftlich an die Verwaltung gewandt und einen formlosen Förderantrag eingereicht. Dieser Antrag ging jedoch erst nach Ablauf der Antragsfrist, am 16.10.2025, ein und kann folglich nicht unmittelbar berücksichtigt werden.

 

Bezüglich des Antrags Nr. 9 liegen die Voraussetzungen für eine Zuwendung nach der Sozialfondsrichtlinie jedoch nicht vor. Die Sozialfondsrichtlinie dient der Förderung im Stadtgebiet ansässiger oder überwiegend dort tätiger Vereine, Verbände und sonstiger Organisationen, die im sozialen Bereich tätig sind (vgl. Punkt 1 der Richtlinie). Nach Punkt 3 der Richtlinie sind ausschließlich diese Organisationen antragsberechtigt. Eine Antragstellung durch Einzelpersonen bzw. private Antragsteller für einen privaten Zweck (hier: Unterstützung zum Erwerb des Führerscheins) ist demnach nicht zulässig, da die Sozialfondsrichtlinie auf diese nicht anwendbar ist.

 

Hinsichtlich des Antrags Nr. 7 der Großstadtzwerge gGmbH wird keine Förderung empfohlen, da aus Sicht der Verwaltung der Förderzweck der Richtlinie nicht erfüllt wird. Das Angebot richtet sich an alle Kinder im Alter zwischen 1 und 8 Jahren. Nach Auskunft des Trägers lädt die „Spielerei“diese  Kinder ein „in ihre eigenen Welten abzutauchen. Welten, die durch ihr Tun und ihre Fantasie entstehen. Es geht nicht darum, Aufgaben zu erledigen oder Erwartungen zu entsprechen. … Für die Erwachsenen bedeutet das, einfach da zu sein. Selbst zur Ruhe zu kommen. Durchzuatmen.“

 

Einem Indoor-Spielplatz gleich bietet die „Spielerei“ damit Kindern und Erwachsenen die Möglichkeit, unabhängig von den Wetterbedingungen im Sand zu spielen und gemeinsam Zeit zu verbringen.

 

Dass und inwieweit das Projekt, auch angesichts des bewussten Verzichts auf qualifiziertes, das Angebot begleitendes Personal, einen messbaren positiven Beitrag zur sozialen Entwicklung und zum Gemeinwohl leistet, ist nicht ersichtlich. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Kostenfreiheit des Angebots für Privatpersonen, denn dadurch ist nicht automatisch gewährleistet auch benachteiligte Gruppen zu erreichen.

 

Das Angebot weist damit im Vergleich zu anderen Anträgen einen begrenzten Mehrwert im Sinne der Zielsetzung der Sozialfondsrichtlinie auf. Die Verwaltung ist gerne bereit mit dem Antragssteller ins Gespräch zu gehen, ob es andere Förderungsmöglichkeiten gibt.

 

Der Sozialfonds der Hansestadt Lüneburg verfügt im Jahr 2026 über ein maximales Förderbudget von 70.000,00 €. Allerdings übersteigt der Gesamtbetrag der eingegangenen Anträge mit 93.012,40 € diese Summe um 23.012,40 €. Gemäß der Förderrichtlinie besteht kein dem Grunde und der Höhe nach bestimmter Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Oberbürgermeisterin als Bewilligungsbehörde der Hansestadt Lüneburg im Einvernehmen mit dem Ausschuss Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Nach eingehender Prüfung auf Grundlage der Förderrichtlinie des Sozialfonds schlägt die Verwaltung im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens dem Fachausschuss folgende Verteilung der Gelder vor:

 

1. Neue Arbeit Lüneburg gGmbH   3.000,00 € (100,00 %)

2. Checkpoint Queer e.V. (1)   20.000,00 € (100,00 %)

3. Checkpoint Queer e.V. (2)     9.800,00 € (100,00 %)

4. drobs Lüneburg      3.462,40 € (100,00 %)

5. SCHLAU Lüneburg e.V.    17.000,00 € (100,00 %)

6. Donum vitae Lüneburg e.V.    5.000,00 € (100,00 %)

7. Großstadtzwerge gGmbH            0,00 € (0,00 %)

8. Zukunftsrat Lüneburg     2.500,00 € (100,00 %)

9. Privatperson                        0,00 €   (0,00 %)

SUMME:    60.762,40 €

 

 

 

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Klima und Nachhaltigkeit

 

Ziel

Unterziel

Bewertung

Nachhaltige/r Konsum und Produktion

++

+

-

--

 

Verringerung der Nahrungsmittelverschwendung

 

+

 

 

Gesundheit und Wohlergehen

 

 

 

 

 

Gesundheitsförderung und Prävention

 

+

 

 

Weniger Ungleichheiten

++

+

-

--

 

Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit

 

+

 

 

Ergänzungen

++

+

-

--

 

Förderung der sozialen Teilhabe

++

 

 

 

 

(++) deutlich positive Auswirkung, (+) positive Auswirkung, (-) negative Auswirkung, (--) erheblich negative Auswirkung

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:   ja

 

Freiwillige Aufgabe

 

Ausgaben / Einnahmen:

 

 

 

Aktuelles HH-Jahr

HH-Jahr + 1

HH-Jahr + 2

HH-Jahr + 3

HH-Jahr + 4

Zur Umsetzung der Maßnahme

 

Investive Auszahlungen

 

 

 

 

 

Aufwendungen

im

Ergebnishaushalt

 

-70.000

 

 

 

Folgekosten

Sachaufwand im Ergebnishaushalt (ohne Abschreibungen)

 

 

 

 

 

Personalaufwand im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

Einzahlungen / Erträge

Investiv

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel sind haushaltsrechtlich gesichert:  ja

 

sofern ja:

Haushaltsjahr:

2026

Mittelherkunft:

laufender Ansatz

Teilhaushalt:

05000 + 05210

Produkt:

31560204 + 36311102

 

Beschlussfassung vorbehaltlich der kommenden HH-Planung:  nein

 

Prüfung möglicher Drittmittel ist erfolgt:  nein

 

Personelle Auswirkungen:

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:  nein

 

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