Beschlussvorlage - BV/12151/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Richtlinie zur Benennung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg vom 23.03.2023 wird in der Fassung der 1. Änderung vom ……. beschlossen.

 

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Sachverhalt

Bei der Umsetzung der Umbenennung der Hindenburgstraße in Gartenstraße hat sich während der Bearbeitung der Entschädigungsansprüche der betroffenen Anwohnerschaft ein Optimierungsbedarf bei der Festlegung und Einteilung der betroffenen Personenkreise gezeigt, da die Vorschrift hier im Wortlaut nicht ganz eindeutig gefasst ist.

§ 4 Absatz 6 Unterpunkt c) der Richtlinie soll nach Sinn und Zweck nur juristische Personen umfassen, die - gerade, weil sie nicht gemeinnützig sind oder ideelle Zwecke verfolgen - ein Gewerbe im betroffenen Bereich betreiben. Das wird auch daraus deutlich, dass im Übrigen eingetragene Kaufleute und Unternehmen im Sinne des HGB in die Regelung aufgenommen wurden. Der höchste Entschädigungssatz von 1.000 € rechtfertigt sich erst durch den angenommenen Mehraufwand den gewerblich Tätige gegenüber privaten Anwohnenden oder Idealvereinen haben, die vorwiegend ideelle Zwecke verfolgen und nicht-wirtschaftlich handeln. Mit der neuen Formulierung wird verhindert, dass juristische Personen, die nicht gewerblich tätig sind, ebenfalls pauschal 1.000 € abfordern können. 

Durch die Änderung in Unterpunkt b) sind darin dann alle eingetragenen Idealvereine enthalten, die nicht-wirtschaftlich handeln. Für diese lässt sich eine Pauschale von 300 € rechtfertigen, da hier ein Änderungsaufwand anzunehmen ist, der jedenfalls mit dem eines gemeinnützigen Vereins vergleichbar sein dürfte. Alternativ steht im Zweifel weiterhin die Erhöhung im Einzelfall nach § 4 Abs. 6 Satz 2 zur Verfügung.

 

Der Zusatz „zum Zeitpunkt der Umbenennung” in Unterpunkt a) dient der Präzisierung.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:  nein

 

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Anlagen

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